Hallo,
ein Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren geht zu Ende. Der Verpächter möchte nun den Vertrag (vorzeitig) kündigen, da sich der Vertrag sonst automatisch um weitere 15 Jahre verlängert.
Da es sich um eine sehr lange Vertragslaufzeit handelt, möchte der Verpächter im Kündigungsschreiben jeden Fehler vermeiden.
Daher die Frage: wie muss der genaue Wortlaut der Kündigung lauten, wenn der Vertrag beispielsweise am 01.10.2012 endet?
„Hiermit kündige ich den Pachtvertrag zum 30.09.2012“ ???
Kündigt man den Vertrag immer 1 Tag vor dem Ablauf? (im oben beschriebenen Fall zum 30.09)
Oder ist es besser zu schreiben:
„Hiermit kündige ich den Pachtvertrag zum 30.09.2012, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“
Läßt man eigentlich die Kündigung den Pächter unschreiben, und händigt ihm anschließend eine Kopie aus, oder legt man 2 Originale vor, und lässt dann den Pächter zweimal unterschreiben?
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