Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte befindet sich in unbefristetem Arbeitsverhältnis in einem kleinen Handelbetrieb mit 10 Mitarbeitern.
Sie hat eine Fortbildung zur Betriebswirtin begonnen aber noch nicht alle Prüfungen bestanden.
Es wurde vertraglich vereinbart, dass die Kosten für die Fortbildung (ca. 3.500,-€) vom Arbeitgeber übernommen werden.
Voraussetzung: Bestehen der Prüfung und anschließende Firmenzugehörigkeit über 1,5 Jahre. Bei früherem Austritt seien die Kosten sofort und in voller Höhe zurück zu zahlen.
Meister-Bafög kann nicht mehr beantragt werden.
Aufgrund des Betriebsklimas, der Umgangsweise mit den Mitarbeitern und daraus resultierender psychischer Probleme möchte die Angestellte jedoch vor Ablauf der Frist die Firma verlassen. Auch besteht die Gefahr, dass nicht alle Prüfungen bestanden werden.
Wie wäre die rechtliche Lage, wenn die Angestellte nach Bestehen der Prüfungen schwanger wird oder sie schon vorher schwanger ist.
In der Regel geniest sie ja Kündigungsschutz und ein Austritt liegt auch bei beginnendem Mutterschutz und folgender Elternzeit nicht vor, oder?
Kann der Arbeitgeber dennoch sein Sonderkündigungsrecht beantragen und das Geld damit einfordern?
Kann der Arbeitgeber sie dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und auch dann das Geld fordern?
Welche sonstigen Möglichkeiten könnte die Angestellte haben, 3.500,- € nicht zu zahlen und nicht unter für sie schweren Umständen die Jahre „abzusitzen“.
Danke für hilfreiche Antworten