Herr X hatte am 1.August bei einem Internetanbieter einen DSL-Anschluss bestellt.
Die ersten zwei Freischalttermine wurden von der Telekom nich wahrgenommen, dann hing der Auftrag einen Monat im System fest und so weiter und so fort.
Kurz gesagt wartet der Herr nach 5 Monaten noch immer auf die Freischaltung und hat allmählich keine Lust mehr länger zu warten.
Rechtfertigen die Umstände eine außerordentliche Kündigung?
Oder müssen Kündigungsfristen eingehalten werden?
Was ist mit den im Voraus geleisteten Zahlungen(Bereitstellungsgebühr, Hardwaregebühren, Versand)?
Was davon darf zurück verlangt werden?
Darf verlangt werden, dass der Anbieter die, durch den Kommunikationsverkehr über die kostenpflichtige Hotline, entstandenen Kosten anteilig, oder komplett übernimmt?
Herr X hatte am 1.August bei einem Internetanbieter einen
DSL-Anschluss bestellt.
Die ersten zwei Freischalttermine wurden von der Telekom nicht
wahrgenommen, dann hing der Auftrag einen Monat im System fest
und so weiter und so fort.
Kurz gesagt wartet der Herr nach 5 Monaten noch immer auf die
Freischaltung und hat allmählich keine Lust mehr länger zu
warten.
Rechtfertigen die Umstände eine außerordentliche Kündigung?
Oder müssen Kündigungsfristen eingehalten werden?
Was ist mit den im Voraus geleisteten
Zahlungen(Bereitstellungsgebühr, Hardwaregebühren, Versand)?
Was davon darf zurück verlangt werden?
Darf verlangt werden, dass der Anbieter die, durch den
Kommunikationsverkehr über die kostenpflichtige Hotline,
entstandenen Kosten anteilig, oder komplett übernimmt?
Hört sich nach einem Rücktritt an. Voraussetzung wäre allerdings eine Mahnung mit Fristsetzung, welche erfolglos verstrichen ist.
Sollte dies der Fall sein, ist Schadenersatz neben Rücktritt und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich.