Hallo,
ich glaube nicht, dass Du hier eine Antwort erwarten kannst, die Dir Klarheit verschafft.
nehmen wir an, jemand möchte aus seiner alten Mietwohnung
ausziehen. Er hat vom Vermieter die Genehmigung erhalten,
einen Nachmieter zu stellen.
okay, das Prozedere ist wohl bekannt.
Das will er auch gerne tun, da er
eine neue Küche eingebaut hat, für die er gerne Abstand hätte.
Der Mieetr wird für sich zuerst mal den Wert der Küche klären müssen. Dann den gegenüber stehenden Wert, der durch Schönheitsreparaturen zu erbringen ist. Und der Nachmieter wird für sich zu klären haben, welche Kosten bei einem Auszug, bringt er die Küche nicht los, er aufzubringen hat. Da möchte ich als Nachmieter schon wissen, was an den Rückwänden der Einbauküche verändert wurde und welche Leistungen mich treffen, wenn ich als Nachmieter mal ausziehe.
Da unser Jemand wenig Zeit hat, würde er gerne folgenden
Vertrag mit dem Nachmieter schließen:
„Der Nachmieter renoviert die Wohnung so wie es im Mietvertrag
für den Altmieter bei Auszug vorgesehen ist, dafür erhält er
die Küche.“
Würde ich nicht zustimmen. Hier muss rein, was lt. Mietvertrag geschuldet ist. Welche Renovierungen sind wirksam vereinbart. Sind Lack-oder Farbschäden an Tapeten vorhanden oder Türzargen und Fensterrahmen oder am Heizkörper.
Meine Frage nun: Kann man so einen Vertrag überhaupt
schließen? Der Vermieter hat angedeutet, dass es ihm egal ist,
wenn sich Vormieter und Nachmieter auf eine solche Regelung
einigen.
Man kann natürloich den vertrag so fassen, wie Du ihn Dir vorstellst. Ob Du einen „Dummen“ findest wird sich noch herausstellen. Denn was vereinbart werden soll ist für den Nachmieter ein erhebliches Risiko.
Ihm ist es sogar Recht, wenn er für die
Wohnungsübergabe nicht extra anreisen muss. Er möchte nur,
dass bei Auszug des Nachmieters die Wohnung tip top ist.
Eben, da liegt das Problem, wenn der Nachmieter nicht erkennt, auf was er sich einlässt.
Was
wäre nun aber, wenn der Nachmieter einfach nicht renoviert?
Könnte der Vermieter dann u.U. den Vormieter auch noch nach
Jahren in Regress nehmen?
Nein, denn die Haftung des bisherigen Mieters endet sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Da der VM mit Sicherheit auch eine Kopie der Vereinbarung will, wird er sich an den Nachmieter halten.
Die Wohnung ist momentan im Grunde
nicht wirklich renovierungsbedürftig. Vermutlich müsste zwei
Zimmer gestrichen und zwei Türen lackiert werden.
Naja, wenn sie nicht wirklich renovierungsbedürftig ist, aber zwei Zimmer und Türen lackiert werden müssen, dann sind sicher auch andere Mängel vorhanden.
Ein solchen Vertrag kann man also abschliessen, man muss hierfür nur einen Nachmieter finden, der in Unkenntnis der Rechtslage erst begreifen wird, wenn er auszieht, auf was er sich eingelassen hat.
Ich halte grundsätzlich nichts von Verträgen, die in Abwesenheit des VMs, aber mit dessen Zustimmung zwischen Mietern geschlossen werden und wo den Letzten die Hunde beissen.
Grüsse Günter