Ich habe im Januar mein Gewerbe (Nagelstudio) eröffnet. Im April hat mich eine Firma Aquavital angerufen und mir einen Wasserspender mit mtl. Miete angeboten, Vertragslaufzeit 4 Jahre!!! Da habe ich natürlich abgelehnt, weil ich nicht wusste ob ich Umsätze machen werde und wie lange ich mein Gewerbe haben werde. Die Frau hat mehrmals wiederholt und beteuert, dass ich den Mietvertrag JEDERZEIT FRISTLOS mit einer Kopie der Gewerbeabmeldung kündigen kann! Habe mich überreden lassen.
Im Juni habe ich meinen Laden dann geschlossen, schriftlich mit einer Kopie der gewerbeabmeldung den Vertrag gekündigt.
Daraufhin kriege ich ein schreiben, in dem steht, dass es nicht so ist. Diese bestimmte Frau kriege ich nicht ans Telefon. Sie wollen weiterhin bis 2021 die Miete von mir haben. Ich hätte das Kleingedruckte lesen sollen.
Ich bin der Meinung das habe ich getan und davon stand nix drin. Jetzt finde ich den Vertrag nicht mehr.
Ist es rechtens? Kann ich da irgendwie rauskommen?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Als Gewerbetreibende trifft Dich die volle Verantwortung des Kaufmanns. Der früher zumindest noch etwas besser geschützte „Minderkaufmann“ ist schon lange abgeschafft. Das mag man - gerade in Bezug auf das Bestreben Arbeitslose in die Selbständigkeit zu treiben - als Irrwitz der Gesetzgebung betrachten, der vollkommen an der Realität eines Großteils der Klein- und Kleinstunternehmer vorbei geht. Aber so ist es nun mal leider.
D.h. sich auf mündliche Zusicherungen zu verlassen, und dann etwas anderes schriftlich zu fixieren, fällt unter das Motto „Lehrgeld“, wenn es hart auf hart kommt. Man kann hier versuchen, zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen, und ggf. erreicht man mit einem anwaltlichen Schreiben auch mehr. Allerdings stellt sich immer die Frage, in wieweit man hier bereit ist, schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen. Die Beweissituation ist hier einfach extrem ungünstig, wenn man eine eindeutige Urkunde auf der einen Seite, und eine Parteiaussage auf der anderen Seite hat, und jemand hier auch noch ganz offensichtlich die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns nicht so wirklich beherzigt hat.
Und welchen Sinn soll eine Vertragslaufzeit haben, wenn eine Kündigung „jederzeit fristlos“ möglich ist?
Überraschung! Die Personalfluktuation in dem Gewerbe dürfte noch höher sein als bei Mc Donald’s.
Ja. Oder lesen und erklären lassen.
Bei dieser „Existenzgründung“ ist wohl so ziemlich alles schiefgelaufen…?
Vielleicht nicht ganz sauber von der Werbedame, aber ihr irgendwas zu beweisen, ist wohl kaum möglich.
Und dem schriftlichen Vertrag unterstelle ich einfach mal, „wasserdicht“ zu sein. Solche Firmen holen sich schon die richtigen aalglatten (um im Medium zu bleiben) Anwälte, um sowas auszuformulieren.
Möglicherweise erlauben sie es - falls ihre Erlaubnis überhaupt notwendig ist - , dass der Wasserspender z.B. im benachbarten Supermarkt aufgestellt werden darf, der vielleicht schon länger so etwas ausprobieren möchte, aber vor der vierjährigen Vertragslaufzeit zurückschreckt
Immerhin wollen sie ja nicht nur die Miete haben, sondern auch Wasser verkaufen.
Der Vertragspartner bleibt dann zwar gleich, aber wenigstens die Kosten könnte der Supermarkt ganz oder teilweise übernehmen.
Wenn da nicht mal in dem ganzen nicht gelesenen Kleingedruckten noch ein Passus enthalten ist, der eine Mindestabnahme vorsieht.
Wenn das ein Gerät mit Wechselbehältern ist, dann sind solche Regelungen nicht unüblich. Oft sind die Gerätemieten deutlich dadurch gesponsert, dass es eben entsprechende Mindestabnahmen gibt.
Hatte gerade letzte Woche einen Vertrag in Sachen Kaffeemaschinen in den Händen, der auch so gestrickt war. Ist nicht anders als beim Tintenstrahler, der auch nur ein Taschengeld kostet, weil der Hersteller dann an den Patronen verdient.
Vermutlich war diese Dame gar nie eine Angestellte dieser Firma, sondern eine Mitarbeiterin eines Callcenters und hatte auf Provisionsbasis gearbeitet …
Dass das nicht die grandioseste Idee war, hast Du ja schon gehört (und wusstest das vermutlich eh schon g). Aber könntest Du nicht um Licht ins Dunkel zu bringen, nochmal suchen, ob Du den Vertrag noch irgendwo hast (ich mein, sowas verbaselt man doch nicht eben…). Wenn der wirklich unauffindbar ist, dann frag doch bei dem Wasserspendervermieter nach, ob sie Dir netterweise ne Kopie vom Vertrag schicken. Dann kannste zumindest jetzt mal lesen, was Du da unterschrieben hast (und unter welchen Voraussetzungen - wenn überhaupt - Du da rauskommst).