Vertrag später gestempelt ist der Vertrag trotzdeg

Hallo, es wurde als „allein vertretungsberechtigter“ Geschäftsführer einen Berater-Vertrag Unterschrieben, diesen jedoch 4 Wochen später erst abgestempelt.
Der neue Nachfolger (GF) in der Firma sagt jetzt, der Vertrag wäre nicht gültig, weil der Stempel noch nicht an dem Unterzeichnungstag existierte und somit der Vertrag im nachhinein gemacht wurde.
Ich finde leider keine genaue Erläuterung im Gesetzestexten.
Können Sie mir helfen?

Hallo,
bevor ich hier antworten kann, Frage:
Um was für einen Stempel geht es hier?
Tagesstempel, der aussagt, wann der Vertrag unterschrieben wurde?
Eingangsstempel?
Wenn der neue GF die Wirksamkeit anzweifelt und begründen und beweisen kann, dass hier gemauschelt wurde, er es auf einen Prozess ankommen lässt, und die Zeugen unter Eid aussagen, kann ich nicht hellsehen, wie die Sache ausgeht.
Wenn es jedoch „gute und nachhaltige“ Zeugenaussagen gibt, die bezeugen, dass der Vertrag zur Zeit der alten Geschäftsführung korrekt zustande gekommen ist, dann gilt der Vertrag.
MfG
PB

Gehen aus einem Vertrag eindeutig die vertragsschließenden Parteien hervor, so besitzt dieser mit Unterschrift Gültigkeit, daran ändert das Fehlen eines „Stempels“ nichts.

Es handelt sich um einen Firmenstempel, die Adresse der Vertragsparteien ist ordnungsgemäß im Vertrag geschrieben worden und die Unterschrift wurde ordnungsgemäß von beiden Vertragsparteien geleistet.
Datum 26.05.2008, der Stempel war jedoch erst am 06.06.08 da.

Unsinn… Es zählt die Unterschrift! Nur die Unterschrift macht das Dokument valide.

Es kommt hier nicht auf den Stempel an, sondern auf die Unterschriften. Oder fehlten diese auch?

Hallo Matzko, die Unterschriften wurden ordnungsgemäß geleistet.
Der gegnerische Rechtsanwalt versucht hier durch die Nachstempelung den Vertrag unwirksam (behauptet dieser wäre Nachträglich gemacht und somit nicht gültig) zu machen.

Es kommt hier nicht auf den Stempel an, sondern auf die
Unterschriften. Oder fehlten diese auch?

Handelt es sich um einen eingetragen GF oder einen angestellten GF?
Was für ein Stempel soll gemeint sein?
Ole

Wenn die Unterschriften ordnungsgemäß geleistet wurden, würde ich mir keine großen Sorgen machen, selbst wenn der Stempel tatsächlich nachträglich auf den Vertrag kam. Meines Dafürhaltens ist der Vertrag durch die Unterschriften gültig. Im Umkehrschluss dürften sonst Verträge ohne Stempel nur mit Unterschriften nie gültig sein. (das nur noch als Argument für den Vertrag).

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen. Im Allgemeinen sollte man ja annehmen, dass so ein Firmenstempel keine so großen Probleme bereiten sollte und wenn der Gegenseite auch eine gleiche Ausfertigung vorliegt, so müsste es eigentlich ausreichen.
Naja, wie gesagt, genaues weiß ich leider nicht.
Sorry,
Gruß TT

Hallo, es handelt sich um einen, angestellten allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer, und der Stempel ist ein Firmenstempel.

Handelt es sich um einen eingetragen GF oder einen
angestellten GF?
Was für ein Stempel soll gemeint sein?
Ole

Das ist mir neu, dass für die Gültigkeit eines Vertrages ein Stempel notwendig ist. Dies mag im öffentlichen Recht für Beurkundungen gelten, doch hier ist doch das Wesentliche, dass mit zwei Unterschriften die übereinstimmenden Willenserklärungen bestätigt werden.

Pifane

Ein Vertrag, ob Beratervertrag oder Arbeitsvertrag als Geschäftsführer bedarf zur Gültigmachung keinen Firmenstempel. Es müssen 2 Parteilen Unterschreiben. Einmal der Inhaber oder Handlungsbevollmächtigter und der Arbeitnehmer.
Aus der hier geschilderten Situation ist der Vertrag gültig & zustande mit dem Tag der Unterzeichnung beider beteiligten Personen.
Ole

Danke für die Antwort, gibt es dazu auch ein bereits gesprochenes Urteil oder ein Gesetzestext, wo man sich drauf beziehen kann.

