Person A hat ein Roller erworben bei Person B und ein 2. Roller als zusatz bekommen was auch als Zusatz bezeichnet worden ist.
Es wurde schriftlich festgehalten das es zu dem Zusatzroller Org. papiere dazugibt.
Nach Erwerb und Abholung stellte Person B fest das er die Papiere nicht mehr findet von Zusatzroller.
Hauptvertrag ging es um den Roller wo alles nach Beschreibung übernommen wurde.
Ist Der Vertag ungültig weil zusatz von Person B falsch beschireben ist oder gültig da es nicht um das Hauptgegenstand ging und dadurch auch
nicht grob abweicht ?
MFG
Hallo !
ich glaub,ich lese nicht richtig !
150 € für 2 Roller,davon leider einer ohne auffindbare Papiere.
Na,das ist ja besonders schlimm. Bei dem Spottpreis kann man sich doch wohl um neue Papiere kümmern,oder nicht ? Oder man verlangt es vom Verkäufer,er solle Ersatzpapiere besorgen oder einen Preisnachlass einräumen,wenn man es selbst macht.
Und was soll das mit dem „Vertrag nun ungültig“ ?
Will man jetzt vom Kauf zurücktreten ?
Dann war es doch nur Schrott,den man nun nicht mehr abnehmen will und ein rechtliches Schlupfloch sucht,um aus dem Vertrag herauszukommen ?
mfG
duck313
1 „Gefällt mir“