Vertrag oder nicht Vertrag

Zum hypotetischen Zustand:
Person X hat einen Vertrag eines Namenhaften Internetanbieters. Er zieht aber um und kündigt gleichzeitig seinen Telekomvertrag und seinen Internetvertrag. Die Telekom lässt ihn vorzeitig aus dem Vertrag weil am neuen Standort bereits ein Telekomanschlusss vorhanden ist. Kurz drauf bekommt er vom Internetanbieter den schriftlichen Hinweiss dass er nicht mehr mit Internet versorrgt werden könne. Bekommt aber trotzdem weiter Rechnungen und abbuchungen (die verbleibenden zwei Monate). Das ist jetzt schon was her aber die Aussagen haben sich bis heute nicht geändert.
Der Internetanbieter sagt Person X hätte einen Vertrag und diesen müsste er einhalten und demnach auch zahlen. Person X sagt warum soll ich für was Zahlen was mir nicht geliefert wird. Der Internetanbieter sagt es ist Ihr verschulden sie hätten Ihren Telekomanschluss ja nicht kündigen müssen.

Es gibt mit Sicherheit einige solcher Fälle und würd gern wissen obs da Paragraphen gibt die man benennen könnte. Das Unternehmen hat ausser Inkassounternehmen keine rechtlichen Schritte eingeleitet was für mich schon die halbe Aussage ist. Aber basierend auf dem Vorfall bekommt Person X keinen Neuanschluss beim Anbieter solange selbiger nicht zahlt. Es geht aber rein um die Tilgung.

Kann wer was dazu sagen?

Grüsse

Hallo,

Der Internetanbieter sagt Person X hätte einen Vertrag und diesen müsste er einhalten und demnach auch zahlen. Person X sagt warum soll ich für was Zahlen was mir nicht geliefert wird.

Hat X das bestellt? Ja. Was hat er bestellt? Dass Internetanbieter ihm einen Internetanschluß zur Verfügung stellt. Dafür muss X eben auch einen Telefonanschluß bereithalten. Das ist seine Aufgabe.
Wenn ich eine Waschmaschine bei Neckermann bestelle, ist es auch meine Aufgabe Strom- und Wasseranschluß zur Verfügung zu stellen und kann nicht die Annahme verweigern, weil mir das jetzt fehlt.

Der Internetanbieter sagt es ist Ihr verschulden sie hätten Ihren Telekomanschluss ja nicht kündigen müssen.

Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen oder ich habe den Fall nicht kapiert.
Es geht doch aber eigentlich darum, dass dieser Internetanbieter am neuen Wohnort seine Leistungen nicht erbringen kann und der Kunde nun eben noch 2 Monate bis zum Ende der Laufzeit am alten Wohnort zahlen sollte?

Es gibt mit Sicherheit einige solcher Fälle und würd gern wissen obs da Paragraphen gibt die man benennen könnte. Das Unternehmen hat ausser Inkassounternehmen keine rechtlichen Schritte eingeleitet was für mich schon die halbe Aussage ist.

Das muss es aber nicht. Gelegentlich dienen Inkassounternehmen auch schon mal der Abzocke und Einschüchterung.

Aber basierend auf dem Vorfall bekommt Person X keinen Neuanschluss beim Anbieter solange selbiger nicht zahlt. Es geht aber rein um die Tilgung.

Also das ist eine andere Firma oder die gleiche?

Kann wer was dazu sagen?

Was genau will X wissen? Wenn es darum geht, ob ein Vertrag bestand, dann ist diese zu bejahen. Die Frage wäre, ob ein Sonderkündigungsrecht bestand. Anscheinend nicht, also muss X seinen eingegangenen Vertrag auch erfüllen. Und der besteht im Bezahlen des bestellten, wenn es ihm der Anbieter zur Verfügung stellt.

Grüße

Hallo,

wurde schon x mal gefragt und ist durch den BGH entschieden, Verträge sind einzuhalten, das Umziehen ist der private Spass des Kunden und nicht das Problem des Anbieters.

hth

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Zu dem Zeitpunkt war 1und1 schon in der Lage einen Inernetanschluss zu betreiben ohne dass ein Telefonanschluss nötig ist (2009). Es ist wohl so dass der Typ von der Telekom die Hauptleitung zur Wohnung getrennt hat (hab die Anlage mal gesehen) ohne zu Prüfen ob da noch Internet drauf liegt. Wie auch immer.
Der Informationsfluss hat schlichtweg nicht funktioniert. So wurde zB gefordert dass eine Umzugsnachweiss erbracht wird (Meldebescheinigung) was Person X aber erst heute erfahren hat (es wurde wohl eine Email geschickt wo das drin gestanden haben soll).
Der Vergleich mit der Waschmaschine gefällt mir. Der Unterschied ist aber die Waschmaschine ist ein Wertgegenstand (nenns jetzt mal so) und der Internetanschluss eine Dienstleistung. Hat die Waschmschine kein Wasser oder kein Strom ist sie deswegen trotzdem da. Funktioniert aber der Internetanschluss nicht mehr ist dieser weg. Die Leistung für die Waschmaschine wird in dem Fall erbracht die für den Internetanschluss aber nicht.

Mich würde interressieren was genau durch den BGB entschieden wurde. Das beisielsweise die Kündigungsfrist von Telefonanschluss eingehalten werden muss leuchtet mir auch ein. Immerhin ist das Anschluss noch da und nutzbar während der Kündigung. Ich mein drehen wir die Sache mal um und Spinnen ein wenig. Ich mache ein Leasingvertrag für ein PKW (Dienstleistung weil muss ihn wieder abgeben nach Ablauf des Vertragzeitraums). Aber während ich das Auto schon vor der Tür habe und zahle sagt das Unternehmen den Motor liefern wir ihnen aber erst in drei Monaten. Also zahle ich dann drei Monate für was was ich nicht nutzen kann weil ich es unter ganz bestimmten Umständen nutzen könnte die mit dem eigenlichen Vertrag aber nicht zu tun haben. Ist natürlich weit hergeholt aber sollte zur Veranschlaulichung ausreichend sein.

Ich mein wie ist das bei Handy? Wenn man einen zwei Jahre Festvertrag abschliesst und dabei seinen Standort angiebt, dann aber feststellt he an meinem Standort kein Empfang. Muss man dann trotzdem die zwei Jahre durchzahlen weil man könnte ja wo anders hingehen zum Telefonieren?

Der Punkt ist auch es war vorher nicht Bedingung dass ein Telefonasnschluss der Telekom vorhanden ist. Es wurde sogar angeboten den Telefonanschluss aussen vor zu lassen udd nur über den Internetanbieter zu Telefonieren (die Funktion stand auch etwas über ein Jahr zur Verfügung und wurde dann wegen Nichtnutzung abgeschaltet).

http://lmgtfy.com/?q=telefonanschluss+umzug+bgh

Wie schon gesagt gehts hier um den Internetzugang der unzugänglich gemacht wurde und nicht um den Telefonanschluss den man nach Kündigung noch nutzen kann. Von Telefonanschluss direkt auf Internetanschluss bzw Zugang zu kommen ist irrsinnig. Denn das eine kann man weiter Nutzen das andere nicht.

Das mit den Handy würde mich wie gesagt näher interessieren weil hier der Direktvergleich möglich ist. Einen Vertrag für einen Dienst abschliessen den man nicht nutzen kann.

Grüsse