Vertrag per Telefon?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit dem Glücksmagazin Sophie. Per Telefon bekam meine Mutter eines Tages einen Anruf (vermutlich aus der Türkei) von einer türkischen Call Center Agentin und bot ihr eine Testzeitschrift an, die sie innerhalb von 4 Wochen widerrufen könne. Nun läuft die Zeitschriftenzusendung schon fast 6 Monate und ich werde seit nun ungefähr 2 Monaten von der Inkassofirma „Focus“ angeschrieben, die das Geld eintreiben wollen. Meine Frage: Kommt denn per Telefon ein Vertrag zustande? Und ist es erlaubt ein jemandem ein Testabo zuzuschicken und wenn dieser innerhalb von 4 Wochen nicht antwortet, automatisch ein Abonnement anzusetzen? Es besteht kein schriftlicher Vertrag. Was kann ich jetzt tun? Ich war noch nicht beim Anwalt.

Freundliche Grüße

Onur Kocyigit

Hallo,

auch per Telefon kann ein Vertrag zustandekommen, wenn man -beweisbar- eine Bestellung aufgegeben hat. Die Lieferfirma ist auch nicht die Call Center Agentin, sondern die, die die Lieferungen vorgenommen hat, also der Verlag. Außer der Ware (Zeitschrift) müsste auch eine Rechnung gekommen sein. Hätten Sie bereits bei der ersten Lieferung einer wirksamen Bestellung widersprochen und das Zustandekommen eines Vertrages abgelehnt haben, dann ist der Vertrag (Haustürgeschäft) auch kaputt und hinfällig geworden, so wohl aber nicht.

Jetzt die wichtige Frage, wann und auf welchem Wege haben Sie (oder die Mutter) die Zeitschriftenlieferung widerrufen? Das hätte ja innerhalb von 4 Wochen geschehen müssen. Wenn also nichts hinsichtlich eines Widerrufs oder einer Kündigung geschehen ist, dann sollten Sie bei dem Verlag das Abo mit Wirkung nach Ablauf von drei Monaten kündigen. Sollten Sie aber innerhalb der 4 Wochen gekündigt haben, dann können Sie die Zahlungen weiterhin verweigern und einen Prozess vor Gericht gewinnen, so Sie die Kündigung auch beweisen können.

MfG
PB

Hallo,
ein Vertrag kommt zustande, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen. Dies bedarf nicht der Schriftform; es wäre zur Beweisführung allerdings vorteilhafter. Bei solchen „Geschäften“ hat jeder Verbraucher generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht - was hier allerdings verstrichen ist. Dieses vom Gesetzgeber eingeräumte Verbraucherrecht soll den ahnungslosen und benachteiligten (unvorbereiteten) Verbraucher schützen. Das von der „Sophie“ genannte Widerrufsrecht umfasst sogar 4 Wochen, in dem eigentlich genügend Zeit gewesen ist, das Abo abzubestellen, denn ein Abo ist generell die Folge von einer „Testzusendung“ und wird auch wahrscheinlich von der Agentin kurz angesprochen worden sein.
Allerdings muss auch irgendein Schriftverkehr stattgefunden haben - zumindest muss mal eine Rechnung oder Auftragsbestätigung, etc. bei der Mutter eingegangen sein (vielleicht beiliegend einer Sendung). Auf diese wird sich wohl das Inkassobüro beziehen.
Ein Vertrag scheint nach meiner Auffassung nach zustande gekommen zu sein, welchen ihr schnellstmöglich schriftlich zum nächst möglichen Zeitpunkt aufkündigen solltet. Sonst geht die ganze Sache noch ein weiteres Jahr lang.

Viel Erfolg!

Gruß, TT

Guten Tag:
Also, diese Sache ist schwierig, und zwar deshalb, weil man nicht weiß, ob hier DEUTSCHES oder ausländisches, hier: TÜRKISCHES Recht gilt - sehr schwer zu beurteilen!
Mit türkischem Recht kenne ich mich nicht aus. sorry!
Sollte aber deutsches Recht gelten, so kann man auf jeden Fall sagen:
Ja, auch mündlich / telefonisch geschlossene Verträge sind wirksam
Allerdings hat man ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, und darauf muss man auch hingewiesen werden.
An Ihrer Stelle würde ich, sofern noch nicht geschehen, an den Vertragspartner schreiben - 1 EXPL: DES BRIEFES ALS EINSCHREIBEN GEGEN RÜCKSCHEIN UND EINES MIT EINFACHER POST! - und darin
a. die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung,
b. die fristlose Kündigung des Vertrages erklären,
c. mitteilen, dass Sie Strafanzeige wegen Betruges bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten werden,
d. die gezahlten Beträge zurückfordern (KURZE FRIST SETZEN!)
Und dann mal schauen, was passiert.
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dann holen Sie sich besser anwaltlichen Rat, am besten bei einer türkischen/türkisch-stämmigen Kollegin.
Viel Erfolg!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo,

vielen Dank für ihren Beitrag. Noch eine Frage: Ist es für meine Mutter positiv, oder im allgemeinen einem Schuldner zu dem Zeitpunkt des Anrufs durch die Callcenter Agentin, privat insolvent gewesen zu sein, damit der Gläubiger die vermeintlichen Abogebühren nicht einfordern kann?

Freundliche Grüße

ogon

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde liegt das verschulden dafür nicht beim Anbieter. Entsprechend ist der Vertrag wohl zu erfüllen…