Vertrag noch rechtskräftig?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat mich heute angesprochen und bat um Hilfe, wir haben bis eben im www gesucht, aber dazu nichts gefunden.
Und zwar hat sie ein Pferd auf Raten gekauft, hat einen Teil schon bezahlt, nun sind noch 1200 Euro offen.
Nun ist es so, dass der Besitzer des Pferdes kürzlich verstorben ist, als sie bei den Eltern anrief und fragte wie es denn nun weiter gehtm meinte die Mutter, sie könne den Rest behalten, es wäre erledigt.
Nur hat sie das natürlich nicht schriftlich bekommen.
Jetzt fordern die Eltern aber doch den Rest und berufen sich auf den Vertrag, der aber auf den verstorbenen Sohn läuft.
Haben diese nun Anspruch darauf oder nicht?

„Pacta sunt servant!“ Der Kaufvertrag ist mit den Erben des Verkäufers durchzuführen. Nur die Erben können auf eine Restzahlung wirksam verzichten. Falls die Eltern des Verstorbene sich nicht als die Alleinerben des Sohnes mittels amtlichen Nachweis - Erbschein - ausweisen, sind deren Ansprüche zumindestens anzweifelbar. - Bis dahin können Sie zunächst einmal weitere Zahlungen mit dem Hinweis auf die erste Verlautbarung und die damit unklare Lage der Rechtsnachfolge zurückstellen. Ferner können Sie mit befreiender Wirkung aber auch auf das Ihnen bekannte Konto des Verstorbenen weiter leisten.

sorry! keine erfahrung! kann dir nicht helfen!