Preiserhöhung Strom, telefonisch nachgefragt, neuer Tarif angeboten. Wesentlich günstiger. Dummerweise hab ich online unterschrieben. Vertrag Name von Ehemann und mir. Nur ich hab unterschrieben. Und noch mehr dumm… Mitarbeiter hat mir falsche Zahlen gegeben. Per Email Widerruf, aber Bearbeitung kann dauern.
Ist der Vertrag mit einer Unterschrift überhaupt gültig???
Es dürfte relativ egal sein, ob die Vertragsänderung gültig ist, wenn Du sie ebenso „solo“ unterschrieben widerrufen hast. Die vorrangige Frage ist wohl eher, ob ein Widerrufsrecht bestand.
Online stand Ehegatte und ich im Vertrag. Nur ich unterschrieben…ja, natürlich kann der Vertrag widerrufen werden! Frage war, ob er überhaupt mit EINER Unterschrift gültig war
Vermutlich findet § 1357 BGB Anwendung:
Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.
Bei sowas wird oft die unverzügliche Umsetzung als kulante Handlung dargestellt. Der „Seieneffekt“, dass man dadurch auf das Widerrufsrecht verzichtet, wird nicht erwähnt und die entsprechende Unterschrift mittels „dark pattern“ eingeholt.