Vertrag ohne Feiertage

Hi all,
in einem theoretischen Hotel in Bayern arbeiten ca 10 Mitarbeiter im Schichtdienst 5 Arbeitstage pro Woche verteilt auf 7 Tage. Es existiert kein Betriebsrat.

Wenn ein Arbeitgeber in so einem Fall in seine Verträge schreibt daß Feiertage wie normale Arbeitstage zu behandeln sind, bedeutet das dann daß einem Arbeitnehmer durch den gesetzlichen Feiertag keinerlei Vorteil entstehen?

Daß an Feiertagen das Hotel natürlich offen hat und man somit nie Anspruch darauf hat AM Feiertag frei zu machen ist mir bekannt, aber muss dann nicht ein anderer Tag zusätzlich frei gewährt werden)

Gruß
Nick

Hallo,

in einem theoretischen Hotel in Bayern arbeiten ca 10
Mitarbeiter im Schichtdienst 5 Arbeitstage pro Woche verteilt
auf 7 Tage.

Wenn ein Arbeitgeber in so einem Fall in seine Verträge
schreibt daß Feiertage wie normale Arbeitstage zu behandeln
sind, bedeutet das dann daß einem Arbeitnehmer durch den
gesetzlichen Feiertag keinerlei Vorteil entstehen?

Was damit nun gemeint sein soll, und wie es genau im Arbeitsvertrag drinsteht, weiß ich jetzt nicht.

Daß an Feiertagen das Hotel natürlich offen hat und man somit
nie Anspruch darauf hat AM Feiertag frei zu machen ist mir
bekannt, aber muss dann nicht ein anderer Tag zusätzlich frei
gewährt werden)

So siehts aus. Ersatzruhetag, wenn Feiertag auf Werktag fällt. Für Sonntagsarbeit gibt es ebenfalls einen Ersatzruhetag. Das ist aber bei 5 Arbeitstagen innerhalb einer Woche ohnehin gegeben.
Genaueres ist im ArbZG nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Gruß

Hi,

So siehts aus. Ersatzruhetag, wenn Feiertag auf Werktag fällt. Für Sonntagsarbeit gibt es ebenfalls einen Ersatzruhetag. Das ist aber bei 5 Arbeitstagen innerhalb einer Woche ohnehin gegeben.

Genaueres ist im ArbZG nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/arb

Hab ich nachgelesen und ist eigentlich eindeutig.

Kann dieses Gesetz „ausgehebelt“ werden wenn vertraglich was anderes vereinbart ist, oder gilt dann diese Klausel im Vertrag einfach nicht?

Merci schonmal
Nick

Hallo,

ich weiß nicht, ob du ElBuffo verstanden hast:

Keinen weiteren Ersatzruhetag, wenn 5-Tage-Woche. Denn die Ersatzruhetag-Regelung soll verhindern, dass jemand 7 Tage in der Woche arbeitet, ohne dafür zeitnah einen Ersatztag zu haben. Arbeitet jemand sowieso nicht an jedem Werktag, stellt sich das Problem nicht.

VG
EK

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/arb

Hab ich nachgelesen und ist eigentlich eindeutig.

Kann dieses Gesetz „ausgehebelt“ werden wenn vertraglich was
anderes vereinbart ist, oder gilt dann diese Klausel im
Vertrag einfach nicht?

Wohin will man das denn noch aushebeln? Dem Arbeitgeber steht natürlich frei seinen Arbeitnehmern für Sonn- und/oder Feiertagsarbeit besondere Zuschläge zu zahlen oder entsprechend mehr mehr Urlaub zu gewähren oder, oder, oder. Besser als die gesetzlichen Mindeststandards darf es immer sein.
Das ist dann teilweise auch so in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt.
Aber bei einer regelmäßigen 5-Tage-Woche kommt man mit dem ArbZG nicht in Konflikt. Ersatzruhetag heißt eben nicht noch einen zusätzlichen Tag, sondern lediglich Ersatz für den eigentlich freien Arbeitstag.
Wenn noch irgendwas unklar ist, dann konkretisier doch mal die Frage, in welche Richtung „gehebelt“ werden soll.

Grüße

Hi ElBuffo,
in meinem damaligen Lehrbetrieb wurde das so gehandhabt, daß gesetzliche Feiertage als eine Art datumsgebundene zusätzliche Urlaubstage zu betrachten waren.

Sprich: Wer am Feiertag die Stellung hält kriegt halt in der Woche nen anderen Tag frei.

Als ich jetzt gerade ein Hotel erlebt habe in dem Feiertage ganz normal gearbeitet werden, kein Ausgleich und keine Extrabezahlung erfolgt dachte ich das wäre evtl sogar ungesetzlich. Nur wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe ist das ok solange der AN trotzdem sein gesetzliches Minimum an frei bekommt.

Scheinbar wusste ich nur damals die freiwillige Regelung in meiner Lehre gar nicht richtig zu schätzen.

Gruß und Danke schonmal
Nick