Vertrag mit Nachmieter

Liebe WWWler,

nehmen wir an, jemand möchte aus seiner alten Mietwohnung ausziehen. Er hat vom Vermieter die Genehmigung erhalten, einen Nachmieter zu stellen. Das will er auch gerne tun, da er eine neue Küche eingebaut hat, für die er gerne Abstand hätte. Da unser Jemand wenig Zeit hat, würde er gerne folgenden Vertrag mit dem Nachmieter schließen:

„Der Nachmieter renoviert die Wohnung so wie es im Mietvertrag für den Altmieter bei Auszug vorgesehen ist, dafür erhält er die Küche.“

Meine Frage nun: Kann man so einen Vertrag überhaupt schließen? Der Vermieter hat angedeutet, dass es ihm egal ist, wenn sich Vormieter und Nachmieter auf eine solche Regelung einigen. Ihm ist es sogar Recht, wenn er für die Wohnungsübergabe nicht extra anreisen muss. Er möchte nur, dass bei Auszug des Nachmieters die Wohnung tip top ist. Was wäre nun aber, wenn der Nachmieter einfach nicht renoviert? Könnte der Vermieter dann u.U. den Vormieter auch noch nach Jahren in Regress nehmen? Die Wohnung ist momentan im Grunde nicht wirklich renovierungsbedürftig. Vermutlich müsste zwei Zimmer gestrichen und zwei Türen lackiert werden.

Danke für Eure Tipps!

Matt

Hi,
ich kenne mich mit dem Recht diesbezüglich nicht aus - ich würde aber einen Preis, also Abstand, für die Küche festlegen, den der Nachmieter zu zahlen hat.

Und DANN vereinbaren, dass er diesen nicht zu zahlen hat, wenn er brav die Wohnung renoviert.

SOLLTE er dann die Wohnung nicht renovieren, fiele dies auf dich, der Preis der Küche aber auf ihn.

Wie man dies nun RECHTLICH hinkriegt, kann ich Dir leider nicht sagen, aber dass Du ohne einen Preis für die Küche vertraglich abzumachen, dumm dasteht, erscheint mir recht sicher.

gruss, isabel

Hallo,

ich glaube nicht, dass Du hier eine Antwort erwarten kannst, die Dir Klarheit verschafft.

nehmen wir an, jemand möchte aus seiner alten Mietwohnung
ausziehen. Er hat vom Vermieter die Genehmigung erhalten,
einen Nachmieter zu stellen.

okay, das Prozedere ist wohl bekannt.

Das will er auch gerne tun, da er

eine neue Küche eingebaut hat, für die er gerne Abstand hätte.

Der Mieetr wird für sich zuerst mal den Wert der Küche klären müssen. Dann den gegenüber stehenden Wert, der durch Schönheitsreparaturen zu erbringen ist. Und der Nachmieter wird für sich zu klären haben, welche Kosten bei einem Auszug, bringt er die Küche nicht los, er aufzubringen hat. Da möchte ich als Nachmieter schon wissen, was an den Rückwänden der Einbauküche verändert wurde und welche Leistungen mich treffen, wenn ich als Nachmieter mal ausziehe.

Da unser Jemand wenig Zeit hat, würde er gerne folgenden
Vertrag mit dem Nachmieter schließen:

„Der Nachmieter renoviert die Wohnung so wie es im Mietvertrag
für den Altmieter bei Auszug vorgesehen ist, dafür erhält er
die Küche.“

Würde ich nicht zustimmen. Hier muss rein, was lt. Mietvertrag geschuldet ist. Welche Renovierungen sind wirksam vereinbart. Sind Lack-oder Farbschäden an Tapeten vorhanden oder Türzargen und Fensterrahmen oder am Heizkörper.

Meine Frage nun: Kann man so einen Vertrag überhaupt
schließen? Der Vermieter hat angedeutet, dass es ihm egal ist,
wenn sich Vormieter und Nachmieter auf eine solche Regelung
einigen.

Man kann natürloich den vertrag so fassen, wie Du ihn Dir vorstellst. Ob Du einen „Dummen“ findest wird sich noch herausstellen. Denn was vereinbart werden soll ist für den Nachmieter ein erhebliches Risiko.

Ihm ist es sogar Recht, wenn er für die

Wohnungsübergabe nicht extra anreisen muss. Er möchte nur,
dass bei Auszug des Nachmieters die Wohnung tip top ist.

Eben, da liegt das Problem, wenn der Nachmieter nicht erkennt, auf was er sich einlässt.

Was
wäre nun aber, wenn der Nachmieter einfach nicht renoviert?
Könnte der Vermieter dann u.U. den Vormieter auch noch nach
Jahren in Regress nehmen?

Nein, denn die Haftung des bisherigen Mieters endet sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Da der VM mit Sicherheit auch eine Kopie der Vereinbarung will, wird er sich an den Nachmieter halten.

Die Wohnung ist momentan im Grunde
nicht wirklich renovierungsbedürftig. Vermutlich müsste zwei
Zimmer gestrichen und zwei Türen lackiert werden.

Naja, wenn sie nicht wirklich renovierungsbedürftig ist, aber zwei Zimmer und Türen lackiert werden müssen, dann sind sicher auch andere Mängel vorhanden.

Ein solchen Vertrag kann man also abschliessen, man muss hierfür nur einen Nachmieter finden, der in Unkenntnis der Rechtslage erst begreifen wird, wenn er auszieht, auf was er sich eingelassen hat.

Ich halte grundsätzlich nichts von Verträgen, die in Abwesenheit des VMs, aber mit dessen Zustimmung zwischen Mietern geschlossen werden und wo den Letzten die Hunde beissen.

Grüsse Günter

Hallo Günther,

danke für die fachkundige Antwort. Ich hatte gar nicht gesehen, dass sich die Risiken für den Nachmieter so darstellen. Ich würde einfach nur gerne einen Weg finden, der mir die Renovierung erspart.

Konkret sieht es wie folgt aus:

Die Küche wurde vor 19 Monaten eingebaut. Sie kostete damals 1.200 Euro. Es wurden mit Ausnahme der Hängeschränke (6 Löcher) keine Bohrungen (und schon gar keine baulichen Veränderungen) durchgeführt. Die Küche ist gepflegt und völlig intakt. Ich taxiere sie mal mit 600 Euro, obwohl ich sie eigentlich für wertvoller halte.

Zu renovieren wäre folgendes:

In der Diele müsste gestrichen werden, da es leichte Schmutzspuren auf der Tapete gibt. Im Wohnzimmer müssten insgesamt sechs Bohrlöcher geschlossen werden und vermutlich müsste der Raum komplett gestrichen werden. Die Tapete ist aber OK. Darüber hinaus wären leichte Lackschäden an Bad- und Eingangstür zu entfernen und eine wackelige Steckdose zu richten. Heizkörper, Kacheln, Fenster, und das Bad sind tipp topp.

Ich vermute, dass mich die Beseitigung der Mängel eineinhalb Tage kosten würde. Ein professioneller Anstreicher würde wahrscheinlich um die 600 Euro nehmen. Besonders ärgern würde mich allerdings, wenn ich etwas renoviere (n lasse), dass sich der Nachmieter dann gleich übermalt.

Deshalb meine Idee mit dem Vertrag und dem Küchentausch. Es kommt ja oft vor, dass jemand gerne eine Küche übernehmen will. Hättest Du eine bessere Idee, wie Vor- und Nachmieter sich hier einigen können, ohne dass die Sache für einen von beiden nachteilig ist?

Vielen Dank,

Matthias