Vertrag Notar prüfen lassen?

Hallo liebe Freunde,

wir haben endlich „unsere“ Wohnung gefunden, die wir von Privat kaufen möchten. Der Verkäufer möchte ab Notartermin 6 Monate Zeit haben, um sich eine Mietwohnung zu suchen und rauszugehen.
Das ist von unserer Seite kein Problem, wir können die Zeit nutzen, um Umzug, Möbel, usw. perfekt zu planen.

Jetzt habe ich ein Paar fragen:

  1. Kann ich das irgendwie 100% machen, dass er auch wirlich nach 6 Monaten raus geht? Wie wird das üblicherweise gemacht?
    Das wäre für uns organisatorisch eine Katastrophe, falls der nach den 6 Monaten doch nicht rausgehen würde. Ausserdem müssen wir unsere jetzige Mietwhg. ja 3 Monate vorher kündigen.

  2. Falls beim Notar eine Entschädigung für am Tag X EUR vereinbart wird, wie hoh sollte der Betrag gewählt werden?

  3. Wie läuft es beim Notartermin ab? Unterschreiben beide Seiten und das war´s? Macht es Sinn, den Vertrag von einem Anwalt vorher überprüfen zu lassen oder ist das eher unüblich? Der Verkäufer besteht auf den Notar in der Nähe, weil dieser anscheinend „alle Papiere“ hätte (Grundbuch).

Besonders liegt uns Punkt 1 am herzen. Über Tips, Ratschläge und Aufklärung wären wir sehr dankbar.

Im Voraus schon mal vielen Dank!!!

Viele Grüße

Maho

Jetzt habe ich ein Paar fragen:

Hallo Maho,

  1. Kann ich das irgendwie 100% machen, dass er auch wirlich
    nach 6 Monaten raus geht? Wie wird das üblicherweise gemacht?
    Das wäre für uns organisatorisch eine Katastrophe, falls der
    nach den 6 Monaten doch nicht rausgehen würde. Ausserdem
    müssen wir unsere jetzige Mietwhg. ja 3 Monate vorher
    kündigen.

Das kann man nicht 100%ig machen. Wir haben das bei unserem Hauskauf so vereinbart: Räumen bis 10 Tage vor Stichtag, wir überprüfen die Räumung und zahlen dann. Und um ihm das Bleiben zu vermiesen, haben wir notariell ein „Wohnentgelt“ von 2000 Euro pro angefangenem Monat vereinbart. Klingt drastisch, berechnet sich aber so: Deine Miete, weil du woanders unterkommen mußt, plus Kreditrate, weil der ja schon läuft, plus Strafzinsen, die ihr andersherum (bei nicht-Zahlen) ja auch vereinbart habt. Dann eine runde Summe daraus machen.

Wenn er dann nicht 'raus ist, könnt ihr zwar nicht in die Wohnung, seid finanziell aber abgesichert. Den Ärger habt ihr natürlich dennoch.

Rechtlich ist das – glaube ich – so: Solange er die Wohnung nicht geräumt und ihr nicht gezahlt habt, ist keine Vertragserfüllung gegeben, die Wohnung gehört also immer noch ihm, und ihr kriegt ihn nicht da 'raus. Wenn ihr das anders vereinbart, könnt ihr den Vorbesitzer zum Räumen der Wohnung zwingen, was aber wieder Zeit, Geld und Nerven kostet.

  1. Falls beim Notar eine Entschädigung für am Tag X EUR
    vereinbart wird, wie hoh sollte der Betrag gewählt werden?

Siehe oben. Ich würde das allerdings mit angefangenen Monaten statt mit Tagen machen, da der Betrag viel größer ist und damit abschreckender.

  1. Wie läuft es beim Notartermin ab? Unterschreiben beide
    Seiten und das war´s?

Der Vertrag wird noch schnell vorgelesen. Es empfiehlt sich, den Entwurf mitzuhaben und bei Unklarheiten nachzufragen. Der Notar ist dazu verpflichtet, euch alles zu erklären. Hier können auch noch Klauseln ausgehandelt werden, es ist allerdings besserer Stil, wenn man das schon im Vorfeld macht. Wenn der Verkäufer noch „nachkartet“ und irgendwelche Vereinbarungen treffen möchte, die ihr nicht versteht, die Unterschrift auf einen andern Termin verschieben.

