Hallo,
ich habe einen Vertag in einem Fitnessstudio unterschrieben als ich 14 war mit der einverständniss erklärung von meinem Vater. Nun bin ich 18 Jahre alt und erhalte eine Rechnung von dem Fitnessstudio. Sie fordern von mir 886 Euro, meine frage ist nun ob ich die Rechnung zahlen muss? Es würde mir schwer fallen die Rechnung zu zahlen da ich noch Schüler bin. Also wie ist nun die Rechtslage?
Danke für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich
Da der Vater den Vertrag unterschrieben hat, ist ein rechtskräftiger vertrag zustande gekommen.Allerdings nicht mit dir sondern mit deinem Vater.
In wieweit die Forderung berechtigt ist kann ich von hier aus nicht sagen
Ich danke dir für die Antwort. Was könnte ich nun tun ? Ich habe schon mit dem Gläubiger telefoniert um ihm zu sagen, dass ich nur einen teil der Forderung zahlen kann. Er wollte aber nicht Kooperieren und ich sehe nicht ein, das ich das ganze Zahlenmuss und finanziel sieht es bei mir auch nicht gut aus, weil ich noch Schüler bin.
Hallo,
das Thema muss ein Anwalt beantworten. Da kenne ich mich nicht gut genug aus.
Viele Grüße
Klaus Marwede
Vertrag kündigen und eine Schuldnerberatung aufsuchen.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Da sind nocheinige Fragen offen :
Für welchen Zeitraum sollen Sie bezahlen ?
Haben Sie während dieser Zeit auch die Leistungen
des Studios in Anspruch genommen ?
Gehen Sie dort noch immer hin ?
Sie hatten zuvor auch immer bezahlt ?
Dann lässt sich mehr dazu sagen.
Freundliche Grüße
Peter Brückner [email protected]
Hallo,
da dein Vater sein Einverständnis gegeben hat, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
Jetzt müsste man wissen, ob der Betrag für die ganzen 4 Jahre verlangt wird, ob der Vertrag irgendwann mal gekündigt wurde oder ob er die ganzen Jahre automatisch um 1 Jahr verlängert wurde. Bist du überhaupt zum trainieren dorthin gegangen?
Es wäre zu prüfen, ob nicht für einen Teil der Forderung Verjährung eingetreten ist. Dazu habe ich aber zu wenig Informationen von dir.
Du kannst die Verjährung auch von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle prüfen lassen. Rechtsanwalt kostet, Schuldnerberatung kostet nichts. Adressen von Beratungsstellen findest du unter www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha
Hallo,
danke erst mal für deine Antwort. Also die Forderung kommt von einer Inkasso Firma, also das Fitnessstudio hat die Forderung verkauft. Der Inkassobeauftrage sagte ich habe die ersten 3 Monate bezahlt und den rest nicht. Ich bin auch nur 2 Monate dort Trainieren gegangen. Es war ein zwei jähriger Vertrag und wurde vom Fitnesstudio nicht verlängert. Ist es wirkasm mir nun die Rechnung zuzuschiken, denn ich war zu der Zeit 14 jahre alt und mein Vater hat Unterschrieben. Kaum bin ich 18, bekomme ich die Rechnung. Sollte nicht mein Vater die Rechnung bekommen?
MfG
Hallo Friedrich2244,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Da Sie mit 14 bereits beschränkt geschäftsfähig waren, konnten Sie mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters – also Ihrem Vater – einen rechtsgültigen Vertrag schließen. In der Regel gilt für Mitgliedschaften in Fitnessstudios nämlich, dass der Erziehungsberichtigte mit seiner Einwilligungserklärung als Vertragspartner die Mitgliedschaft abschließt und das minderjährige Kind als Begünstigter die Leistung aus dem Vertrag in Anspruch nehmen kann. Ohne Kenntnis des entsprechenden Vertragswerkes können wir Ihnen jedoch keine verbindliche Auskunft zu Ihrer Frage erteilen. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt die Leistungen des Vertrages in Anspruch genommen haben und wenn ja, warum erst nach 4 Jahren eine Abrechnung derselben erfolgt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen rund um unser Expertenthema private Lebens- und Rentenversicherungen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Anliegens.
Beste Grüße
proConcept
Hallo,
wenn die Forderung inzwischen bei einem Inkassobüro ist, ist sie vermutlich durch einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid gegen dich tituliert, d.h. unwiderruflich gerichtlich geltend gemacht. Der Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Gläubiger, dir den Gerichtsvollzieher zu schicken und dein pfändbares Einkommen und Vermögen zu pfänden. Sollte kein Vollstreckungsbescheid existieren, ist die Forderung vermutlich verjährt. Prüfe das zuerst. Du schreibst dem Inkassobüro " Hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung hinsichtlich Ihrer Forderung." Dann wird man sehen, was das Inkassobüro antwortet. Sollte die Forderung tituliert sein, gilt folgendes:
Du kannst dich auf die Haftungsbeschränkung Minderjähriger berufen. Da haftet der gerade volljährig gewordene Mensch nur mit seinem pfändbaren Vermögen zum Eintritt der Volljährigkeit und nicht darüber hinaus.
Hier der Gesetzestext: §1629a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
„Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die auf Grund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen entstanden sind, beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes; dasselbe gilt für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die der Minderjährige gemäß §§ 107, 108 oder § 111 mit Zustimmung seiner Eltern vorgenommen hat oder für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, zu denen die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts erhalten haben.“
Das würde ich dem Gläubiger (Inkassobüro) schreiben, falls es einen Vollstreckungsbescheid geben sollte. Du musst dann natürlich deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Wenn du z.B. auf einem Sparbuch Geld hast, musst du es für die Tilgung deiner Schulden verwenden. So auch mit anderem Vermögen, das du besitzen solltest. Solltest du kein Vermögen haben, musst du das dem Gläubiger gegenüber erklären.
Du solltest dich von einer Schuldnerberatungsstelle vertreten lassen. Das wäre mein Rat.
Viele Grüße
Micha