nehmen wir mal an Person A hat Ende letzen Jahres bei der Firma Y DSL 2000 + Flatrate bestellt. 3 Wochen später wurde der Person mitgeteilt, dass DSL an dem Standort nicht verfügbar sei. Anfang Januar bekam dann aber Person A ein Paket mit falscher Hardware und einer Auftragsbestätigung vom Januar, über DSL 1000, zugesendet. DSL 1000 wurde aber weder bestellt, noch mit einer Unterschrift bestätigt. Des Weiteren wurde Person A am Telefon mitgeteilt, dass es zu (dem nicht bestellten) DSL 1000 auch die (bestellte) Flatrate dazu gibt.
Daraufhin gab sich Person A mit DSL 1000 zufrieden, ohne aber einen Auftrag unterschrieben zu haben und bekam Ende des 1. Monats eine Rechnung über mehrere hundert Euro. Auf der Rechnung stand, dass anstatt der bestellten und versprochenen Flatrate ein Volumentarif mit 1000 MB eingerichtet wurde.
Da Person A aber weder diesen Tarif bestellt, noch unterschrieben hat ist der Vertrag über DSL 1000 + Volume 1000 meines Erachtens nichtig!
hätte Person A einfach nur mit den Schultern gezuckt und dem Zusender eventuell noch geschrieben: „Da kam was bei mir an, das ich nicht wollte, aber ich bewahre es für euch sicher auf.“, dann wäre es wohl kein Problem.
Aber:
Daraufhin gab sich Person A mit DSL 1000 zufrieden, ohne aber
einen Auftrag unterschrieben zu haben und bekam Ende des 1.
Monats eine Rechnung über mehrere hundert Euro.
Damit hat Person A m.E. das Ersatzangebot angenommen. Auch ohne Unterschrift kam hier de facto ein Vertrag zustande, zumal A ja wohl zuerst einmal aktiv werden mußte, um DSL 1000 zu installieren.
Sollte sich Person A irgendwie getäuscht oder übervorteilt fühlen, dann sollte sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Daraufhin gab sich Person A mit DSL 1000 zufrieden, ohne aber
einen Auftrag unterschrieben zu haben und bekam Ende des 1.
Monats eine Rechnung über mehrere hundert Euro.
Damit hat Person A m.E. das Ersatzangebot angenommen. Auch
ohne Unterschrift kam hier de facto ein Vertrag zustande,
zumal A ja wohl zuerst einmal aktiv werden mußte, um DSL 1000
zu installieren.
Ok, Person A wurde aktiv, aber ihr wurde auch eine Flatrate versprochen (evtl. kann dies durch die Aufzeichnung des Gesprächs mit der Kundenbetreueung, die durch Person A bewilligt wurde, bewiesen werden??). Des Weiteren hätte m.E. wenn DSL 2Mbit + eine Flat bestellt war, die geforderte Bandbreite aber nicht bereit gestellt werden konnte, zumindest die Flat eingerichtet werden müssen, oder?
Sollte sich Person A irgendwie getäuscht oder übervorteilt
fühlen, dann sollte sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
Die Person fühlt sich definitiv getäuscht, jedoch besitzt sie keinen Rechtsschutz und da stellt sich die Frage, ob die Anwaltskosten nicht die aktuell anstehenden Kosten überschreiten werden?!
dann bleibt, wie Peter schreibt, nur der direkte Weg mit dem Anbieter selbst zu verhandeln.
Wenn Person A bisher nur eine Rechnung erhalten hat, kann sie dagegen natürlich Einspruch erheben. Die Aufzeichnung des Gesprächs wäre insofern hilfreich, als dass Person A die gemachten Zusagen genau wiedergeben könnte.
Offenbar wurden Person A Äpfel für Birnen verkauft. Jetzt ist die Frage: Hat Person A die Äpfel gefressen und will jetzt auf Birnen bestehen?
