Guten Tag,habe folgende Frage:
Wenn ich einen Vertrag über den Kauf eines Grundstücks abschliesse und in den Vertrag statt des mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreises i.H.v. 100.000 Eur, mit dem Verkäufer einvernehmlich in den Kaufvertrag einen Preis von 50.000 EUR eintrage, um Notarkosten und Grunderwerbssteuer zu sparen, kann ich dan Eigentümmer des Grundstückes werden oder nicht?
Wäre dankbar wenn mir jemand da helfen könnte.
LG
Hallo,
geht, ist illegal und der Käufer könnte sagen „Ich zahle jetzt nur den Wert lt. Kaufvertrag“…
Oder der Verkäufer sagt „danke für die Anzahlung, ich verkaufe nicht und verdufte lieber“
Lohnt sich dies wirklich für sage und schreibe
5% (3,5% Grunderwerbsteuer und 1,5% Notargebühren) aus
50.000 Euro ???
Gerade mal 2.500 Euro illegal gespart…!
Denkt mal drüber nach!
VG
Heinz
Hallo!
Danke fürs antworten. Das brauchte ich allerdings für meinen Vortrag und Diskussion in der Uni und nicht für illegale Geschäfte))))) DAbei ging es um das Zusammenspiel von § 311 und §117 BGB.
ich möchte aber noch wissen, wie kann man dieses illegalen Geschäft aufdecken, falls es doch zustande kommt?
LG
zvet
Hallo,
dies aufzudecken wird schwierig, da man dazu wissen muss, welchen Verkehrswert das so gekaufte Grundstück/Immobilie zum Kaufvertragsdatum hatte UND man muss wissen, welcher Betrag im Kaufvertrag steht.
Solche „Geschäfte“ fliegen meist nur dadurch auf, dass der Käufer NACH dem Kaufvertrag sagt, „ätsch ich zahle nur den Preis lt. Kaufvertrag“ und damit Geld sparen will - oder der Verkäufer nimmt sich die Anzahlung und macht dann keinen Kaufvertrag…
Viele Grüße
Heinz