Vertrag Stromanbieter

Hallo,

es gibt einen Stromanbieter namens Löwenzahn Energie. Dieser Anbieter bietet einen Ökostromvertrag mit einer Grundgebühr von 95€/Jahr und einem kWh-Preis von ~13 cent.
Mich wundert, dass die kWh nicht begrenzt sind bei diesem niedrigen Arbeitspreis.
Könnte der kWh-Preis jetzt zB in ein paar Monaten verdoppelt werden wobei der Kunde während der 12 Monatigen Vertragslaufzeit nicht kündigen kann?
In der AGB steht nichts über Preiserhöhungen, allerdings auch nicht über eine Preisgarantie.

Viele Grüße,
Huddi

Okay, ich hab mal nach Erfahrungen gesucht. Das ganze scheint mir sehr unsicher. Die gleiche Masche mit Vorrauszahlungen für ein Jahr gab es wohl schonmal von einem Unternehmen dass dann „überraschenderweise“ insolvent gegangen ist…

Hallo Huddi,

und was genau ist nun deine Frage?

LG Bollfried

Hallo bollfried,

und was genau ist nun deine Frage?

was hältst du davon? Diese Frage habe ich gefunden:

Könnte der kWh-Preis jetzt zB in ein paar Monaten verdoppelt werden wobei der Kunde während der 12 Monatigen Vertragslaufzeit nicht kündigen kann?

Gruß
N.N

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In der AGB steht nichts über Preiserhöhungen, allerdings auch
nicht über eine Preisgarantie.

http://www.loewenzahn-energie.de/agb.php

Dort Punkt 10.
Preisanpassungen auf Grund erhöhter Umsatz- oder Stromsteuer bringen kein Kündiguingsrecht.
Preisanpasungen auf Grund von

  • Umlage nach § 19 StromNEV
  • Konzessionsabgaben
  • gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare- Energien-Gesetz
  • sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen
    führen zu einem Sonderkündigungsrecht.

Was ich vermisse sind Preisanpassungen durch erhöhte Einkaufspreise.