Hallo!
Ich habe mit 17 Jahren einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen, ohne das meine Eltern mit unterschrieben haben! Mitlerweile bin ich 18 Jahre alt und möchte irgendiwe aus dem Vertrag raus kommen.
Ist der Vertrag nichtig/unwirksam da ich ja noch 17 Jahre alt war?
sorry aber evtl kannst du mir nochmal helfen. ich kann nicht rauslesen ob der vertrag jetzt wirksam GEWORDEN ist, da ich ja jetzt 18 bin. vorher war er ja nur schwebend wirksam.
danke für deine hilfe!
Zitat „Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).“
= Insofern deine Eltern nicht zugestimmt haben, ist der Vertrag ungültig!
generell sind Verträge nicht zwangsläufig erst ab 18 Jahren bindend. Bei Mobilfunk- oder Kaufverträgen zu indizierten Waren, etc. muss zwar eine Volljährigkeit bestehen, damit der Vertrag zu Stande kommt, jedoch sind auch 17-jährige bereits geschäftsfähig - wenn auch beschränkt.
Was sagt denn dein Vertrag aus? Was steht unter dem Thema in den AGB des Fitnessstudios? Wie kam die Unterzeichnung überhaupt zu Stande?
Beachte, dass du nicht einfach sagen kannst, dass du nicht volljährig warst und somit der ganze Vertrag unwirksam wäre. Ein unwirksamer Vertrag muss zu beiden Seiten aufgehoben werden, d.h. eine Rückabwicklung der erbrachten Leistungen. Vereinfacht gesagt, muss der eine sein Geld zurück bekommen, was bis dato gezahlt wurde und der andere muss die Ware oder einen Wertersatz dafür zurück bekommen. Liegt allerdings hier eine Rechtswidrigkeit deinerseits vor, so könntest du, naja sagen wir mal Ärger bekommen.
Proforma, ohne näheres jetzt zu wissen, würde ich dir den Rat geben, „keine schlafenden Hunde zu wecken“ und einfach den nächst möglichen Kündigungstermin abzuwarten. Näheres zu den Kündigungsfristen findest du in deinem Vertrag. Lies ihn dir einfach nochmals aufmerksam durch.
Nicht alle Verträge, die mit 17 Jahren abgeschlossen werden sind automatisch hinfällig. Ein 17jähriger gilt als beschränkt geschäftsfähig. In diesem Alter wird auf die gewachsene Einsichtfähigkeit der Jugendlichen verwiesen. Ich glaube, in ihrem Fall hängt die Gültigkeit des Vertrages von der Zustimmung ihrer Eltern ab. Dabei brauchten ihre Eltern bei Vertragsabschluss nicht zugegen sein.Wenn ihre Eltern bestätigen, dass dieser Vertrag ohne ihre Zustimmung geschlossen wurde, kann die Rückgängigkeit des Vertrages verlangt werden, denn dieser Vertrag war nicht durch Zustimmung der Eltern abgedeckt.
Hier gibt es den Taschengeld Paragrafh
mit 17 ist man bedingt geschäftsfähig,
Also Geschäfte die man vom Taschengeld her abwickeln hann, sind rechtens.
Punkt 2 der Vertrtag hätte sofort angefochten werden müssen. Jetzt liegt Volljährigkeit vor.
Ja, der vertrag ist gültig, da er im Rahmen deiner möglichen aufwendungen lag. du mußt dann die normale kündigungszeit einhalten.
mit 17 bist du gegrenzt geschäftsfähig. also wenn du zB bei mediamarkt einen PS3 kaufst, ist dieser vertrag gültig. willst du aber ein motorrad/auto/haus/… kaufen, wird das schon schwierig, bzw. unmöglich, weil es über deinem finanziellen rahmen liegt.
Leider Pech gehabt.
Aber: probier doch mal, mit deinem trainer oder so, in einem sachlichen gespräch evnt. die kündigungsfrist zu verkürzen. meistens stellen die sich doch garnicht an und kommen dir entgegen.
im Alter zwischen 7 und 18 Jahren ist man „beschränkt geschäftsfähig“, d.h. Verträge, die man in diesem Alter abschließt sind nicht nichtig oder unwirksam, sondern nur „schwebend unwirksam“.
