Vertrag rechtzeitig gekündigt?

Sehr geehrter Experte,
Nehmen wir mal an, ich wollte meinen Stromanbieter wechseln Und hätte die Kündigung am 
15.12.2014 per Einschreiben abgeschickt.

Nehmen wir weiter an, die Mindestvertragslaufzeit wäre bereits abgelaufen und in der Rechnung würde folgendes stehen: „Ihre Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Diese verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats vorm Ablauf der jeweiligen Vertragslaufszeit gekündigt wird. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin ist der 31.01.2015.“
Nehmen wir an, ich hätte eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2016!!! erhalten. Wäre ich im Recht, wenn ich dem Stromanbieter einen Widerspruch schicken würde, mit der Begründung: „ich habe doch rechtzeitig gekündigt!“ Vielen Dank im Voraus!

Abend :smile:

Nur mal grob gerechnet: Wenn ich das Zitat richtig lese, liegt der letzte Tag für eine Kündigung 2015 irgendwo im November - die sechs Wochen zählen nicht ab Ende Januar, sondern Ende Dezember („zum Ende eines Monats vorm Ablauf“).

Man kann prinzipiell darüber streiten, ob eine Klausel zu unklar ist und somit nicht Vertragsbestandteil wird.

Schöne Grüße

Hallo,
der Vorschreiber hat Recht, es liegt der Denkfehler dahin gehend vor, als der Kündigungstermin um Mitte November hätte sein müssen; „es sind 6 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf“.

Da in der heutigen Zeit ein Neukunde zu werben bis zu 1.000 € an Prämien/Provisionen etc. verauslagt werden müssen, wird der Versorger vermutlich nicht „aus Kulanzgründen“ den Vertrag vorher auflösen.

lG

Hallo ariebolo,

anscheinend hast Du weder verstanden, warum Dein Beitrag gelöscht wurde, noch was FAQ:1129 bedeutet, noch bislang herausgefunden, welchen Posteingang denn Dein Schreiben laut Anbieter hat.

IIch habe beim ersten Artikel auch daran gedacht, dass der Vetrag mit dieser Spitzfindigkeit des Monats vor dem Monat des Ablaufs arbeitet, glaube es aber nicht. Ist die Formulierung so wörtlich abgeschrieben? mit „vorm“ und unbestimmten Artikel beim Monat?

Gruß
achim

Hallo,

anscheinend hast Du weder verstanden, warum Dein Beitrag
gelöscht wurde, noch was FAQ:1129 bedeutet,

Sorry, aber das ‚Kompliment‘ geht an Dich. Ist Dir die Bedeutung von „nehmen wir an“ unbekannt?
Gruß

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OT 1129
Hallo

noch was FAQ:1129 bedeutet,

Sorry, aber das ‚Kompliment‘ geht an Dich.

zurecht, da die Antwort (und nicht die Frage, die natürlich immer erlaubt ist!) das eigentliche Problem darstellt und ich mich kaum darum kümmere (das erledigen dei MODs für mich :wink:

Ob ein einfacher konjunktiv reicht, würde mich interessieren, da man sonst ja einfach zwischen Gruß und Text ein "Angenommen : " automatisiert einfügen könnte.

in der Brettbeschreibung heisst es :

Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen des Forumsteilnehmers oder eines Dritten („Ich habe …“, „Meine Bekannte hat folgendes Problem…“, „Was kann ich tun?“, „Hilfe!“) behandeln … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/64

und vor jedem Geschreibsel, dass es abstrakt, hypotetisch und unpersönlich sein muss.

Daher meine Frage : Ist die ich-form mit einfachem vorangestelltem Konjunktiv ausreichend?

Gruß
achim

[MOD] OT 1129
Hallo,

zurecht, da die Antwort (und nicht die Frage, die natürlich
immer erlaubt ist!) das eigentliche Problem darstellt und ich
mich kaum darum kümmere (das erledigen dii MODs für mich :wink:

Gern geschehen! :wink:

Ob ein einfacher Konjunktiv reicht, würde mich interessieren,
da man sonst ja einfach zwischen Gruß und Text ein „Angenommen“ automatisiert einfügen könnte.

Nun, dies genügt nicht, denn der Schreiber würde sich dann eh im Beitrag verheddern.
Alle MODs haben genug Beiträge gelesen und auch beruflich genug Leseerfahrung mitgebracht, so dass es diesen recht schnell augenscheinlich wird, ob es ein „fiktiver“ Fall ist oder halt nicht.

Die FAQ1129 geben diesbezüglich einen genaueren Einblick:

Für den Fragenden gilt:
Fragen und Antworten sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen dienen. Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.

in der Brettbeschreibung heisst es :

Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen
Rechtsfragen des Forumsteilnehmers oder eines Dritten („Ich
habe …“, „Meine Bekannte hat folgendes Problem…“, „Was
kann ich tun?“, „Hilfe!“) behandeln.

Und diese Schreibweisen wären keine „fiktiven“ Fälle und es gäbe somit den persönlichen Bezug! :wink:

Daher meine Frage : Ist die ich-form mit einfachem
vorangestelltem Konjunktiv ausreichend?

Für mich (und ich kann hier nur für mich sprechen) reicht es nicht aus. Es sei denn es gibt keinen direkten Bezug der Frage auf den Frager (wie es hier im UP ist).
Wenn allerdings, wie auch schon mehrfach vorgekommen, der Frager in seinen weiteren Beiträgen des Threads den persönlichen Bezug erkennen lässt, dann lösche ich schon mal rückwirkend!
Oder ich editiere den UP gleich, wenn es nicht zu viel wird!

VG

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