Hallo zusammen,
wir haben gerade eine Diskussion und ich wollte wissen wer jetzt im Recht ist.
Also nehmen wir mal an, AG (X) ist ein Unternehmer, der einen Prozess führt, der den AN (y) seit 10 Jahren schwarz ausbezahlt.
Angenommen ihm würde die Steuer auf die Schliche kommen, wäre es dann eine Lösung einen Vertrag nachträglich auszustellen der besagt dass die Person seit so und so bei ihm arbeitet unter der Vorraussetzung dass es bei erfolgreichem Ausgang des Prozesses seine Zahlung erhält?
Wenn ja, in wie fern würde sich der AN dann strafbar machen wenn der dazu von der Steuerfahndung befragt wird, bzw. wissende Personen dass nicht melden??
Ist ziemlich konkret aber es ist in unserer Runde immer präziser geworden.
Ich sage der AG macht sich strafbar und der AN auch. Und auch die Personen die davon gewusst haben.
Stimmt das so???
Danke schon mal!