Folgende Situation bedarf einer rechtlichen - vertraglichen - Lösung:
Die Mutter von Lieschen und Carla hat in der Scheidungsurkunde notariell verfügen lassen, dass der Vater der Geschwister (und Ex-Ehemann) dass während der Ehe gebaute Haus nur mit Zustimmung der Geschwister (natürlich notarielle Zustimmung) veräußern kann.
Da Carla bedingt durch berufliche Situation (Kurzverträge) und gesundheitliche Probleme immer wieder arbeitslos ist, hat sie erst nach Jahren unter folgender - mündlich gemachter - Vereinbarung der Veräußerung zugestimmt:
Der Vater solle den ihr zustehenden Erlös (was dann sozusagen das Erbe wäre) auf ein unter seinem Namen laufendes Konto packen und die Generalvollmacht Carla übertragen.
(Carla möchte sich damit wenn sie weiß, wo sie beruflich örtlich landet, Wohnung kaufen)
Jetzt möchte Carla vor dem Verkauf des Hauses mit dem Vater einen Vertrag aufsetzen, in dem dies geregelt wird und auch im Todesfall des Vaters kein anderer noch Anspruch erheben könnte.
Bei Lieschen ist dieses Problem nicht gegeben. Auch soll der Erlös (was auch noch nicht schriftlich fixiert ist) durch drei gleiche Teile (Vater - Geschwister) geteilt werden.
Wie ist dieser Vertrag der alles regelt aufzusetzen?
Wer muß alles unterschreiben?
(Lieschen sollte von dieser Vereinbarung schriftlich nicht mit eingebunden werden.)
Oder gibt es eine alternative Idee bzgl. dem „Deponiern“ des Geldes?
Sorry wenn ich dir nicht viel helfen kann.
Ich würde in diesen Fall mir lieber Rat bei einem Anwalt / Notar holen. Oder besser vom Anwalt / Notar alle Unterlagen verfassen lassen so das keiner Anspruch gelten machen kann. Wenn man eine Rechtschutz hat evtl. würden die sogar die Kosten übernehmen dafür.
… soll der Erlös (was auch noch nicht schriftlich fixiert ist) durch drei gleiche Teile (Vater - Geschwister) geteilt werden.
Und warum wird das nicht einfach so gehandhabt und Carla legt ihren Anteil selbst an, bis sie „weiss wo sie örtlich landet“ und dort Wohneigentum erwirbt?
auch im Todesfall des Vaters kein anderer noch Anspruch erheben könnte.
Per Vertrag ist das gesetzliche Erbrecht > Stichwort: Pflichtteilsanspruch (den z.B. Lieschen ggf geltend machen könnte, wenn das Geld offiziell dem Vater und nicht Carla gehört) nicht auszuhebeln. Außerdem müsste der Vater, falls er zum Pflegefall würde und Sozialleistungen beantragen müsste, zunächst „sein“ Vermögen aufbrauchen.
„Dein aber eigentlich mein“ - so einfach ist das nicht.
Warum nur hat Carla solche Schnapsideen?
Weil sie es nicht einsieht, dann zur Verfügung stehende Eigenmittel für ihren Lebensunterhalt einsetzen zu müssen, wenn dafür doch so schön die Gemeinschaft der dummen Steuerzahler aufkommen kann.
… was wir ja ganz schrecklich finden, wenn man/frau solcherlei versucht, um das Wenige, was da ist, für die Unwägbarkeiten des Lebensabends zu sichern. Wären Millionenbeträge durch legale Steuerschlupflöcher gerettet worden, würden wir weit nachsichtiger sein, nicht?
… wobei ich mich bei ohnehin schon bestehendem Leistungsbezug immer frage, welche „Unwägbarkeiten“ das den sein sollen? Außer vielleicht der, dann neben auch dann gegebenen Leistungsbezug immer schön monatlich mehr als anderes leistungsbeziehendes „Gesindel“ zur Verfügung zu haben. Oder auch immer wieder gerne gesehen, der Wunsch, ein dickes Erbe für Leute zu hinterlassen, denen man nicht zutraut mit eigener Arbeit etwas zu erreichen.
Gegen legale Möglichkeiten der Steueroptimierung will ich nichts sagen. Niemand muss freiwillig mehr zahlen, als der Staat von ihm verlangt. Es mag altmodisch sein, aber umgekehrt finde ich es immer noch richtig, dass man als Leistungsbezieher damit leben muss, dass die legalen Möglichkeiten der Optimierung des Leistungsbezuges etwas dünner ausfallen, als die der Einzahler ins System, die sich ihren Groschen selbst erarbeitet haben. Wer 40% abdrückt, drückt bei entsprechendem Einkommen für diverse Leistungsempfänger ab. Wenn er sich dann so optimiert, dass er einen weniger finanzieren muss, habe ich dafür höchstes Verständnis. Da bleibt noch mehr als genug fürs Sozialsystem über.