Jetzt habe ich ein Paar fragen:
Hallo Maho,
- Kann ich das irgendwie 100% machen, dass er auch wirlich
nach 6 Monaten raus geht? Wie wird das üblicherweise gemacht?
Das wäre für uns organisatorisch eine Katastrophe, falls der
nach den 6 Monaten doch nicht rausgehen würde. Ausserdem
müssen wir unsere jetzige Mietwhg. ja 3 Monate vorher
kündigen.
Das kann man nicht 100%ig machen. Wir haben das bei unserem Hauskauf so vereinbart: Räumen bis 10 Tage vor Stichtag, wir überprüfen die Räumung und zahlen dann. Und um ihm das Bleiben zu vermiesen, haben wir notariell ein „Wohnentgelt“ von 2000 Euro pro angefangenem Monat vereinbart. Klingt drastisch, berechnet sich aber so: Deine Miete, weil du woanders unterkommen mußt, plus Kreditrate, weil der ja schon läuft, plus Strafzinsen, die ihr andersherum (bei nicht-Zahlen) ja auch vereinbart habt. Dann eine runde Summe daraus machen.
Wenn er dann nicht 'raus ist, könnt ihr zwar nicht in die Wohnung, seid finanziell aber abgesichert. Den Ärger habt ihr natürlich dennoch.
Rechtlich ist das – glaube ich – so: Solange er die Wohnung nicht geräumt und ihr nicht gezahlt habt, ist keine Vertragserfüllung gegeben, die Wohnung gehört also immer noch ihm, und ihr kriegt ihn nicht da 'raus. Wenn ihr das anders vereinbart, könnt ihr den Vorbesitzer zum Räumen der Wohnung zwingen, was aber wieder Zeit, Geld und Nerven kostet.
- Falls beim Notar eine Entschädigung für am Tag X EUR
vereinbart wird, wie hoh sollte der Betrag gewählt werden?
Siehe oben. Ich würde das allerdings mit angefangenen Monaten statt mit Tagen machen, da der Betrag viel größer ist und damit abschreckender.
- Wie läuft es beim Notartermin ab? Unterschreiben beide
Seiten und das war´s?
Der Vertrag wird noch schnell vorgelesen. Es empfiehlt sich, den Entwurf mitzuhaben und bei Unklarheiten nachzufragen. Der Notar ist dazu verpflichtet, euch alles zu erklären. Hier können auch noch Klauseln ausgehandelt werden, es ist allerdings besserer Stil, wenn man das schon im Vorfeld macht. Wenn der Verkäufer noch „nachkartet“ und irgendwelche Vereinbarungen treffen möchte, die ihr nicht versteht, die Unterschrift auf einen andern Termin verschieben.
Macht es Sinn, den Vertrag von einem
Anwalt vorher überprüfen zu lassen oder ist das eher unüblich?
Kann man machen, hätten wir auch gemacht, wenn der Anwalt nicht so eine Schnarchnase gewesen wäre und unseren Auftrag schlichtweg verbummelt hätte. Das Geld ist gut angelegt, allerdings solltest du vielleicht ein Honorar nach Gebührenordnung und nicht nach Objektwert andenken.
Der Verkäufer besteht auf den Notar in der Nähe, weil dieser
anscheinend „alle Papiere“ hätte (Grundbuch).
Der Verkäufer kann da auf gar nichts bestehen. Der Käufer bestellt den Notar und bezahlt ihn auch. Ende. Du wählst einen anderen Notar, wenn es dir paßt, und der Verkäufer kann nichts dagegen machen.
In deinem Fall würde ich das tun, wenn die Begründung so war, wie du schreibst. Der Notar hat gar keine Papiere – das Grundbuch liegt bei der Stadt, und da kann jeder Notar (und auch du) einen Auszug oder eine Kopie anfordern. Daß das bei dem Notar schneller gehen sollte oder was auch immer, halte ich für Unsinn.
Viel Spaß beim weiteren Prozedere – wir haben am Samstag Schlüsselübergabe und sind heilfroh, daß wir diesen ganzen Aufwand hinter uns haben!
Chris