Der Trumpf von Person A ist, dass man ihn wohl als Kunden haben möchte. Wenn er bestimmt und seriös seine Ansprüche einfordert, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Apfelverkäufer einlenkt.
Wenn Person A sich nun keine professionelle Hilfe leisten kann, dann kommt es nicht zuletzt auf ihr eigenes Handlungsgeschick an. D.h. Wut im Kleiderschrank rausschreien und einen ganz kleveren Brief schreiben.
warum versuchst du es nicht ganz einfach mal mit einem
einfachen Telefongespräch, einer Email - schließlich hast du
jetzt ja DSL - oder einem Brief.
Person A hat bereits mehrere Fax, sowie Emails an die Kundenbetreuung gesendet. Des Weiteren wurden schon etliche Telefonate geführt, jedoch bisher alles ohne Erfolg. Die netten Menschen bei der Kundenbetreuung sind so was von unkompetent…und dafür darf man dann auch noch 24 Cent die Minute zahlen…tsss
Bei den Telefongesprächen wird Person A immer wieder vertröstet, dass das Anliegen in Bearbeitung ist und dann kommt ein Brief in dem steht, dass die Volumen Einwahldaten benutzt werden und aus diesem Grund keine Zurückerstattung erfolgen kann.
Die Abbuchung der 1. Rechnung wurde sofort wieder zurückgebucht, doch mittlerweile kam schon die 2. Rechnung, da sich das ganze jetzt schon etwa 4 Wochen hinzieht. Person A ist definitiv bereit die Kosten für das DSL 1000, sowie für die Flatrate zu bezahlen (wie bestellt), jedoch nicht die mehreren hundert Euro
In der Regel sollte das mit der rückwirkenden Tarifumstellung
klappen. Schließlich hast du ja auch das bestellt.
Ja das wurde mir bei den Gesprächen unter anderem auch schon gesagt, aber das scheint auch nur die Meinung der Kundenbetreuer zu sein, die sowieso nichts in Bewegung setzten können.
wie bereits in dem anderen Posting erwähnt, hat Person A mehrere Fax, sowie Emails an die Kundenbetreuung gesendet und hat darin sehr detailliert geschildert, was ihr Anliegen ist. Etliche Telefonate wurden ebenfalls geführt, in denen auch eine mögliche Erstattung der Kosten die Rede war, jedoch bisher alles ohne Erfolg.
Ich denke mal, dass es sehr hilfreich für Person A wäre, wenn sie sicht evtl. auf bestimmte Paragraphen beziehen könnte. Vielleicht sollte sie auch einfach nur eine Bestätigung von der Firma Y anfordern, in der bestätigt wird, dass ein Auftrag über DSL 1000 + Volume 1000 schriftlich erteilt bzw. bestätigt wurde? (denn dies können sie definitiv nicht)
Die Kundenunbetreuung von diesem Verein schein von der Telekom bezahlt zu werden. Anders kann man deren Verhalten nicht erklären.
Kurz: das ist völlig normal.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Am Besten schriftlich. Bei mir hat’s sich erst geändert nachdem ich an den Vorstand geschrieben habe. (Kommt natürlich nie dort an, aber immerhin bis zu einem Mitarbeiter mit Gehirn.)
Gruß
Peter
Bei den Telefongesprächen wird Person A immer wieder
vertröstet, dass das Anliegen in Bearbeitung ist und dann
kommt ein Brief in dem steht, dass die Volumen Einwahldaten
benutzt werden und aus diesem Grund keine Zurückerstattung
erfolgen kann.
Die Abbuchung der 1. Rechnung wurde sofort wieder
zurückgebucht, doch mittlerweile kam schon die 2. Rechnung, da
sich das ganze jetzt schon etwa 4 Wochen hinzieht. Person A
ist definitiv bereit die Kosten für das DSL 1000, sowie für
die Flatrate zu bezahlen (wie bestellt), jedoch nicht die
mehreren hundert Euro
In der Regel sollte das mit der rückwirkenden Tarifumstellung
klappen. Schließlich hast du ja auch das bestellt.
