Guten Tag,
ich würde gerne wissen ob man generell verträge am telefon für fremde abschliessen darf, wenn diese person kein deutsch spricht und der „verkäufer“ einer versicherung den potentiellen versicherungsnehmer nicht über rechtliche konsequenzen des vertrages informieren kann…
oder sind solche verträge nichtig , weil der „call agent“ diesen vetrag SO nicht hätte abschließen dürfen ?
Der Vertrag ist nichtig wegen Verstoßes gegen die guten Sitten, weil der „Call agent“ hier die Notlage und mangelnde Kenntnis des Anrufers ausnutzt, § 138 BGB. Wobei ohnehin kein Vertrag zustande gekommen sein dürfte, weil sich beide Seiten gar nicht einig geworden sind, weil der Ausländer, der kein deutsch spricht, wahrscheinlich keinen Willen hatte, sich vertraglich zu binden.
So dürfte auch jedes Gericht entscheiden, wenn der Ausländer vor Gericht aussagt, er habe nicht verstanden, worum es geht.
Hallo,
ich habe da gelesen „für einen Fremden“. Wenn damit gemeint ist, dass am einen Ende der Leitung ein Callcenter, am anderen der Fremdsprachliche Mitbürger und sein Übersetzer sitzen, sieht die Sache etwas anders aus.
Aber es wird ohnehin wohl kein Vertrag zustande gekommen sein, sondern nur das Zuschicken eines Formulars. Wäre das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Versicherungsvertrag ohne Unterschrift auskommt.
Gruß
loderunner(ianal)