Vertrag nichtig wegen Täuschung ?

Personlleiter P sucht für ein Tochterunternehmen einen Interimsmanger IM.
Nach außen tritt P nicht als Personlleiter auf sondern als selbständiger Berater B und sucht auf diesem Wege einen IM.
B verschafft IM einen Gesprächstermin im Tochterunternehmen. Das Tochterunternehmen stellt IM ein. Der Berater B schließt einen Vermittlungsvertrag mit IM und fordert monatliche Zahlungen von IM.

Der Vertrag zwischen IM und dem Unternehmen sieht Stillschweigen vor, so dass IM dem Berater B die Rechnungskopien nicht weiterleiten darf.

Das Tochterunternehmen hat dem Berater B keinen Auftrag zur Suche erteilt, sonder musste davon  ausgehen, das  Personalleiter P im Rahmen seiner Tätigkeit als Personalleiter agierte.

Kann der IM den Vertrag zwischen IM und Berater B anfechten, wegen Täuschung ?

Für Anworten bedanke ich mich schon im Voraus !

Kann der IM den Vertrag zwischen IM und Berater B anfechten, wegen Täuschung ?

Da der Vertrag nicht zwischen B und IM geschlossen wurde, sehe ich keinen Grund ihn anzufechten. Ich kann auch kein Versäumnis des B gegenüber IM erkennen. IM war im Glauben über einen Headhunter an seinen Vertrag gekommen zu sein und hat das akzeptiert.

Evt. könnte sich B (oder P) seiner Firma gegenüber fehlverhalten haben.

Richtig, IM glaubte er sein von einem Headhunter vermittelt worden. Der Provisionen will und Rechnungskopien.

Der Vertrag zwischen IM und der Firma sieht aber Stillschweigen Dritten gegenüber vor.

Ist die Provision in dem Fall Provision oder doch eher „Schmiergeld“ ?

Richtig, IM glaubte er sein von einem Headhunter vermittelt worden. Der Provisionen will und Rechnungskopien.

In diuesem Fall kann man nur raten, Kontakt mit der Firma aufzunehmen und die Situation klären.

Ist die Provision in dem Fall Provision oder doch eher „Schmiergeld“ ?

Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.