Guten Morgen,
so eben ist die Frage aufgekommen, welche Anspruchsgrundlage (Paragraf) in Betracht kommt, wenn man einen ueblichen, normalen Vertrag kuendigen moechte.
Z.B. ist man bei einem Gasanbieter Vertragsnehmer, bei dem der Vertrag nun gekuendigt werden soll.
Der Grund ist eigentlich nur der, dass man einen Anbieter, bei dem das Preis-Leistungs-Verhaeltnis besser ist, als neuer Vertragsparner ansehen moechte.
Welchen BGB-Paragraf kann fuer die normale Kuendigung, ohne einen besonderen Grund, genutzt werden?
Vielen Dank
&
vielen Gruesse
Hallo, Kündigung lt. AGB. des alten Versorgers.
M.W. aber allg. dringende Empfehlung, nicht selbst zu kündigen,
sondern beim neuen Versorger anmelden. Der veranlaßt
dann die Kündigung. Gruß
Hallo,
vielen Dank fuer Deine Rueckmeldung.
Warum soll man nicht selbst kuendigen?
Welche Vorteile koennen daraus resultieren?
U.a. moechte der jeweilige Bekannte auch nur einen Tarif angeboten bekommen.
Der ‚alte Tarif‘ darf veraltet sein. J
Viele Gruesse
Michael
Hallo,
vielen Dank fuer Deine Rueckmeldung.
Warum soll man nicht selbst kuendigen?
Welche Vorteile koennen daraus resultieren?
Aus aktueller eigener Erfahrung: Der neue Anbieter lässt sich bei Kündigungen nicht so leicht an der Nase herumführen wie Verbraucher.
U.a. moechte der jeweilige Bekannte auch nur einen Tarif
angeboten bekommen.
Der ‚alte Tarif‘ darf veraltet sein. J
Viele Gruesse
Michael