Gehen wir aus, dass Herr X einen Liefervertrag zu einen Festpreis mit dem Unternehmen A mit Firmennamen „Superpreis“ hat.
Das Unternehmen A meldet Insolvenz an und wird dabei von Unternehmen B, welche den Firmennamen „Superpreis“, die Internetpräsenz und sogar die Telefonnummer weiterhin verwendet, übernommen.
Da Herr X nicht informiert wurde, will er nun die nächste Lieferung zu seinem Festpreis (der natürlich niedriger ist als der jetzige Marktpreis) per Telefon abrufen und muss dabei erfahren, dass der Vertrag nicht mehr gültig ist.
Ist in so einen Fall der Vertrag wirklich ungültig, oder will der neue Unternehmer sich nur den Kopf aus dieser (weil günstiger als Marktpreis) Schlinge ziehen und ist weiterhin verpflichtet nach diesen Vertrag zu liefern?
Danke für die Antworten.
Fritz