Vertrag mit Handwerker, Werksvertrag

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Handwerker soll eine Dusche umbauen:
Kunde ruft an, Handwerker fährt zur Besichtigung, und berät den Kunden vor Ort.
Beide werden sich einig, vereinbaren den Ausführungstermin.Werksvertrag geschlossen.
Einen Tag später ruft der Kunde nochmal an, wegen einem Problem,(gehört aber mit zu dem Bau-
vorhaben).
Handwerker fährt ein zweites Mal zum Kunden, Besichtigung, Beratung), nochmal 2 Std, insgesamt 4,0 Std! Und 136Km!
Wieder alles klar.
4 Tage vor Auftragsbeginn wird der Handwerker krank, teilt es umgehend dem Kunden mit, der gibt sich verständnisvoll und sagt sobald der Handwerker gesund ist, möchte er anfangen.
Ca. eine Woche danach ruft der Handwerker beim Kunden an, um sich arbeitsfähig zu melden und erfärt dabei, beiläufig, das der Kunde einen anderen Handwerker beauftragt hat!
Da der erste Handwerker 4,0 Std und 136Km aufgewendet hat, (von der Planung und sonstige Kosten, wollen wir garnicht reden),ist es nur fair den ersten Handwerker dafür zu entlohnen!?!
Wieviel steht dem ersten Handwerker zu?

Stichworte: vertrag , Handwerker , Werksvertrag

… mehr auf http://w-w-w.ms/a48sgg

hi

wer kann mir weiterhelfen?

?

… Beide werden sich einig, vereinbaren den
Ausführungstermin. Werksvertrag geschlossen.

mündlich oder schriftlich?

Wieviel steht dem ersten Handwerker zu?

Die Summe der Werkleistung abzüglich der nichtgeleisteten Anteile

Falls die Frage nun ist, wieviel er für die Planung und deren Anfahrt in Rechnung stellen kann, kommt es darauf an, was hierfür vereinbart wurde

Falls die Frage ist, ob sich ein Streit mit dem AG bei mündlich geschlossenem Vertrag (und Vertragsdetails) lohnt:
nein, schade um die wertvolle Zeit

Gruss Schorsch - Handwerker, kein Jurist

Hallo,
gibt es da einen schriftlichen Vertrag?
Wenn nein, gibt es neben Kunden und Handwerker noch Zeugen?
Der Handwerker muss wohl beweisen, dass ein Vertrag wirksam zustande kam. Hinsichtlich der entstandenen Kosten ist es das Risiko des Handwerkers, der kann ja nicht davon ausgehen, dass er bei jeder Objektbesichtigung/Angebot einen Auftrag erhalten kann.

lG

nabend xenia

einen Auftrag gibt es ja wohl nach eigenem Bekunden

der wird wohl mündlich und detailfrei sein

die Frage ist nach meiner Einschätzung: Wieviel kann man dem AG für Planung und Fahrtkosten in Rechnung stellen?

und wie will man das anstellen?

nur die kosten der zweiten fahrt stellen aufwendungen dar, die kausal für die erbringung der werksleistung sind. diese sind ggf. nach § 284 bgb zu ersetzen. für die fahrtkosten der ersten fahrt bestehen wohl keine möglichkeiten, diese ersetzt zu verlangen, da diese auch angefallen wären, wenn kein vertrag abgeschlossen worden wäre.

daneben könnte die möglichkeit bestehen, entgangenen gewinn als schadensposten geltend zu machen. dazu müsste man natürlich genauere angaben machen, ggf. kommt eine schätzung iSd § 287 zpo in betracht.

Hallo,

daneben könnte die möglichkeit bestehen, entgangenen gewinn
als schadensposten geltend zu machen. dazu müsste man
natürlich genauere angaben machen, ggf. kommt eine schätzung
iSd § 287 zpo in betracht.

Im Falle des hier geschlossenen Werkvertrags ermittelt sich der zu ersetzende Schaden (über den reinen Gewinn hinaus!) aus der gekündigten Leistung, indem man von der vereinbarten Vergütung alle ersparten Kosten/Aufwendungen wie Lohn und Material in Abzug bringt. Der Nachweis lässt sich sehr einfach mittels einer nachvollziehbaren Kalkulation * erbringen.

Franz

* Nachvollziehbar i.S. nachvollziehbarer Minutenansätze und Nachweis der Materialkosten über Lieferantenangebote oder -preislisten und Nachweis sonstiger Kosten. Ein übliches Kalkulationsverfahren im Handwerks-/Bauwesen:
a) Summe Einzelkosten (Lohn- und Materialkosten)
b) Zuschlag für BGK (Baustellengemeinkosten)
c) Zuschlag für AGK (Allgemeine Geschäftskosten)
d) Zuschlag für Wagnis und Gewinn
d) ist eindeutiger Schaden, der durch Auftragskündigung entsteht und eingefordert wird. Daneben können und werden in der Praxis aber auch Teile der Kosten aus b) für beispielsweise Mietkosten Werkzeuge etc. oder Arbeitsausfall Personal geltend gemacht. Sowie Kosten aus c), ich denke gerade hier bei diesem Beispiel an die Aufwendungen aus Vertriebstätigkeit (der ersten Besichtigung), die in die Kalkulationen bei ordentlicher Kalkulation mit den aus Vorjahren ermittelten Prozentsätzen einfließen.
Der Ansatz 5 vom Hundert aus §649 BGB ist zu niedrig gehalten, in der Praxis (bei Gerichtsverfahren) ergeben sich zweistellige Beträge (bis zu 25 und mehr vom Hundert).

1 „Gefällt mir“

Im Falle des hier geschlossenen Werkvertrags ermittelt sich
der zu ersetzende Schaden (über den reinen Gewinn hinaus!)

der begriff des entgangenen gewinns ist ein rechtsbegriff und in § 252 bgb legaldefiniert; gemeint ist nicht der „reine gewinn“ im sinne einer betriebswirtschaftlichen betrachtung.
nach § 252 S.2 bgb kann der geschädigte eine abstrakte schadensberechnung zugrunde legen (für diesen fall ist § 287 zpo von bedeutung), er kann aber auch eine konkrete berechnung zugrunde legen. letztere bestimmt sich nach der differenz zwischen entgangenen einnahmen und ersparten aufwendungen.
eine genauere berechnung findet man in jedem kommentar zu § 252 bgb.

man sollte also stets neben der konkreten auch eine abstrakte schadensberechnung vornehmen, um dann die günstigere variante zu wählen.

Der Ansatz 5 vom Hundert aus §649 BGB ist zu niedrig gehalten,
in der Praxis (bei Gerichtsverfahren) ergeben sich
zweistellige Beträge (bis zu 25 und mehr vom Hundert).

der ansatz in § 649 bgb ist lediglich eine pauschale zugunsten des unternehmers. sie kann, wenn sie höher ausfällt, widerlegt werden.

2 „Gefällt mir“

Ja, danke für eure Antworten.

Nein, auf einen Rechtsstreit will ich es nicht ankommen lassen.
Aber ich denke eine Pauschale in Höhe von 50.-€ ist gerechtfertigt!?!
Oder?
Nur wenn der „Kunde“ die ignoriert, kannn ich die wohl auch in den Wind schreiben.
Denn ein Anwalt fängt bei so einer geringen Summe garnicht erst an.
Andererseits vermieten die Ferienwohnungen und haben auch einen „Namen“
zuverlieren.

Ausführlichere Antworten von Fachleuten kommen hier leider selten vor. Danke.

Franz

OK.
Sind doch gute Antworten.
Danke