Macht es Sinn, den Vertrag von einem
Anwalt vorher überprüfen zu lassen oder ist das eher unüblich?

Kann man machen, hätten wir auch gemacht, wenn der Anwalt nicht so eine Schnarchnase gewesen wäre und unseren Auftrag schlichtweg verbummelt hätte. Das Geld ist gut angelegt, allerdings solltest du vielleicht ein Honorar nach Gebührenordnung und nicht nach Objektwert andenken.

Der Verkäufer besteht auf den Notar in der Nähe, weil dieser
anscheinend „alle Papiere“ hätte (Grundbuch).

Der Verkäufer kann da auf gar nichts bestehen. Der Käufer bestellt den Notar und bezahlt ihn auch. Ende. Du wählst einen anderen Notar, wenn es dir paßt, und der Verkäufer kann nichts dagegen machen.

In deinem Fall würde ich das tun, wenn die Begründung so war, wie du schreibst. Der Notar hat gar keine Papiere – das Grundbuch liegt bei der Stadt, und da kann jeder Notar (und auch du) einen Auszug oder eine Kopie anfordern. Daß das bei dem Notar schneller gehen sollte oder was auch immer, halte ich für Unsinn.

Viel Spaß beim weiteren Prozedere – wir haben am Samstag Schlüsselübergabe und sind heilfroh, daß wir diesen ganzen Aufwand hinter uns haben!

Chris

Hi,

Aufgabe des Notars ist u.a. die Vertragsparteien neutral zu beraten und die Vereinbarungen in juristisch korrekte Form zu bringen. Wenn Du Dir einen Notar frei aussuchst, ist in meinen Augen eine zusätzliche Überprüfung durch einen Anwalt hier überflüssig, sie schadet aber auch nicht.

wir haben endlich „unsere“ Wohnung gefunden, die wir von
Privat kaufen möchten. Der Verkäufer möchte ab Notartermin 6
Monate Zeit haben, um sich eine Mietwohnung zu suchen und
rauszugehen.
Das ist von unserer Seite kein Problem, wir können die Zeit
nutzen, um Umzug, Möbel, usw. perfekt zu planen.

Jetzt habe ich ein Paar fragen:

  1. Kann ich das irgendwie 100% machen, dass er auch wirlich
    nach 6 Monaten raus geht? Wie wird das üblicherweise gemacht?
    Das wäre für uns organisatorisch eine Katastrophe, falls der
    nach den 6 Monaten doch nicht rausgehen würde. Ausserdem
    müssen wir unsere jetzige Mietwhg. ja 3 Monate vorher
    kündigen.

Wie bereits gesagt wurde, dies kann man mit einer entsprechenden Vertragsstrafe absichern. Diese Vertragsstrafe muß dabei Eure Kosten im Falle eines verspäteten Auszugs decken. Was Ihr mit dem Verkäufer aushandelt ist Euer Bier, der Notar hat diese Vereinbarung dann in schöne (und vor allem gerichtsfeste) Worte zu bringen.

  1. Falls beim Notar eine Entschädigung für am Tag X EUR
    vereinbart wird, wie hoh sollte der Betrag gewählt werden?

Eure Kosten plus ein „Ärgerzuschlag“. Hier im Notfall knallhart mit dem Verkäufer handeln. Wenn er sich auf eine Vertragsstrafe nicht einlassen will, Vorsicht!

  1. Wie läuft es beim Notartermin ab? Unterschreiben beide
    Seiten und das war´s? Macht es Sinn, den Vertrag von einem
    Anwalt vorher überprüfen zu lassen oder ist das eher unüblich?
    Der Verkäufer besteht auf den Notar in der Nähe, weil dieser
    anscheinend „alle Papiere“ hätte (Grundbuch).

Diesen Notar würde ich nicht nehmen.
Wie es bei uns lief:
Wir bekamen einige Zeit vor dem Termin einen Vertragsentwurf. Beim Termin selbst hat der Notar den Vertrag verlesen und zu fast jedem Vertragspunkt die rechtlichen Folgen erläutert sowie mehrfach nachgefragt, ob Allen das Gesagte klar ist. Geringfügige Änderungen wurden dann noch vorgenommen.

