Vertrag nicht unterschrieben - Gültig?

Ein kleines privatunternehmen nimmt online eine Hardwarebestellung und die dazugehörige Dienstleistung eines Netzbetreibers wahr.

Einige Tage danach bekommt das Unternehmen die Ware und vorgehensweiße/zugangsdaten etc.

Anbei ausserdem der Vertrag mit der Bitte Ihn zu unterschreiben&Zurück zu senden.
Dies ist NIE geschehen.

Das Unternehmen jedoch nimmt die Leistungen des Netzbetreibers natürlich wahr.

2 Monate lang zieht der Betreiber nun das Geld von dem Konto des Kleinunternehmens.

Kann das Unternehmen nun einfach die Zahlungen stoppen&die Geräte zurückschicken?

Lt. Vertrag beträgt die Laufzeit immer 12 Monate.
Dieser Vertrag wurde aber nie Unterschrieben.
Dennoch wurde jedoch Geld abgehoben, was ja indiz für einen intaken Vertrag ist, oder?

Erste einmal Hallo,

angenommen, da geht jemand morgens zum Bäcker und kauft 2 Brötchen.
Die Verkäuferin gibt im die BRötchen, der Kunde bezahlt.

Kann er dann eines aufessen und das zweite am nächsten Tag zurückgeben, mit dem Kommentar, ich habe keinen Vertag unterschrieben?

Auf dies ein Vertrag, da geht man davon aus, er durch konkludentes Handeln zustande gekommen ist.

So könnte doch wohl auch ein Vertrag zustande kommen, der im Internet geschlossen wird oder?

Gruß
P.

Kann er dann eines aufessen und das zweite am nächsten Tag
zurückgeben, mit dem Kommentar, ich habe keinen Vertag
unterschrieben?

Kann er?
Bei mir könnte er, Ich bin doch kein Verbrecher und will dem Menschen was böses?
Kriegts halt die Wohlfahrt - Ach herrje… :wink:

Ausserdem wüsste Ich so, dass er wiederkommen wird.
Ein Kunde der nicht kulant behandelt wurde, würde diese Bäckerei in 10 Jahren nicht wieder betreten.

Vertrag nicht unterschrieben - aber klar doch
Nun, so ein Verhalten spricht sich aber sehr schnell herum. Wenn jetzt 50% der Kunden ihr altes, nicht gegessenes Brot und den übrig gebliebenen Kuchen auf Kulanz zurück bringen, muss der Bäcker mittelfristig

  • seine Preise erhöhen (weil er die Verluste auf alle Kunden umlegen muss)
  • die Verluste mit seinen Ersparnissen auffangen und auch von diesen Leben
  • seinen Laden schliessen

Such dir aus, was deiner Meinung nach zuerst eintrifft :wink:)

Und, falls jetzt nette Kommentare kommen - auf schlaue Fragen gibt es nicht immer, aber immer häufiger dumme Antworten. ;-((

R :wink:)

Nun, so ein Verhalten spricht sich aber sehr schnell herum.
Wenn jetzt 50% der Kunden ihr altes, nicht gegessenes Brot und
den übrig gebliebenen Kuchen auf Kulanz zurück bringen, muss
der Bäcker mittelfristig

  • seine Preise erhöhen (weil er die Verluste auf alle Kunden
    umlegen muss)
  • die Verluste mit seinen Ersparnissen auffangen und auch von
    diesen Leben
  • seinen Laden schliessen

Such dir aus, was deiner Meinung nach zuerst eintrifft :wink:)

Ich habe zwar keine Bäckerei, jedoch dennoch einen Frischwarenhandel.
Und mir wäre nicht bekannt, dass Ich wegen meiner Kulanz jemals die Preise erhöht, Verluste oder gar meinen Laden geschlossen hätte? Na aber sowas! :frowning:(((

Mit jeder Kulanzhandlung macht man natürlich etwas Verlust.
Aber jetzt kommts, OBACHT!
Ein Kunde der nie wieder kommt bringt NADA, NULL!
Ein Kunde aber, der sein Geld wieder zurück kriegt - oder meinetwegen andere/gleichwertige Ware kriegt… deeeeeeer? genau! der kommt früher oder später wieder.
Und daaaaaaaann? Auch richtig! Lässt er Geld da.

Hallo,

Kann er dann eines aufessen und das zweite am nächsten Tag
zurückgeben, mit dem Kommentar, ich habe keinen Vertag
unterschrieben?

Kann er?
Bei mir könnte er, Ich bin doch kein Verbrecher und will dem
Menschen was böses?

Nein, auch bei Dir könnte er nicht.
Ein Vertrag ist kein Papier mit Unterschriften, ein Vertrag ist die Einigung selber. Das Papier ist (wenn nicht wie in einigen besonderen Fällen gesetzlich vorgeschrieben) nur ein Hilfsmittel, um die genauen Bedingungen beweisbar und nachlesbar festzuhalten.
Der Kauf beim Bäcker ist auch ohne Papier ein Vertrag.
Lies dazu doch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag#Rechtliche_Grun…, achte dabei insbesondere auf den Absatz „Formerfordernisse“.
Gruß
loderunner (ianal)

Grundsätzlich muss man aber auch § 154 II BGB beachten:

http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html

Es gibt also durchaus Fälle, in denen ein Vertrag als nicht geschlossen gilt, gerade weil die - formrechtlich gesehen unnötige - Unterschrift nicht erfolgt ist.

Danke für die Ergänzung! (owt)
-nix-