Hallo,
habe folgendes Problem: Meine Frau hat eine Probestunde bei einem Fitnessstudio gemacht und sich danach zu einer Unterschrift für einen Vetrag überreden lassen. Allerdings ist weder meiner Frau noch dem Fitnessstudio aufgefallen, dass zwar in dem Vertrag die Aufnahmegebühr geregelt war, allerdings in dem Feld der Betrag, der monatlich zu zahlen ist, nicht ausgefüllt wurde (es gibt mehrere Leistungsklassen, danach orientiert sich auch die monatliche Gebühr…und diese wurde vergessen, auszufüllen). Das ganze ist 2 Wochen her…nun ist es so, dass meine Frau eigentlich gar nicht mehr in das Fitnessstudio gehen will geschweige denn diesen Vertrag erfüllen möchte…Am liebsten möchte sie vom Vetrag zurücktreten. Sie wurde auch schon vom Fitnessstudio angesprochen, dass sie doch nochmal vorbeikommen muß, um den Betrag in dem Vetrag auszufüllen.
Frage: ist der Vertrag überhaupt ohne monatliche Betragsangabe gültig…die können ja nicht irgendeinen Betrag vom Konto abbuchen, wenn der vertraglich nicht geregelt ist ?
Was ist mit der Aufnahmegebühr, kann diese von denen laut Vetrag trotzdem eingezogen werden ?
Nun ich mein, dass durch die Unterschriften der grundsätzliche Wille bekundet wurde, die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen. Es fehlte hinsichtlich der Leistungen aber die Konkretisierung.
Eine Nichtigkeit des Vertrag schließe ich daher aus. Ein Rücktritt vom Vertrag wird nicht leicht sein. Trotzdem würde ich zunächst in der Weise plädieren, dass wesentliche Vertraginhalte fehlen und der Vertrag damit nicht gültig sei. Dann einfach die Reaktion abwarten. Die Aufnahmegebühr natürlich zurück buchen lassen.
Da auf der Ihnen vorliegemden Vertragskoppie die Kosten nicht geregelt sind, es sei denn der Vertrag ist dahingehend spezifiziert, und die Kosten daraus abzuleiten, " Krafttraining ohne blabla… Nutzung ohne Einschränkung,… Kosten auf der Rückseite, dann ist der Vertrag unwirksam.
Steht prgend wo „Salvatorische Klausel“ dann verliert der Vertrag nur dort seine Wirkung, hier Leistung und Kosten.
Oder er besteht darauf , Aufn.Gebü. Mitgl,sch, 12 mon. Kosten 0.
Somit sind nur Anmel.geb. fällig.
so wie ich die Sache sehe, gibt es keine Erfüllungspflicht für euch. Da ein wichtiges Vertragskriterium (oder auch Vertragsbestandteil) fehlte bei Unterzeichnung, ist der Vertrag unwirksam - mit Außnahme, dass die Art der Leistung bestimmt wurde, z.B. durch Ankreuzen der zutreffenden Leistungsklasse.
Sofern diese allerdings mit Preis benannt wird (siehe Leistungsbeschreibung) und lediglich der entgültige Betrag „unten“ vergessen wurde, so halte ich es für eine schwierige Sache, da wieder einfach so raus zu kommen. Aber vielleicht kann man trotz dessen aus dem Vertrag raus kommen - wie gesagt, es fehlte zum gültig werden ein entscheidender Vertragsbestandteil.
Alles Gute und lasst es mich wissen, wenn ich hilfreich war und ihr da gut raus gekommen seid.
Durch die gegenseitigen Unterschriften besitzt ein Vertrag grundsätzlich Gültigkeit. Ein Vertrag muss jedoch zu erfüllen sein, indem sich einer zur Leistung verpflichtet und der andere sie gegen Entgelt annimmt. Dieses muss geregelt sein. Das ist offenbar bei Ihnen nicht geschehen, indem der Wert der Leistung nicht beziffert wurde. Das Sie nun nicht im nachhinein einen nachträglichen Wert akzeptieren, sollte klar sein. Somit fehlt dem Studio die Handhabung Beträge vom Konto zu buchen. Sollte es dennoch geschehen, müssen sie diese zurückbuchen lassen. Ein einseitiges Einsetzen durch das Studio in den Vertrag wäre starfbar.
