Vertrag nachträglich abschliessen

Hallo zusammen,

wir haben gerade eine Diskussion und ich wollte wissen wer jetzt im Recht ist.

Also nehmen wir mal an, AG (X) ist ein Unternehmer, der einen Prozess führt, der den AN (y) seit 10 Jahren schwarz ausbezahlt.
Angenommen ihm würde die Steuer auf die Schliche kommen, wäre es dann eine Lösung einen Vertrag nachträglich auszustellen der besagt dass die Person seit so und so bei ihm arbeitet unter der Vorraussetzung dass es bei erfolgreichem Ausgang des Prozesses seine Zahlung erhält?

Wenn ja, in wie fern würde sich der AN dann strafbar machen wenn der dazu von der Steuerfahndung befragt wird, bzw. wissende Personen dass nicht melden??

Ist ziemlich konkret aber es ist in unserer Runde immer präziser geworden.
Ich sage der AG macht sich strafbar und der AN auch. Und auch die Personen die davon gewusst haben.

Stimmt das so???

Danke schon mal!

Hallo,

diese Frage passt eher in die Steuersparte, ich versuche aber mal, eine Antwort zu geben:

Wenn ein AG einen AN 10 Jahre lang schwarz bezahlt, macht sich der AG in vielerlei Hinsicht strafbar.

Zunächst die Steuer:
Steuerschuldner ist im geschilderten Fall der AG. Er hätte also die Lohnsteuern in korrekter Höhe berechnen und abführen müssen. Dies hat er nicht getan und stellt somit eine Straftat nach § 370 AO dar. Der AN dürfte m. E. hierfür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da er für die korrekte Abführung der Steuer nicht verantwortlich war. Vielleicht können die Strafrechtler hier im Forum nähere Auskunft zum AN geben. Der AG ist aber ganz sicher dabei. Und wenn sich die Taten über 10 Jahre hinzogen, ist u. U. von einem besonders schweren Fall auszugehen (§ 370 (3) Nr. 1 AO).

Der Arbeitgeber hat sich ansonsten gem. § 266a (1) und (2) StGB strafbar gemacht, weil er offensichtlich auch keine Pflichtabgaben zur Sozialversicherung abführte.

Und wenn der AN in einer Branche beschäftigt wurde, die in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes fällt - z. B. in der Baubranche - kann ihm noch ein saftiges Bußgeld ins Haus stehen, wenn er beispielsweise nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlte oder nicht die erforderlichen Stundenaufzeichnungen führte.

Der AN würde - m. E. - in keinem Fall vorwerfbar gehandelt haben (persönliche Einschätzung).

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen fiktiven Fall handelt. In der Realität wäre hierbei mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen!

Viele Grüße!