Vertrag per E-Mail? Kann noch etwas kommen?

Hallo,
Person A hat vor ca. 2 Jahren im Internet sehr viel gesurft, weiß aber nicht mehr, was sie genau getan hat.
Sie ist sich nicht sicher, ob sie evtl. einen Vertrag per E-Mail abgeschlossen hat. Die E-Mail-Adresse, die sie zu diesem Zeitpunkt benutzt hat, hat sie 2 Monate später nicht mehr genutzt (sie hat sich eine Neue angelegt). Bis zu diesem Zeitpunkt kam noch kein Zahlungsbefehl eines möglichen Anbieters.
Jetzt, 2 Jahre danach, weiß Person A nicht, was Sache ist. Per Post kam bis heute nichts, sodass man eigentlich mit ziemlich sicherer Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass sie keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Trotzdem meine Frage: Kann es sein, dass irgendwann per Post ein Brief zur Zahlung kommt oder dass womöglich bald einfach der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?

Danke schonmal im Vorraus,
Seymour

Trotzdem meine Frage: Kann es sein, dass irgendwann per Post
ein Brief zur Zahlung kommt oder dass womöglich bald einfach
der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?

Ausschliessen kann man nichts. Manchmal werden erst dann Aktivitäten entfaltet, wenn die Verjährungsfrist naht.

Was geschieht denn, wenn Person A jetzt 17 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt des eventuellen Vertragsabschlusses folglich 15 oder 16 war?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann war Person A. zum Zeitpunkt minderjährig und damit unfähig rechtsgültig Veträge ab zu schließen, da sie nur beschränkt geschäftsfähig ist/war.

Wenn Person A. beim Abschluss des Vertrages ihr richtiges Geburtsdatum angegeben hat, hätten die andere Partei den Vertrag nicht annehmen dürfen (wodurch er wieder ungültig wäre).

Eine Haftung der Eltern ist im Internet (meiner Information nach) ungültig.

mfg

Dann war Person A. zum Zeitpunkt minderjährig und damit
unfähig rechtsgültig Veträge ab zu schließen, da sie nur
beschränkt geschäftsfähig ist/war.

So so. Dann darf ein Minderjähriger also auch keine Brötchen kaufen gehen, das Schwimmbad besuchen, ins Kino …

All das erfordert in der Regel, dass ein Vertrag geschlossen wird.

Wenn Person A. beim Abschluss des Vertrages ihr richtiges
Geburtsdatum angegeben hat, hätten die andere Partei den
Vertrag nicht annehmen dürfen (wodurch er wieder ungültig
wäre).

Siehe oben.

Eine Haftung der Eltern ist im Internet (meiner Information
nach) ungültig.

Eltern haften nie für ihre Kinder.

Es ist zwar richtig, dass nicht jder Vertrag mit Minderjährigen gültig ist. So verkürzt und pauschal, wie du das darstellst, ist es aber definitiv nicht. Entscheidend dürfte hier vielmehr sein, um was für einen Vertrag es sich hier gehandelt hat.

Gruß

S.J.

mfg

Dann war Person A. zum Zeitpunkt minderjährig und damit
unfähig rechtsgültig Veträge ab zu schließen, da sie nur
beschränkt geschäftsfähig ist/war.

So so. Dann darf ein Minderjähriger also auch keine Brötchen
kaufen gehen, das Schwimmbad besuchen, ins Kino …

All das erfordert in der Regel, dass ein Vertrag geschlossen
wird.

Ich hab doch geschrieben beschränkt geschäftsfähig. Dinge wie kauf von Brötchen oder Schwimmbar zählen da nicht dazu O____o
v.a. weil ich ja nicht direkt einen „Vertrag“ eingehe (ja ich weiß dass es ein mündlicher kaufvertrag ist) aber selbst da, können Eltern in berufung eingehen, wenn sie nicht damit einverstanden waren, dass das kind die besagte Ware kauft

Beispiel:
Kind geht und kauft sich von dem Geld, von dem es Brötchen kaufen gehen sollte, eine Zeitschrift oder eine andere Ware. Nun ist es den Eltern möglich den kauf mit der UNGEBRAUCHTEN Ware rückgängig zu machen

Wenn Person A. beim Abschluss des Vertrages ihr richtiges
Geburtsdatum angegeben hat, hätten die andere Partei den
Vertrag nicht annehmen dürfen (wodurch er wieder ungültig
wäre).

