Vertrag nicht unterschrieben - Gültig?

Ein kleines privatunternehmen nimmt online eine Hardwarebestellung und die dazugehörige Dienstleistung eines Netzbetreibers wahr.

Einige Tage danach bekommt das Unternehmen die Ware und vorgehensweiße/zugangsdaten etc.

Anbei ausserdem der Vertrag mit der Bitte Ihn zu unterschreiben&Zurück zu senden.
Dies ist NIE geschehen.

Das Unternehmen jedoch nimmt die Leistungen des Netzbetreibers natürlich wahr.

2 Monate lang zieht der Betreiber nun das Geld von dem Konto des Kleinunternehmens.

Kann das Unternehmen nun einfach die Zahlungen stoppen&die Geräte zurückschicken?

Lt. Vertrag beträgt die Laufzeit immer 12 Monate.
Dieser Vertrag wurde aber nie Unterschrieben.
Dennoch wurde jedoch Geld abgehoben, was ja indiz für einen intaken Vertrag ist, oder?

Hallo,

eigentlich tritt ein Vertrag erst in Kraft, wenn du diesen davor unterschrieben hast…
Auch hättest du dementsprechend 14 Tage Zeit diesen zu kündigen… wenn das Unternehmen, jedoch schon finanziel eingegriffen hat, so wende dich an einen Anwalt oder befrage deine Erziehungsberechtigten, falls du bei Ihnen versichert bist, ob diese rechtsschutzversichert sind, wenn dies der Fall ist, so wende dich sofort an den/die Anwält/in !!!

Hallo, es ist richtig, dass der Vertrag nach deren AGB zustande gekommen ist. Das hat
auch zur Folge, dass dieser Vertrag dann eine Laufzeit von 12 Monaten hat, sofern von
Anfang an darauf hingewiesen wurde. Rechtzeitige schriftliche Kündigung nicht vergessen!!!

Tut mir leid, aber ich kann in diesem Fall nicht helfen.

MfG
Winfried Lauer

Diese Angelegenheit ist nur über einen guten Anwalt der sich auf Onlinehandel spezialisiert hat zu klären.

Die Rechtschútzversicherung kann hier in Ansprch genommen werden, bei den meisten Anwälten ist das erste Beratungsgespräch meist gratis.

Ich würde aber auch sagen, da der Vertrag nicht unterschrieben ist, das dieser keine Rechtsgültigkeit hat!

Ich würde sagen, dass der Vertrag, obwohl nicht unterschrieben, trotzdem zustande kam, da die Leistungen ohne Wiederspruch innerhalb der 14 tägigen Wiederspruchsfrist ab Liefer- oder Leistungsdatum bei Onlinbestellungen bezogen und die Abbuchungen für diese Leistugen ebenfalls ohne Wiederspruch akzeptiert wurden. Insbesondere dann, wenn auf der Onlineseite auf die im Vertrag aufgeführten Bedingungen hingewiesen wurde und wenn diese und evtl allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Bestellung per Mausklick akzeptiert wurden.
Ob das allerdings juristisch korrekt ist, weiss ich auch nicht.
Ich hoffe, ich konne damit helfen.

Viele Grüße

W. Gürth