Vertrag per Fax/Sacn?

Hallo,

wäre es bei einer potentiellen Autovermietung, die irgendwer betreibt, potentiell möglich Einen Vertrag per Scan der per Mail geschickt wird oder per fax abzuschließen?
Sodass Kautions-und Schadensansprüche damit wie in einem „normalen“ Vertrag geregelt wären?

Gruß,
teo(hat nichts damit zu tun)

Hallo!

Die Voraussetzungen für einen Kfz-Mietvertrag sind:

a.) Das Vorliegen zwei übereinstimmender und zugegangener Willenserklärungen,
b.) mit dem Inhalt eines Mietvertrages sowie
c.) die Einhaltung etwaiger Formvorschriften und das Fehlen sonstiger anfänglicher Nichtigkeitsgründe.

Sofern sich beide verbindlich mündlich einig waren (Angebot und Annahme), liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor.

Dieser Vertrag hat den Inhalt eines Mietvertrag nach § 535 BGB, wenn der Mieter

a.) für die Nutzungsmöglichkeit des Pkw

b.) etwas zahlen sollte, und zwar in Geld.

Die Formvorschrift des § 550 BGB greift hier nicht, so dass ein Kfz-Mietvertrag sogar völlig formfrei (z. B. nur mündlich) möglich ist.

Dann gelten allerdings (bis zum Beweis des Gegenteils) keine vom BGB abweichenden oder diese ergänzenden, den Vermieter begünstigenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dergleichen, etwa betreffend Kaution oder Schadensregulierung. Die können zu seinen Lasten überhaupt nur gelten, wenn sie der Mieter vor Vertragsabschluss (=Annahme des Angebots) in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte. Ob das der Fall war, weiß ich nicht. Im Zweifel ist die Anforderung aber restriktiv auszulegen.

Gruß
smalbop

für die Forenregeln: es wird hier über niemanden und nichts und kein existierendes Projekt geredet, danke aber für die überwachung

zur Frage:

restrtikiv bedeutet, fax/scan gilt nicht?

dazu: wird angebot mittels fax bestätigt und kreditkarten/paypal zahlung erfolgt.

gälte dies als vertrag?

für die Forenregeln: es wird hier über niemanden und nichts
und kein existierendes Projekt geredet, danke aber für die
überwachung

Natürlich.

zur Frage:
restrtikiv bedeutet, fax/scan gilt nicht?

„Restriktiv“ bezog sich auf die Gültigkeit von AGBs.

dazu: wird angebot mittels fax bestätigt und
kreditkarten/paypal zahlung erfolgt.

gälte dies als vertrag?

Wir erinnern uns: Angebot + Annahme = Vertrag. Und es lag ja offenbar ein Angebot vor, denn nur auf ein solches konnte durch ausdrückliche Erteilung des Zuschlags oder durch schlüssiges Handeln die Annahme erfolgen. Und zumindest letzteres ist (nämlich durch die Zahlung der Miete) auch ersichtlich geschehen.