Siehe oben.

Es geht hier um einen Vertrag in höheren Summen. Kinder dürfen sich ohne einverständniss der Eltern uch nicht auf Schulen anmelden oder z.B.: einen Handyvertrag (Dauerverträge) eingehen.
Hier geht es um weiterführende Kosten (wie die anmeldung auf einer Internetseite)

Wieder ein Beispiel:
Kind kauft sich Brötchen (keine weiterführenden kosten. Vertrag gültig, kann aber widerrufen werden)
Kind kauft sich einen Hund(weiterführende kosten [versicherung,Ernährung,tierarzt,VERANTWORTUNG] vertrag bei minderjährigkeit rechtsungültig) Tiere dürfen nicht an Minderjährige weitergegeben werden

Es ist zwar richtig, dass nicht jder Vertrag mit
Minderjährigen gültig ist. So verkürzt und pauschal, wie du
das darstellst, ist es aber definitiv nicht. Entscheidend
dürfte hier vielmehr sein, um was für einen Vertrag es sich
hier gehandelt hat.

Internetverträge sind weiterführende verträge.
Auch der kauf einer Ware auf einer Auktionsinternetseite ist bei minderjährigen ungültig.
Leider sind wir noch nicht in einer Zeit in der im Internet kontrolliert werden kann, ob der Käufer wirklich minderjährig ist oder nicht.
Solche Verträge, wie diese Person eingegangen ist, sind Rechtsungültig bei Minderjährigkeit.

Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…

Also ehrlich …
Hallo,

Ich hab doch geschrieben beschränkt geschäftsfähig. Dinge wie
kauf von Brötchen oder Schwimmbar zählen da nicht dazu O____o
v.a. weil ich ja nicht direkt einen „Vertrag“ eingehe (ja ich
weiß dass es ein mündlicher kaufvertrag ist) aber selbst da,
können Eltern in berufung eingehen, wenn sie nicht damit
einverstanden waren, dass das kind die besagte Ware kauft

Beispiel:
Kind geht und kauft sich von dem Geld, von dem es Brötchen
kaufen gehen sollte, eine Zeitschrift oder eine andere Ware.
Nun ist es den Eltern möglich den kauf mit der UNGEBRAUCHTEN
Ware rückgängig zu machen

also ehrlich. Du gibst hier einen Unsinn von Dir, dass es nur so raucht. Und weil dass alles schön im Internet nachzulesen ist, poste ich hier einfach den Link, was tatsächlich Sache ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Es geht hier um einen Vertrag in höheren Summen. Kinder dürfen
sich ohne einverständniss der Eltern uch nicht auf Schulen
anmelden oder z.B.: einen Handyvertrag (Dauerverträge)
eingehen.
Hier geht es um weiterführende Kosten (wie die anmeldung auf
einer Internetseite)

Aha. Woher weißt du denn das? Kannst Du mir mal deine Kristallkugel leihen? Das sind doch alles nur wilde Spekulationen.

Internetverträge sind weiterführende verträge.

Stimmt nicht. Ob ich im Internet oder beim Bäcker drei Brötchen kaufe, ist völlig egal.

Auch der kauf einer Ware auf einer Auktionsinternetseite ist
bei minderjährigen ungültig.

Stimmt ebenso wenig.

Solche Verträge, wie diese Person eingegangen ist, sind
Rechtsungültig bei Minderjährigkeit.

Info:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…

Steht da so nicht drin. Entscheidend ist immer noch BGB §110:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Gruß

S.J.