Personlleiter P sucht für ein Tochterunternehmen einen Interimsmanger IM.
Nach außen tritt P nicht als Personlleiter auf sondern als selbständiger Berater B und sucht auf diesem Wege einen IM.
B verschafft IM einen Gesprächstermin im Tochterunternehmen. Das Tochterunternehmen stellt IM ein. Der Berater B schließt einen Vermittlungsvertrag mit IM und fordert monatliche Zahlungen von IM.
Der Vertrag zwischen IM und dem Unternehmen sieht Stillschweigen vor, so dass IM dem Berater B die Rechnungskopien nicht weiterleiten darf.
Das Tochterunternehmen hat dem Berater B keinen Auftrag zur Suche erteilt, sonder musste davon ausgehen, das Personalleiter P im Rahmen seiner Tätigkeit als Personalleiter agierte.
Kann der IM den Vertrag zwischen IM und Berater B anfechten, wegen Täuschung ?
Kann der IM den Vertrag zwischen IM und Berater B anfechten, wegen Täuschung ?
Da der Vertrag nicht zwischen B und IM geschlossen wurde, sehe ich keinen Grund ihn anzufechten. Ich kann auch kein Versäumnis des B gegenüber IM erkennen. IM war im Glauben über einen Headhunter an seinen Vertrag gekommen zu sein und hat das akzeptiert.
Evt. könnte sich B (oder P) seiner Firma gegenüber fehlverhalten haben.