Vertrag per Handschlag?

Hallo zusammen,

angenommen jemand hat donnerstags den Kauf eines Hauses per Handschlag verabredet (mit Verkäufer und Makler). Er informiert die finanzierende Bank, der Notartermin wird terminiert.
Montags erfährt er per Mail, dass das Haus (nach Donnerstag) anderwertig verkauft wurde und der Notartermin bereits stattgefunden habe.
Ist der Handschlag bindend?
Ist Schadensersatz möglich?

Gruß

Bori

Hi,

Ist der Handschlag bindend?

Nein, Immobiliengeschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung. Erst mit der Beurkundung ist der Kaufvertrag geschlossen.

Ist Schadensersatz möglich?

Keine Ahnung.

Gruß

Bori

Moin,

Ist der Handschlag bindend?

wie schon geschrieben, in diesem besonderen Fall (Immobiliengeschäft) nein.

Ist Schadensersatz möglich?

Ist ein benennbarer Schaden entstanden?
Oder ist Dir die beleidigte Leberwurst so teuer gekommen?

Gandalf

Hallo Bori74,

Bindend wäre eine Reservierungsvereinbarung schriftlich unterschrieben von Verkäufer und oder Makler.

Zur Frage ansich:

Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden? Durch Informationsweitergabe an die Bank ist noch kein Schaden entstanden solange der Finanzierungsantrag nicht unterschrieben ist.

Die rechtskräftigkeit eines Handschlags wird wohl im Nachweis sehr schwierig sein!

Gruß

BHS-Huber

Hallo,

Ist Schadensersatz möglich?

ja. Stichwort: culpa in contrahendo. Es geht dabei aber um tatsächliche Schäden; ein verletztes Ego oder geplatzte Träume stellen keinen Schaden dar.

Gruß
C.

Hallo

angenommen jemand hat donnerstags den Kauf eines Hauses per
Handschlag verabredet (mit Verkäufer und Makler). Er
informiert die finanzierende Bank, der Notartermin wird
terminiert.
Montags erfährt er per Mail, dass das Haus (nach Donnerstag)
anderwertig verkauft wurde und der Notartermin bereits
stattgefunden habe.
Ist der Handschlag bindend?

Handschlagggeschäfte sind heute m.W. nur noch im Tierhandel üblich, wo jede jeden kennt, und bei Bruch des „Handschlaggeschäftes“ ein Vertragsbrecher von den anderen geächtet und verachtet wird.
Ansonsten sind doch nur noch Gauner ohne Ehre unterwegs.
Für diese Typen gilt nichts.

Gruß:
Manni

danke für diese rechtliche beurteilung wie sie kaum zu übertreffen ist, dir ist schon klar, was expertenforum bedeutet?

die richtige cic wurde schon genannt, deine Aussage ist gelinde gesagt so falsch, das man es eigentlich nicht glauben kann.

1 „Gefällt mir“

Hallo
nit so janz:

Bindend wäre eine Reservierungsvereinbarung schriftlich
unterschrieben von Verkäufer und oder Makler.

Das wäre ein Vorvertrag - und der muss die gleiche Form haben, wie für den „Hauptvertrag“ - also über Notar.

Gruß
HaWeThie