Vertrag per E-Mail

Hallo Leute

Folgendes Problem hat ein Freund von mir und braucht schnell HILFE

Er betreibt einen kleinen Umzugunternehmen

Also er hat mit Person X einen Umzugs vereinbart per E-Mail

Wo person X in der Mail schreibt das sie für den 29.08.2010 einen Umzug benötigt. In Ihrer 2 Mail sagt/schreibt Sie wieder genau aus das der Umzug am 29.8 stattfinden soll

Jedoch macht mein Freund einen Fehler. Bei der Vorletzen Mail schreibt er: der Umzugs-Termin ist fest für den 28.08 eingeplant

(er hat sich vertippt) darum 28

Jedoch jetzt 3 Tage vor dem Umzug ruft person X bei Ihm an und fragt ob der Umzug am 28 Klar geht!!!

Mein freund hat die person X schon drauf hingewiesen das X eigentlich gesagt hatte das Sie am 29.08 eigentlich einen Termin will!Und jetzt auf grund eines Tipp fehlers nicht umändern kann…

Doch Person X meint

Ein rechtwirksamer Vertrag kommt laut BGB erst dann zustande, wenn Angebot und Nachfrage inhaltlich deckungsgleich sind. Diese Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage geschah durch Ihre E-Mail

Nun was Jetzt" kann mein Freund einfach absagen? Den Übereingestimmt haben ja die beiden Anfrage/Nachfrage nie per E-Mail

Und ist überhaupt so eine e-mail rechtskräftig obwohl nichts unterschrieben worden ist oder etc außer E-Mails zu tauschen

sorry für die fehler bin voll KO und muss jetzt pennen" ich würde mich über Infos freuen :smile:

Ähm … eigentlich bin ich dafür der Falsche man. Aber da eine E-Mail sehr wohl als Dokument zu Handhaben ist zählt die E-Mail. Es zählt auch was als erstes vereinbart wurde. 29.08.10. So wurde der Vertrag festgelegt und so gilt er. Solche Fehler können passieren und werden rein Rechtlich gesehen von nichts und niemand ausgenutzt. Ich würde die Person X einfach links liegen lassen da Sie sich nicht an den Vertragstermin gehalten haben.

Auch als kleines Unternehmen sollte man einen Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung haben wo man auf die schnelle auch mal anrufen kann und sich Fachkundigen Rat einholen kann.

Sehr geehrter Herr Kahn,
ein Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärung (Angebot und Annahme) also auch - wenn keine Formvorschrift durch Gesetz - durch e-mail zustande.
Der Kunde wollte 29. als Termin
der Unternehmer hat (Irrtum § 119 BGB) als Termin 28. genannt. Bis dahin kein Vertrag!
Sie teilten nicht mit, wann der Unternehmer den Irrtum aufgeklärt und Kunden bestätigt hat, daß er 29. als Termin gemeint hat. War das bevor der Kunde sagte er verlange den 28., dann wäre durch die Übereinstimmung eventuell ein Vertrag zustande gekommen, wenn anzunehmen ist, daß dies noch innerhalb der üblichen Bindungsfrist (§145-146 BGB), hätte zu dem Zeitpunkt der Kunde den 29. abgelehnt, wäre auch kein Vertrag.

Nun hat offenbar der Kunde sich auf den 28. eingestellt (=neues Angebot) Wenn der Unternehmer es ablehnt, kein Vertrag.

Weder der Untenehmer kann am 29. den Vertrag verlangen noch der Kunde am 28. Also muß man versuchen, sich zu einigen, ob auf einen der Termine nun doch ein Vertrag zustande kommen soll. Fazit: Zusagen prüfen und sofort etwaigen Irrtum berichtigen.

Dazu weiß ich leider nichts, ist warscheinlich auslegungssache, ein Anwalt sollte das aber genauer erklären können!