Vertrag trotzdem gültig

hallo,

ich habe mal eine allgemeine frage:

wie ist das, wenn ein mitarbeiter einer firma etwas unterschreibt, obwohl er nicht unterschreibungsberechtigt ist, ist dann der vertrag trotzdem gültig, weil der geschäftsführer sozusagen die verantwortung für den MA trägt? also ähnlich wie bei kind und eltern?

und bei einer limited - da ist doch nur der inhaber und der direktor unterschriftsbefugt, oder?

danke für eure hinweise!!

gruß, fiona

Huhu!

ist dann der vertrag trotzdem gültig, weil der geschäftsführer
sozusagen die verantwortung für den MA trägt?

Darauf kommt es nicht an, sondern im wesentlichen nur darauf, ob die andere Partei von einer Bevollmächtigung ausgehen durfte oder nicht. Der hilfreiche Suchbegriff hier heißt „Anscheinsvollmacht“.

also ähnlich wie
bei kind und eltern?

Nein, ganz und gar unähnlich.

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine frage:

sozusagen die verantwortung für den MA trägt? also ähnlich wie
bei kind und eltern?

Irrtum: Wenn das Kind etwas unterschreibt, haften die Eltern nicht!

Gruß, Niels

Darauf kommt es nicht an, sondern im wesentlichen nur darauf,
ob die andere Partei von einer Bevollmächtigung ausgehen
durfte oder nicht. Der hilfreiche Suchbegriff hier heißt
„Anscheinsvollmacht“.

anscheinsvollmacht?? was ist das denn?

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsvollmacht

Ich glaube, das war umgekehrt gemeint; und da die Eltern die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind, haftet das Kind dann sehr wohl.

Levay

Ich glaube, das war umgekehrt gemeint; und da die Eltern die
gesetzlichen Vertreter des Kindes sind, haftet das Kind dann
sehr wohl.

Levay

Hallo Levay,

ich habe deine Ausführung. „und da die Eltern die
gesetzlichen Vertreter des Kindes sind, haftet das Kind dann
sehr wohl“ nicht ganz verstanden. Bitte kannst du diese Aussage mit einem Beispiel ausführen.

Viele Grüße

Martin

Klar:

Eltern V und M schließen im Namen ihres Kindes K einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer V ab.

Vertragspartner sind hier K und V - also haften sie aus dem Vertrag (und haben dafür auch die wechselseitigen Ansprüche).

Levay

Klar:

Eltern V und M schließen im Namen ihres Kindes K einen
Kaufvertrag mit dem Verkäufer V ab.

das entspricht aber nicht der Vorgabe. Der Chef im Beispiel entspräche V und M (ist verantwortlich) und der MA entspricht K und hat unterschrieben.

aber ich glaube, das ganze ist ohnehin ein auf beiden Beinen hinkender Vergleich. Lässt sich in beide Richtungen interpretieren.

Gruß, Niels

das entspricht aber nicht der Vorgabe.

Ach nee… :smile:

Levay