Vertrag unter falschen Tatsachen (Kfz Haftpflicht)

Hallo,

folgendes hat sich zugetragen. Meine Oma ist mittlerweile über 90 Jahre alt, was uns veranlasste darüber nachzudenken den Schadensfreiheitsrabatt von derzeit 60% auf den Enkel (mich) zu übertragen bevor sie irgendwann mal nicht mehr ist. Das Auto meiner Oma bin in den letzten Jahren immer ich gefahren. Ich bin daraufhin losgezogen um mich bei verschiedenen Versicherungen zu informieren ob es möglich ist den Rabatt direkt auf mich zu übertragen. Ein paar Versicherungen meinten es geht nicht, eine allerdings meinte das man den Schritt über ein Elternteil machen kann. Auf meine Frage wann ich dann den Schadensfreiheitsrabatt von meinem Elternteil bekomme sagte man mir nach einem viertel Jahr kann er dann auf mich übertragen werden. Aufgrund dessen das es einige Versicherungen gab, die einen solchen Rabattübergang nicht machen, fragte ich nochmals nach und man sagte mir das das ‚kein Problem ist wenn der Rabatt erstmal bei uns ist‘.
Ich dann das Auto auf mich als Halter in einer neuen Stadt umgemeldet und die Versicherung auf ein Elternteil ausgestellt. Aufgrund dieser Konstellation ist der Versicherungsbeitrag sehr hoch was mich aber nicht störte da nach einem viertel Jahr ich selbst als Versicherungsnehmer auftrete und durch meine Anstellung der jährliche Versicherungsbetrag 200 Euro niedriger als der momentane Betrag ausfallen würde. Nach der Autoummeldung nochmal hin zur Versicherung, wo man mir dann sagte das die Versicherungsumschreibung (mit Rabattübertragung) auf mich nur nach einem halben Jahr möglich ist. In dem Moment habe ich schon etwas gestutzt aber ein halbes Jahr war auch in Ordnung. Dann haben wir vereinbart das die Versicherung mich nach einem halbe Jahr wegen der Rabattübertragung kontaktiert. Das geschah nicht. Ich bin dann hin und wollte das der Rabattübergang wie er vereinbart wurde durchgeführt wird. Die Versicherung meinte dann das es nicht möglich ist, auch nicht nach einem Jahr, mann könnte mir aber einen Neuvertrag geben mit 140%.
Was soll ich jetzt machen? Kann ich der Versicherung meine Kosten Ummeldung, Differenzbetrag zu einer günstigeren Versicherung und Arbeitsstunden in Rechnung stellen?
Durch Lesen im Internet habe ich jetzt gesehen das im Todesfall der Großeltern der Rabatt auch auf einen Enkel vererbt werden kann. Ist das richtig? Wenn ja, wie geht der Rabatt wieder an die Oma zurück?
Wie soll ich weiter vorgehen?

Viele Grüße,
Lars

Hallo,

an und für sich sollte das kein problem darstellen, den SF-Rabatt zu übertragen. Warum sich da jetzt die Versicherung quer stellt, keine Ahnung.

Folgendes muss gegeben sein: Deine Oma darf die Prozente aus Ihrer Versicherung nicht mehr nutzen -> Sprich, kein Auto angemeldet, wo diese Prozente in der Versicherung angerechnet werden.

Dann musst du nur noch einen Bogen ausfüllen, und von deiner Oma unterschreiben lassen, und dann sind die Prozente dir.

Die können auf dem selben Weg wieder an die Oma zurück (Wo liegt der Sinn?)

Bei dem, was momentan abläuft, versucht dich die Versicherung nur zu verarschen. Was soll der Scheiss mit „Wir könnten Sie ja auf 140% einstufen“ ??? Das ist normalerweise schon fast immer möglich…
Sorry, ist meine Meinung. Ich würde an der Stelle definitiv einen Anwalt einschalten, und das über den regeln lassen. Ach ja, und natürlich die bestehende Versicherung so schnell wie möglich kündigen.

