Vertrag machen bei privater Haushaltshilfe?

Hallo

wird für gewöhnlich ein schriftlicher Vertrag mit einer im Privathaushalt engagierten Putzfrau gemacht? Der „Arbeitgeber“ befürchtet ja eventuellen Vertrauensmissbrauch sprich Diebstahl. Wie kann des weiteren geschickt die Betretung und Verlassung der Wohnung geregelt werde - ohne extra Schlüssel?

Vielen Dank!!!

Hallo,

wird für gewöhnlich ein schriftlicher Vertrag mit einer im
Privathaushalt engagierten Putzfrau gemacht?

Ob das für gewöhnlich gemacht wird oder nicht, ist doch egal. Ratsam ist es durchaus … und im Streitfall sicherer für beide Parteien.

Der „Arbeitgeber“
befürchtet ja eventuellen Vertrauensmissbrauch sprich
Diebstahl.

Vor Vertrauensmissbrauch ist man nie 100%ig sicher … und den kann man auch per Vertrag nicht ausschließen. Bei nachgewiesenem Diebstahl hat der AG a) die Möglichkeit der fristlosen Kündigung und b) der Anzeige gegen diese Person.

Wie kann des weiteren geschickt die Betretung und
Verlassung der Wohnung geregelt werde - ohne extra Schlüssel?

Die Frage kann aus der Ferne nicht beantwortet werden, ohne die dortigen Gegebenheiten zu kennen.

MfG

Bei

nachgewiesenem Diebstahl hat der AG a) die Möglichkeit der
fristlosen Kündigung und b) der Anzeige gegen diese Person.

wann ist denn ein Diebstahl wie nachgewiesen? Sollten vorher Digitalfotos der Wertgegenstände gemacht werden?

gilt deine diese Aussage auch, wenn kein Vertrag besteht?

wann ist denn ein Diebstahl wie nachgewiesen?

Schwierig. Wenn z.B. vorher etwas da war, was dann weg ist und auszuschließen ist, dass es jemand anderes weggenommen haben kann.

Sollten vorher
Digitalfotos der Wertgegenstände gemacht werden?

Kann man machen, aber ist es nicht besser die Gegenstände einfach wegzuschließen (kommt natürlich auch drauf an, um welche Gegenstände es geht)?
‚‚Und führe uns nicht in Versuchung …‘‘.

gilt deine diese Aussage auch, wenn kein Vertrag besteht?

Ja natürlich. Ein Arbeitsvertrag ist übrigens nicht formgebunden. Der kann/darf auch mündlich sein.

Hallöchen,

ich habe eine zeitlang als Haushaltshilfe gearbeitet und da meine Mutter das über Jahre hinweg auch tut, kenne ich mich da gut aus.
Auch wenn das ganze Privat läuft, ist es besser einen Arbeitsvertrag zu machen, zumindest einen auf geringfügiger Basis. So ist das Ganze schonmal offiziell und die Steuern die der AG zu zahlen hat, sind auch nicht so hoch.

Was ich nicht ganz verstehe ist: Möchte ich, dass jemand meine Wohnung reinigt weil ich es selbst nicht kann oder zeitlich schaffe, bzw. keine Lust habe es selbst zu tun, muss jemand anders her. Wenn jemand anders kommt, dann muss ich der Person vertrauen, denn schließlich verbringt sie Zeit, auch unbeaufsichtigt, in meiner Privatsphäre. Sie wird vielleicht auch Sachen sehen, die andere Menschen sonst nicht zu sehen bekommen. =Das Ganze basiert auf Vertrauen.

Bei Diebstahl gibt es die gleichen Regeln wie in einer anderen Arbeit auch. Man kann Anzeige erstatten, Fotos zeigen vom „verlorenen“ Objekt, die Person kündigen etc.
Eine Garantie gibt es nur, wenn man sich erst gar keine Haushaltshilfe holt…
Ich hatte damals einen Schlüssel udn habe überwiegend alleine gearbeitet. Wenn ich z.B. Geld rumliegen sah, sagte ich, dass es mir lieber wäre, es würde nicht dort liegen, da es 1. meiner Meinung nach eher Kriminalität fördert und 2. falls es warum-auch-immer weg käme, wohl ich als Schuldige angesprochen werden würde.
Am Besten wirklich wichtige Dinge wegsperren, ansonsten eben Vertrauen.