Hallo,
bei einem Vertrag besser gesagt bei einer Verpflichtungsserklärung wurde der Vorname des Verpflichteten nicht vollständig
ausgeschrieben, der letzte Buchstabe fehlt.
Unterschrift ist jedoch vorhanden.
Ist der Vertrag bzw die Erklärung dennoch rechtsgültig?
Danke.
Hallo,
bei einem Vertrag besser gesagt bei einer
Verpflichtungsserklärung wurde der Vorname des Verpflichteten
nicht vollständig
ausgeschrieben, der letzte Buchstabe fehlt.
Unterschrift ist jedoch vorhanden.
Ist der Vertrag bzw die Erklärung dennoch rechtsgültig?
ja. http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html
Gruß
S.J.