Ja das wurde mir bei den Gesprächen unter anderem auch schon
gesagt, aber das scheint auch nur die Meinung der
Kundenbetreuer zu sein, die sowieso nichts in Bewegung setzten
können.
doch mittlerweile kam schon die 2. Rechnung, da
sich das ganze jetzt schon etwa 4 Wochen hinzieht.
Vielleicht sollte sich Person A ein wenig mit den Tauschbörsen zurückhalten, bis das ganze geklärt ist. Mehrere hundert Euro verdaddelt man nicht durch normales Surfen, auch nicht, wenn man rund um die Uhr surft.
Und vielleicht prüft Person A auch nochmal, ob wirklich die richtigen Zugangsdaten für’s Surfen verwendet wurden. Diese unterschieden sich bei ‚Einwahl‘ über DSL zu denen für Einwahl über Isdn/Analog. Und letztere Einwahlmöglichkeiten sind auch bei Flatrate grundsätzlich mit Zusatzkosten verbunden - heftigen Zusatzkosten.
wenn du dich mit den Rechtsgrundlagen etwas befassen willst, dürfte die Internetseite der Uni Bayreuth für dich interessant sein. Du musst dich allerdings etwas durchklicken, und zwar:
Daraufhin gab sich Person A mit DSL 1000 zufrieden,
war denn zu der Zeit erkennbar, daß es sich nicht um eine
Flatrate handelte?
In der kuriosen, neuen Auftragsbestätigung stand nur, dass sich Person A für DSL 1000 entschieden hat (nö…hatte sie bis zu dem Zeitpunkt definitv nicht!!). Es befand sich nichts über den Tarif in dem Schreiben, was unter anderem auch der Grund für einen weiteren Anruf bei der (so hilfreichen!!!) Kundenbetreuung war. Bei dem Gespräch wurde Person A versichert, dass DSL 1000 mit einer Flat eingerichtet wird, sollte auch wie schon erwähnt, durch das aufgezeichnete Telefonat bewiesen werden können.
Wenn also der DSL 1000 Vetrag durch das Gespräch mündlich zustande gekommen ist, dann müsste m.E. auch das Versprechen des Kundenbetreuers für die Einrichtung der (bestellten) Flat Bestand des Vertrages sein, oder?
Vielleicht sollte sich Person A ein wenig mit den Tauschbörsen
zurückhalten, bis das ganze geklärt ist. Mehrere hundert Euro
verdaddelt man nicht durch normales Surfen, auch nicht, wenn
man rund um die Uhr surft.
Das Problem ist, dass die 1. Rechnung genau 1 Woche nach dem Abrechnungstermin versendet wurde (kann Person A auch durch den Poststempel beweisen). In dieser Woche, die ja dann schon zur 2. Rechnung gezählt hat, war Person A noch unwissend und ist von einer Flat ausgegangen. Als dann aber die 1. Rechnung kam, und Person A schier in den Ohnmacht gefallen ist, wurde der Traffic sofort eingestellt. Doch in genau dieser Woche der Unwissenheit wurde ein hoher Traffic erzeugt (kann auch durch den Verbindungsnachweis bewiesen werden), der die 2. Rechnung ebefalls in die Höhe stiegen lies.
Und vielleicht prüft Person A auch nochmal, ob wirklich die
richtigen Zugangsdaten für’s Surfen verwendet wurden. Diese
unterschieden sich bei ‚Einwahl‘ über DSL zu denen für Einwahl
über Isdn/Analog. Und letztere Einwahlmöglichkeiten sind auch
bei Flatrate grundsätzlich mit Zusatzkosten verbunden -
heftigen Zusatzkosten.
Es werden definitiv die DSL Zugangsdaten benutzt. Doch wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, leider die Volumen 1000 Zugangsdaten.