Vertrag über 5 Jahre?!

Hallo zusammen,

warum kann es eigentlich Sinn machen, Versicherungen wie eine Privathaftpflicht, Hausratversicherung über 5 Jahre abzuschliessen?! Falls es dann einen Rabatt auf den Beitrag gibt, wäre es ein kleiner Grund - was gibt es aber noch für wesentliche Gründe?

Gruß
Jens

Hallo, Jesch,
einen wichtigen: die Provision ist oft höher!
Grüße
Raimund

einen wichtigen: die Provision ist oft höher!

So ist es und ein zweiter Vorteil, der ist der Grund für den ersten, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag i.d.R. nicht vorher kündigen, das Versicherungsunternehmen bindet ihn also für einen langen Zeitraum an sich und die Prämie.

Einen weiteren nennenswerten Vorteil sollte es kaum geben!Irgendwie nicht verlockend für den Versicherten :wink:)!

Gruß Heike

nach jeder Prämienerhöhung in der Haftpflicht kann er vorzeitig kündigen…
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nach jeder Prämienerhöhung in der Haftpflicht kann er
vorzeitig kündigen…
Andreas

Nach jeder Erhöhung die über 5 % geht, sonst eigentlich nicht. Ansonsten gibt es noch das (beiderseitige) Kündigungsrecht nach Schadenfällen, das ist aber naturgemäß z.B. bei Unfallversicherungen weniger häufig anwendbar.

Gruß Heike

AHB §9 II 1. Erhöht der Versicherer auf Grund einer
Prämienangleichung gemäß § 8 Ziff. III 2 die Prämie, ohne daß sich der Umfang des
Versicherungsschutzes ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach
Eingang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, das Versicherungsverhältnis kündigen.

Also keine Hürde, aber die Erhöhung in der Haftpflicht geht ja sowieso in 5% Schritten…
Andreas

Nach jeder Erhöhung die über 5 % geht, sonst eigentlich nicht.
Ansonsten gibt es noch das (beiderseitige) Kündigungsrecht
nach Schadenfällen, das ist aber naturgemäß z.B. bei
Unfallversicherungen weniger häufig anwendbar.

Gruß Heike

AHB §9 II 1. Erhöht der Versicherer auf Grund einer
Prämienangleichung gemäß § 8 Ziff. III 2 die Prämie, ohne daß
sich der Umfang des
Versicherungsschutzes ändert, so kann der Versicherungsnehmer
innerhalb eines Monats nach
Eingang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger
Wirkung, frühestens jedoch zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, das
Versicherungsverhältnis kündigen.

Also keine Hürde, aber die Erhöhung in der Haftpflicht geht ja
sowieso in 5% Schritten…
Andreas

Also hatte Heike ja doch recht :smile:

Denn wenn der VR nicht unter 5% anpassen darf, kann der VN auch nicht unter 5% kündigen…

-)

In diesem Sinne…

Marco :smile: