angenommen jemand hat donnerstags den Kauf eines Hauses per Handschlag verabredet (mit Verkäufer und Makler). Er informiert die finanzierende Bank, der Notartermin wird terminiert.
Montags erfährt er per Mail, dass das Haus (nach Donnerstag) anderwertig verkauft wurde und der Notartermin bereits stattgefunden habe.
Ist der Handschlag bindend?
Ist Schadensersatz möglich?
Bindend wäre eine Reservierungsvereinbarung schriftlich unterschrieben von Verkäufer und oder Makler.
Zur Frage ansich:
Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden? Durch Informationsweitergabe an die Bank ist noch kein Schaden entstanden solange der Finanzierungsantrag nicht unterschrieben ist.
Die rechtskräftigkeit eines Handschlags wird wohl im Nachweis sehr schwierig sein!
angenommen jemand hat donnerstags den Kauf eines Hauses per
Handschlag verabredet (mit Verkäufer und Makler). Er
informiert die finanzierende Bank, der Notartermin wird
terminiert.
Montags erfährt er per Mail, dass das Haus (nach Donnerstag)
anderwertig verkauft wurde und der Notartermin bereits
stattgefunden habe.
Ist der Handschlag bindend?
Handschlagggeschäfte sind heute m.W. nur noch im Tierhandel üblich, wo jede jeden kennt, und bei Bruch des „Handschlaggeschäftes“ ein Vertragsbrecher von den anderen geächtet und verachtet wird.
Ansonsten sind doch nur noch Gauner ohne Ehre unterwegs.
Für diese Typen gilt nichts.