Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte einen stellplatz in einer Halle vermieten. Frage: Kann ich im Mietvertrag ausschliessen, dass ich für schäden (Brand, entwendung, beschädigung) nicht aufkommen muss.
danke für die Antwort
zott
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte einen stellplatz in einer Halle vermieten. Frage: Kann ich im Mietvertrag ausschliessen, dass ich für schäden (Brand, entwendung, beschädigung) nicht aufkommen muss.
danke für die Antwort
zott
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte einen stellplatz in einer Halle vermieten.
Frage:
Kann ich im Mietvertrag ausschliessen, dass ich für
schäden
(Brand, entwendung, beschädigung) nicht aufkommen
muss.
danke für die Antwort
zott
Soweit ich weiß hat für solche Schäden wie
Diebstahl,Brand z.b die Versicherung des Mieters
zuzahlen oder der Mieter selbst da du ja nur den Platz
anbietest
So pauschal wird es nicht gehen… schließlich geht von dem neuen Stellplatzinhaber genauso ein Risiko aus wie von dir selbst. Ein Kurzschluß kann sowohl von dem KFZ als auch von der Installation deines Gebäudes ausgehen. Entwendung ist einzig allein das Riskiko des KFZ Inhabers… und das Thema Beschädigung ist nicht dein Ding, solange die Verursachung des Schadens nicht durch dein Gebäude verursacht wurde.
Gruß Peter
hallo zott,ich kann dir darauf keine 100%antwort geben.aber es ist wohl mit der versicherung zu klären,denn du musst sicher eine gebäude versicheung zahlen,zumindest wenn die halle benutzt werden sollte.also zur sicherheit einen versichungsträger anrufen und nach fragen.tut mir leid das ich dir keine genaue antwort geben kann. mfg siegie
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selbstverständlich kannst du das.
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Hallo, habe mich mit Stellplätzen in einer Halle leider noch nicht beschäftigt. Kann hier nur Vermutungen anstellen, die Dir aber nicht helfen. Tut mir leid. Gruß Fred
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