Hallo,
ich habe folgende hypothetische Frage:
Person A zieht im Gebiet eines regionalen Internet- Providers nach 6 Monaten um.
Er muß für den Anschluß in der neuen Wohnung die Freischaltungsgebühren zahlen und einen neuen Vertrag unterschreiben, der wiederum 24 Monate läuft.
Hätte er das nicht getan, hätte er die restlichen 18 Monate von dem ersten Vertrag weiterzahlen müssen.
Person A muß nun aber wieder umziehen,allerdings immer noch im Bereich des Anbieters (außerhalb besteht ja ein Sonderkündigungsrecht), müßte er dann wieder für 24 Monate einen Vertrag unterschreiben?
Ist das überhaupt rechtens, das die Vertragslaufzeit immer wieder von vorne beginnt?
Hallo,
Person A zieht im Gebiet eines regionalen Internet- Providers
nach 6 Monaten um.
Er muß für den Anschluß in der neuen Wohnung die
Freischaltungsgebühren zahlen und einen neuen Vertrag
unterschreiben, der wiederum 24 Monate läuft.
Hätte er das nicht getan, hätte er die restlichen 18 Monate
von dem ersten Vertrag weiterzahlen müssen.
Vermutlich besteht ein Vertrag über die Erbringung einer Leistung am Wohnort von A. Zieht A nun um, gilt dieser Vertrag fort und beide Seiten müssen ihn weiter erfüllen. Offensichtlich bietet der Provider an, auf die Erfüllung dieses Vertrags zu bestehen, wenn A. einen neuen Vertrag über die Leistung am neuen Wohnort abschließt.
Person A muß nun aber wieder umziehen,allerdings immer noch im
Bereich des Anbieters (außerhalb besteht ja ein
Sonderkündigungsrecht), müßte er dann wieder für 24 Monate
einen Vertrag unterschreiben?
Wird wohl so sein. Siehe oben.
Ist das überhaupt rechtens, das die Vertragslaufzeit immer
wieder von vorne beginnt?
A. muss ja keinen neuen Vertrag abschließen. Er kann ja auch einfach seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Er muß für den Anschluß in der neuen Wohnung die
Freischaltungsgebühren zahlen und einen neuen Vertrag
unterschreiben, der wiederum 24 Monate läuft.
Hätte er das nicht getan, hätte er die restlichen 18 Monate
von dem ersten Vertrag weiterzahlen müssen.
…
Ist das überhaupt rechtens, das die Vertragslaufzeit immer
wieder von vorne beginnt?
Das kommt darauf an, was in den AGB von Anbieter T steht. Während die meisten Anbieter es so machen, dass dann lediglich die Vertragslaufzeit noch einmal von vorne zu laufen beginnt, ohne jedoch eine erneute Anschlussgebühr zu verlangen, kann es schon sein, dass das bei Anbieter T anders ist.
Mein Tipp: Nachmieter suchen, der den Anschluss von Anbieter T mit übernimmt, dann ist man das Problem los.
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Mein Tipp: Nachmieter suchen, der den Anschluss von Anbieter T
mit übernimmt, dann ist man das Problem los.
nicht unbedingt, denn darauf einlassen muss sich der Anbieter selbstverständlich nicht.
Gruß
S.J.