Hallo,

zunächst möchte ich kurz darlegen, wie ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt verstanden habe:

>>Eine Person A hat als allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer für Y einen Berater-Vertrag mit X abgeschlossen. Der Vertrag wurde nach 4 Wochen von Y/A ‚abgestempelt‘.
Person B ist nun Nachfolger von A als Geschäftsführer der Y.
B sagt, dass der Vertrag mit X zunächst nicht gültig war, da ein Stempel fehlte. Der ‚wirksame‘ Vertragsschluss ist jedoch inzw. durch den Stempel erfolgt.Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen naturgemäß um keine verbindliche Rechtsberatung handelt. Ansprüche werden nicht begründet.

Da Sie von einem ‚Geschäftsführer‘ sprechen, unterstelle ich, dass es sich bei Y um eine GmbH handelt.
Die einschlägigen Regeln finden Sie in den §§ 6, 35, 37 GmbHG. Für eine AG entspr. §§ 76 ff. AktG, für einen Verein §§ 26 f. BGB.

Weitere allgemeine Stellvertretungsregeln können Sie den §§ 164 ff. BGB entnehmen. Diese Regeln gelten grds. für jeden Vertragsschluss unter Einschaltung eines Vertreters. Die Regeln im GmbHG etc. konkretisieren diese Normen des BGB.

Grds. ist es so, dass der Vertragsschluss nach außen, d.h. ggü X, mit der formgerechten Einigung zw. X und Y zustande kommt. Wenn A also für Y ein Vertragsformular mit X unterschrieben hat, so ist der Vertrag zustandegekommen, sobald auch X erklärt, dass er den Vertrag schließen möchte. Einer besonderen Form bedarf es nur dann, wenn das Gesetz dies vorschreibt oder wenn sich die Vertragsparteien darüber einigen, vgl. § 127 BGB. So z.B. bei Grundstückskaufverträgen, vgl. § 311b BGB. Ein Beratervertrag bedarf grds. keiner besonderen Form.
Sollten X und Y also nicht vereinbart haben, dass ein Stempel gesetzt wird, war der Stempel allenfalls für die internen Angelegenheiten von Y von Bedeutung, zB hins. einer besonderen Kennzeichnungspflicht.

In diesem Fall ist der Stempel also nicht von Bedeutung, ein Vertrag -bei Vorliegen der Erklärung von X- folglich wirksam zustandegekommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
die Sache ist für mich immer noch nicht zu 100 % klar.
Normaler Weise hat ein Firmenstempel kein Datum. Hier handelt es sich wohl um einen Eingangsstempel, den man auch manipulieren kann, oder?
Gibt es Zeugen oder andere Tatsachen, die für eine Vertragsunterzeichnung am 26.5.2008 als Nachweis dienen? Jetzt fällt auch auf, dass es sich um einen bereits drei Jahre alten Vorgang handelt. Damit steht für mich fest, dass doch bereits große Probleme bestehen und der Vertrag angezweifelt wird, besser noch gesagt, viele Dinge haben Sie nicht angeführt, so dass ich völlig überfordert bin, hier klar zu antworten. Schon gar nicht kann ich aufgrund der dürftigen Angaben einen brauchbaren Weg aufzeichnen.
MfG
PB

Hallo Herr Kettermann,
um Ihre Frage zu beantworten, müßte man den Vertragsinhalt kennen.
Bei dem aktuellen Kenntnisstand kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
MfG
AS

Hallo,

da kann ich nur nach Gefühl antworten. Aber meines Wissens ist die Gültigkeit eines Vertrages nicht von einem Stempel abhängig, sondern von der Unterschrift des Zeichnungsberechtigten.
Insofern ist der Vertrag m.E. zustande gekommen.

Gruß,

twilight666

Ein Vertrag, welcher Art auch immer, ist eine Willenserklärung und dazu sind zwingend die Unterschriften der beiden Vertragsparteien notwendig. Einen Stempel sieht das Gesetz nicht vor.
Wo das steht, weiß ich nicht aber ich weiß, dass es genau so ist!!!
Dein hier angesprochener Vertrag ist gültig mit Leistung der beiden Unterschriften. So wie ich schon geschrieben habe.

Um es vorweg zu nehmen, ich bin der falsche Ansprechpartner. Fragen sie bitte einen Experten. ich bin „nur“ Interessierter im Vertragsrecht.

MfG