Frage: ist der Vertrag überhaupt ohne monatliche
Betragsangabe gültig…die können ja nicht irgendeinen Betrag
vom Konto abbuchen, wenn der vertraglich nicht geregelt ist ?
Was ist mit der Aufnahmegebühr, kann diese von denen laut
Vetrag trotzdem eingezogen werden ?
Antwort: Der Vertrag ist garnicht erst zustande gekommen, da der Preis fehlt.
Somit ist der Vertrag ungültig und somit auch die Aufnamegebühr NICHT fällig. Die Einzugsermächtigung würde ich sofort schriftlich kündigen. Formlos.
Ole
PS: Ich könnte auf Sport nicht mehr verzichten. Danach fühlt man sich immer super gut und hat noch was für die Gesundheit getan. 2mal pro Woche 1 bis 1,5 Std. Bewegung sind machbar, Oder?
Hallo,
der Vertrag ist in einem wesentlichen Teil unausgefüllt und somit „möglicher Weise“ ungültig. Was steht in den allg. Geschäftsbedingung? Wenn der Vertrag jedoch in vielen Punkten korrekt ist, und nur ein unwesentlicher Teil fehlt, dann kann die Firma auf Erfüllung bestehen.
Ich schlage vor, Sie schreiben(!!!) die Firma an und teilen mit, dass der Vertrag in der vorliegenden Form ungültig und deshalb nicht zustande gekommen ist. Sie an einer Unterzeichnung eines korrekten Vertrages nicht mehr interessiert sind.
Dann werden Sie sehen, was geschieht. Wenn die Antwort vorliegt, können Sie sich ja noch einmal melden.
MfG
PB
grundsätzlich gilt, dass man geschlossene Verträge auch einhalten muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um sich von einem Vertrag zu lösen, dazu gehören u.a. Kündigungs- und Rücktrittsrechte.
Im beschriebenen Fall sehe ich jedoch weder Anhaltspunkte für ein Rücktrittsrecht oder ein Recht zur fristlosen Kündigung. Auch gehe ich aufgrund der Angaben davon aus, dass der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Allein das Fehlen des Mitgliedsbeitrags führt nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit.
Solange sich beide Parteien zumindest darüber einig waren, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden sollte, gilt zumindest der günstigste Tarif.
Im Übrigen müsste man sich den Vertrag, die genauen Konditionen und den Ablauf des Verkaufsgesprächs nochmals in allen Einzelheiten prüfen, um eine abschließende Einschätzung abgeben zu können.
Hallo,
hier wurde zwar ein wichtiges Vertragsdetail vergessen, aber leider gibt es ja noch die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Diese werden im Vertrag kurz erwähnt und wurden mit der geleisteten Unterschrift anerkannt.
In den AGB ist die Art/Regelung der Beitragszahlung mit Sicherheit genannt. Ihre Frau sollte vorerst auf keinen Fall einem Nachtrag der mtl. Beitragszahlung zustimmen und erst mal die AGB lesen.
Eine Aufnahmegebühr kann nur erhoben werden, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Das ist jetzt vorab erst mal zu prüfen.
M. E. ist der gesamte Vertrag rechtsunwirksam, da der Vertragsgegestand gar nicht vereinbart ist.
Für einen rechtsunwirksamen Vertrag kann das Firnessunternehmen auch keine Vertragsabschlußgebühr beanspruchen. Denn es ist ja gar kein Vertrag zustande gekommen.
Widerrufen Sie umgehend die Abbuchungserlaubnis, sowohl beim Fitnessstudio als auch bei Ihrem Geldinstitut.
Sprechen Sie auf keien Fall eine Kündigung aus. Sie können nur einen Vertrag kündigen der rechtswirksam zustande gekommen ist.
Erklären Sie gegenüber dem Betreiber des Fitnessstudio,
dass der Vertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, da der eigentliche Vertragsgenstand gar nicht vereinbart wurde.
Ich bin überzeugt, dass das Fitnessstudio bei der Rechtslage nicht auf Vertragserfüllung klagen wird.
sorry, aber deine Anfrage hat auch meinen zweiten Account hier erreicht. Wollte dir nur Bescheid sagen, dass ich bereits unter dem Pseudonym „TT-Wagner“ geantwortet habe.