Die Wirksamkeit solcher Verträge hängt von der Genehmigung der Eltern ab. Wird man volljährig, hängt es von der eigenen ab.
Allerdings halte ich es für sehr schwierig einen Vertrag, der bereits eine gewisse Zeit läuft, dann plötzlich mit Volljährigkeit zu beenden. Gegebenenfalls muss man sich dann sog. „Treuwidrigkeit“ vorhalten lassen, was dazu führen wird, dass die normalen Kündigungsfristen zu beachten sind. Noch schwieriger wird die Situation, wenn man den Vertrag auch nach seinem 18ten Geburtstag erst einmal weiter geführt und Leistungen in Anspruch genommen hat. Dann kann man von einer sog. konludenten Genehmigung sprechen, da man durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass man auch mit Volljährigkeit weiterhin die Vorteile des Vertrages genießen will. Je länger man den Vertrag weiter laufen lässt, umso schwieriger wird es.
Ob und wie man sich von einem solchen Vertrag lösen kann hängt im Übrigen aber von den Umständen des Einzelfalles so z.B. Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Wirksamkeit entsprechender AGB etc. ab.
da du noch 17 warst, und damit beschränkt geschäftsfähig, ist der Vertrag „schwebend unwirksam“
d.h. er wird erst mit zustimmung deiner Eltern wirksam.
Ausnahme: du bestreitest die Kosten aus einem dafür zu verfügung gestellten betrag „sog. Taschengeldparagraph“
ihr hättet den Vertrag wegen Formmangels anfechten müssen und zwar gleich nachdem deinen eltern bekannt wurde, dass du diesen vertrag unterschrieben hast, dann wäre das rechtsgeschäft rückwirkend ausfgelöst.d.h. alle beiträge hättest du zurückbekommen.
der Rechtgrund für den vertrag fällt nur bei zeitgrerchter anfechtung weg.
wann hast den vertrag unterschrieben??
wann wussten deine eltern davon??
Hallo,
nein, der Vertrag wäre sowieso nicht vorzeitig kündbar gewesen, da - es kommt auf die Höhe (Taschengeldsumme) an und auf den Vertragsinhalt - die Firmen schon wissen, wie Sie solche Verträge haltbar machen. Es werfen sich auch Fragen auf, welche Angaben Sie bei der Vertragsgestaltung tatsächlich gemacht haben. Waren Ihre Angaben korrekt?
MfG
PB
mit 17 bist nur eingeschränkt geschäftsfähig und darfst Geschäfte im Rahmen des „Taschengeldparagraphen“ tätigen. Bindende Verträge, die mit laufenden Kosten verbunden sind, bedürfen der Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Da diese Unterschriften dem Fitness-Studio nicht vorliegen, ist der Vertrag nach meinem Verständnis nichtig.
Mit 17 Jahren bist du bedingt geschäftsfähig.
Heißt im Klartext, Geschäfte die deinem Taschengeld zumutbar sind darfst du tätigen. Soweit ich aber weiß, gilt dies nur für normale Kaufgeschäfte und nicht für Verträge mit bestimmten Laufzeiten.
Wie es sich allerdings verhält, wenn du den Vertrag nicht während deiner Nichtvolljährigkeit von deinen Eltern angefochten hast weiß ich nicht. Dort würde ich dir eher Raten einen Fachanwalt um Rat zu fragen.
Liebe Janine,
vor Vollendung der Volljährigkeit spricht man in der Tat von beschränkter Geschäftsfähigkeit. Gem BGB gilt folgende Rechtssprechung:
Schließt der Minderjährige ein Rechtsgeschäft ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, wird dieses zunächst schwebend unwirksam. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung, wird das Geschäft nachträglich unwirksam.
Eine Ausnahme besteht jedoch für Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen sind (Taschengeld). Diese sind uneingeschränkt wirksam. Voraussetzung ist aber, dass die Vertragsleistung (Geldzahlung) vollständig ausgeglichen ist. Unwirksam wäre der Vertrag, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung in Raten aus den ihm zur freien Verfügung überlassenen Mitteln begleichen wollte.