Gruß Stefan

Besonders liegt uns Punkt 1 am herzen. Über Tips, Ratschläge
und Aufklärung wären wir sehr dankbar.

Im Voraus schon mal vielen Dank!!!

Viele Grüße

Maho

Hallo,

wenn ich deinen Blick auf folgende Forumsbeiträge lenken darf:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Noch Fragen? Also nimm dir einen Kollegen, der etwas vom Immobilienrecht versteht und lass den den Vertrag prüfen. Dann schläft es sich einfach besser. Und eine Kostenübernahme aller dir bei verspäteter Übergabe entstehender Kosten ist wohl die Minimalversion. Besser ist noch die zusätzliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Gruß vom Wiz

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Danke euch vielmals für die wertvollen Informationen!!!

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Hi Maho!

Kann mich nur den anderen Antworten anschließen.
Du bist der Käufer und hast das Wahlrecht des Notars.
Ich würd auf keinen Fall den vom Verkäufer vorgeschlagenen nehmen.

Ich hab meinen Kaufvertrag von der Vebraucherzentrale prüfen lassen.
Hat zwar 200 Euro gekostet , hat sich aber total gelohnt.
Hab eine 12 seitige Ausarbeitung mit vielen Änderungsvorschlägen bekommen.
Wenn Du magst mail mich an, ich kann Dir die Adresse geben.

Wünsch Dir ganz viel Glück

*winktvomsee*
Geli

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Der Verkäufer meint, er hätte gerade eine Mietwohnung, wo er unterschreiben könnte. Bloss hätte er ja keine 100%ige Gewissheit, dass ich die Wohnung kaufe.

Er hätte gerne einen Fax, wo drin steht, dass ich die Wohnung kaufe.

Damit habe ich eigentlich zunächst kein Problem (denke ich, was aber nichts heissen muss). Weil ich habe ja auch bissle Muffe, dass er abspringt…

Ich möchte ihm etwas schreiben, das aussagt, dass ich die Wohnung kaufe, aber anderer Seits möchte ich mich absichern, dass ich aussteigen kann, falls ich irgendwas schlimmes feststellen sollte (extrem gesagt: ich finde raus, dass das bald auseinander fällt). Ausserdem möchte ich mich auch für den Fall absichern, falls die Banken nicht finanzieren.

Wie könnte eine Formulierung dafür aussehen?

Danke schon mal im Voraus.

Geli:
Was für eine Adresse möchtest Du mir schicken? Die von der Verbraucherzentrale?

Viele Grüße

maho

Guten Morgen maho!

Die Adresse von dem beauftragten Anwaltsbüro,da ich nicht weiß, ob alle so sorgfältig arbeiten und ob die Zuweisung zu diesen Speziallisten vom Wohnort abhängt.
Ich kann halt meine Speziallistin super empfehlen, hat mich zwischendurch sogar auf Handy angerufen und mind. eine halbe Stunde noch mal speziellere Fragen gestellt und wie gesagt, waren schon Haken im Vertrag, die ich dann gut verhandeln konnte.
Ich denke,ihre Ausarbeitung hätte beim Anwalt im Ort einiges mehr gekostet.
Wie gesagt, wenn Du magst, mail mich an…
Bin grad ziemlich im Streß, da bei mir grad der Keller abgedichtet wird…Und da hab ich schon ein wenig Bauchschmerzen…
So, muß los…

Ach so,
Also ich denk , ich würd mir nicht die Pistole auf die Brust setzen lassen…
Weiß da leider auch keinen Rat, was man machen könnte.

Drück Euch die Daumen!
Sonnigen Tag wünsch ich

Geli

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Hallo Geli,

kannst Du mir die Adresse posten? Deine Mail-Adresse kann ich gar nicht sehen?!

Grüße, maho

HI maho!

Mmmh…ich ruf da mal an und frag, ob sie was dagegen hat.
Schöne Grüße
Geli, die grad tierisch im Streß ist

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