Person A hat von Firma X Sonderanfertigungen von Fenstern ausmessen, entwerfen und später eingebauen lassen. Nach Einbau wurden gravierende Mängel in allen Bereichen der ausgeführten Tätigkeiten festgestellt. Nach Recherchen hat sich rausgestellt, dass Firma X gar keine qualifizierte Fachfirma für diese Tätigkeiten ist, wie vorher gegenüber Person A behauptet und offiziell aufgetreten. Firma X darf lediglich bestehende Fenster 1:1 austauschen, aber nicht, die bei Person A vorgenommen qualifizierteren Tätigkeiten, weil sie keine dementsprechende Zulassung von der Handwerkskammer hat. Also klarer Täuschungsversuch.
Ist ein unter diesen Voraussetzungen geschlossener Vertrag überhaupt rechtsgültig?
Und bei welcher Stelle kann man die Firma X anzeigen, um dieser das Handwerk zu legen, da Person A noch mehr getäuschte und geschädigte Personen bekannt wurden und solche Täuschungen auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?
Ist ein unter diesen Voraussetzungen geschlossener Vertrag
überhaupt rechtsgültig?
Ja. Gott sei Dank, denn so kannst du dir jetzt aussuchen, ob du den Vertrag aufrechterhalten und Mangelansprüche geltend machen willst oder ob du lieber die Anfechtung erklärst.
Und bei welcher Stelle kann man die Firma X anzeigen, um
dieser das Handwerk zu legen, da Person A noch mehr getäuschte
und geschädigte Personen bekannt wurden und solche Täuschungen
auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?
Die Handwerkskammer ist darüber bereits telefonisch informiert worden, aber die HWK hat während dieses Telefongespräches kein wirkliches Interesse bekundet, dieser Angelegenheit nachzugehen.
Sollte das eventuell schriftlich nochmal angezeigt werden, damit sie die Sache ernster nehmen oder kann die HWK eine schriftliche Anzeige auch so einfach „unter den Tisch fallen“ lassen?
Ich kann dir nur meine persönliche Auffassung kundtun, und die lautet: Du hast die informiert und damit schon mehr getan, als man unbedingt hätte verlangen können. Der öffentlich-rechtliche Aspekt spielt doch für dich überhaupt keine Rolle.