Vertrag über Kabelanschluss nachträglich rechtlich

Guten Tag,
ich habe vorhin folgende Situation erlebt. Ich habe vor knapp rund zwei Monaten wegen Umzug einen Vertrag bei UnityMedia abgeschlossen über 3Play (TV, Inet & Tele). Definitiv und extra nicht abgeschlossen habe ich den Kabelanschluss. Denn dieser funktionierte bereits über meinen Vermiter meiner neuen Wohnung. Dieser hat mir auch explizit gesagt, es ist alles vorhanden: kann ich mitbenutzen. Das wäre im Preis mit drin!

Heute hat mich jemand von UnityMedia angerufen und mir erklärt, der Anschluss sei (angeblich) abgemeldet und UnityMedia hätte es lediglich versäumt den abzuschalten. Im Zuge eine Überprüfung sei dies aufgefallen. Man gab mir an, ich müsse für ~17 Euro den Kabelanschluss hinzubuchen zu meinem bestehenden Vertrag oder man würde den Kabelanschluss abschalten womit das TV-Angebot nicht mehr nutzbar wäre.

Zugegeben, ich schaue ab und an doch sehr gerne TV sowohl ÖR als auch die privaten - deswegen sah ich mich in der Situation genötigt, dieser Vertragsänderung zuzustimmen. Nur ob das richtig ist bin ich mir nicht sicher.

Meine Fragen:

  • Könnte UnityMedia mir den bisher funktionierenden Anschluss tatsächlich schlicht sperren?

  • Was ist, wenn der Anschluss im Haus den ich nutze vom Vermieter ist und ich den mitnutzen könnte. Wurde ich evtl. einfach nur übers Ohr gehauen um den Anschluss doppelt zu bezahlen?

  • Gibt es Alternativen zum Kabelanschluss von UnityMedia? (Satschüssel jetzt mal ausgenommen).

Viel Grüße

Hallo V-T,

Du müßtest klären, ob Du rechtlich den Kabelanschluß Deines Vermieters wirklich mitbenutzen darfst. Das geht dann, wenn Dein Vermieter Deine WE (und evtl. andere) tatsächlich per Pauschaltarif oder dgl. mit dem Provider abrechnet.
Wenn dem nicht so ist, benutzt Du den „Vermieteranschluß“ unberechtigt, weil für Deine WE dann nicht in irgendeiner Form bezahlt wird. Deshalb könnte Dein Provider natürlich Deinen - nicht bezahlten- Anschluß sperren. Das müsste technisch dann natürlich funktionieren (geht nämlich technisch nicht immer, hängt von der Netzstruktur des Hauses ab).
Einfach das Signal einer anderen Wohnung mitbenutzen ohne zu zahlen ist natürlich nicht erlaubt.
Außer Sat gibt es als Alternative nur noch DVB-T (http://überallfernsehen.de/)
Gruß Andi