Ich lege mal folgendes zur Diskussion hier ins Brett
( und hoffe dieses mal auf eine sachliche Antwort )
Eine Person hatte Urlaub und gedachte mal wieder was für Fitness und Gesundheit zu tun.
Er stellte sich bei einigen Fitnesscentern in der näheren Wohngegend vor, absolvierte ein paar Probetrainingsstunden und besprach mit den Trainern und dem Service Personal das er, wenn sein Urlaub vorbei wäre nur abends so ungefähr 18.30 Uhr bis 21 Uhr kommen könne, ob das ein Problem wäre
man verneinte das, man hätte bis 22 uhr geöffnet und die Trainer ständen auch die ganze Zeit zur verfügung .
Nach ein paar Überlegungen beschloss der Kunde bei einem Fitness Center einen Jahresvertrag zu unterschreiben.
Der Kunde fuhr noch ein paar mal während seines Urlaubes in den Nachmittagszeiten hin und alles war ok.
Seit rund 14 tagen ist sein Urlaub vorbei und deshalb fährt er jetzt zu den vorherig angekündigten abendlichen Zeiten hin.
Doch um die Uhrzeit ist so voll, das er zwischen den einzelnen Trainingsstationen in der regel zwischen 30 - 45 Minuten warten muss um dran zu kommen.
Am letzten Freitag war der Kunde um 19.45 da und konnte erst um 21.00 an das erste Fitness Gerät das auf 10 Minuten training geplant ist,
Sein mit dem Trainer abgesprochenes Fitness Programm das mit kleinen Pausen auf ungefähr 1 Std zugeschnitten ist konnte der Kunde bislang an keinem Abend durchführen da die Wartezeiten zwischen den einzelnen Stationen zu lang ist
Der Kunde will jetzt den Vertrag auflösen, da er nicht für das warten bezahlt sondern für das trainieren
steht denn im Vetrag ausdrücklich drin dass das Training mit dem Trainer zwischen 18.30-2100h statfinden soll? Wenn ja ist das ein Bruch der Vertragsbedingungen und das Studio kann seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen, man könnte dagegen angehen. Oder steht im Vertrag, was zu vermuten ist, nur das bis 2200h die Möglichkeit besteht zu trainieren und die Trainer bis dahin vor Ort sind? Dann kann man nichts machen, denn das Studio erfüllt ja seinen Vetrag und stellt die Räume, Trainer und Geräte zum trainieren zur Verfügung. Dafür dass es voll ist kann das Studio nichts - zumindest nichts wofür es rechtlich belangt werden könnte.
Der Vetrag wird vollumfänglich erfült, da der Trainer zur Verfügung steht und bis 22 Uhr trainiert werden kann.
Dass die weitaus meisten Mitglieder außerhalb der Ferienzeit nach Feierabend ebenso trainieren wollen und es dadurch zu Wartezeiten kommt, kann man mit gesundem Menschenverstand und aus allgemeiner Lebenserfahrung durchaus erwarten
Hallo
das Argument hat sehr wohl seine Richtigkeit , doch das war vor der Vertragsunterzeichnung ein Gesprächsthema
Der Kunde wies ausdrücklich darauf hin , das er demnächst nur ab ca 18.30 kommen kann , ob das passt ob das geht und ob das unproblematisch ist.
Eine wartezeit zwischen 30 bis 90 Minuten um an einem gerät trainieren zu können , ist sicherlich nicht mit dem Begriff „unproblematisch“ abgedeckt
Auch ein erstelltes Trainingsprogramm von ca 1 Std , sollte in dem Zeitfenster 18.30 bis 21.00 Uhr , möglicherweise auch bis 21.15 unproblematisch sein
das waren die Vorgabe in den Vorgesprächen vor der Vertragsunterzeichnung
wären diese Fragen mit : abends ist es voll , es könnten Wartezeiten auftreten beantwortet worden , dann hätte der Kunde ein Abendliches Training ausprobiert vor der Vertragsunterzeichnung
Da aber alles mit Kein Problem , beantwortet wurde , ist der Kunde jetzt ein wenig angepisst , da er in ca 2,5 std nur ca 10 - 15 Minuten trainieren kann
Ein Irrtum in der Sache geht aber zu Lasten des Kunden. Ohne ausdrückliche Zusicherung, ein einstündiges Trainigsprgramm an eigens hierfür reservierten Geräten ohne Wartezeit absolvieren zu können, besteht kein derartiger Anspruch