Gruß
Jürgen

Auch hallo,

Hallo,

an und für sich sollte das kein problem darstellen, den
SF-Rabatt zu übertragen. Warum sich da jetzt die Versicherung
quer stellt, keine Ahnung.

Es könnte mehrere Ursachen haben:

  • Führerschein des Enkels besteht noch nicht lang genug (auf-
    grund der Schilderung aber eher unwahrscheinlich).
  • mangelhafte „Übertragbarkeit“ bei Verwandten nicht-ersten
    Grades (siehe Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft)
    und vor allem:
  • bei Übertragung von einem Dritten auf den neuen Ver-
    sicherungsnehmer wird bestätigt, dass eben dieser die
    Rabatte selbst erfahren hat. Wenn nun einem Elternteil dies
    bestätigt wird, kann man eben nicht - wie hier von der
    Gesellschaft wohl versprochen - nach einigen Monaten hin-
    gehen und sagen: „April, April, es war doch der Enkel, der
    das Fahrzeug gefahren ist.“
    Dies scheint die Gesellschaft - sehr zum Leidwesen des
    Fragenden - jetzt auch erkannt zu haben.

Folgendes muss gegeben sein: Deine Oma darf die Prozente aus
Ihrer Versicherung nicht mehr nutzen -> Sprich, kein Auto
angemeldet, wo diese Prozente in der Versicherung angerechnet
werden.

Dann musst du nur noch einen Bogen ausfüllen, und von deiner
Oma unterschreiben lassen, und dann sind die Prozente dir.

Das gilt eben nur, wenn die Tarifbedingungen der einzelnen Gesellschaft das auch hergeben. Bei vielen ist nur eine Übertragung zwischen Angehörigen ersten Grades möglich (was übrigens dem Vorschlag der Versicherung hier halbwegs einen Sinn geben würde).

Die können auf dem selben Weg wieder an die Oma zurück (Wo
liegt der Sinn?)

Ob ein Sinn darin liegt, sei einmal dahin gestellt. Aber eine Rückübertragung ist deswegen - ungeachtet der Tatsache, was manche Versicherer so anstellen - trotzdem nicht zulässig.

Bei dem, was momentan abläuft, versucht dich die Versicherung
nur zu verarschen. Was soll der Scheiss mit „Wir könnten Sie
ja auf 140% einstufen“ ??? Das ist normalerweise schon fast
immer möglich…

Mit dieser Einschätzung wäre ich aufgrund der wenigen vorliegenden Infos vorsichtig. Ich bin aufgrund meiner - absolut subjekitven - Sicht des Vorgangs genau zum umgekehrten Schluss gekommen: Die anfängliche Aussage der Versicherung, die Rabatte einfach hin und her zu übertragen, halte ich für schlichtweg falsch. Jetzt verhält man sich aber korrekt (nicht missverstehen: das macht die anfänglichen Fehler - ob nun bewußt oder fahrlässig entstanden - nicht besser).

Sorry, ist meine Meinung. Ich würde an der Stelle definitiv
einen Anwalt einschalten, und das über den regeln lassen. Ach
ja, und natürlich die bestehende Versicherung so schnell wie
möglich kündigen.

Den Anwalt würde ich nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung und erteilter Deckungszusage einschalten. Es geht aus dem Posting des Frages nicht hervor, ob er die Versprechungen der Versicherung schriftlich hat und damit beweisen kann.
Und sogar mit der Kündigung der Versicherung wäre ich bis zur Klärung vorsichtig („vom Regen in die Traufe“?)

Gruß
Jürgen

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hi

Es könnte mehrere Ursachen haben:

  • Führerschein des Enkels besteht noch nicht lang genug (auf-
    grund der Schilderung aber eher unwahrscheinlich).
  • mangelhafte „Übertragbarkeit“ bei Verwandten nicht-ersten
    Grades (siehe Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft)
    und vor allem:
  • bei Übertragung von einem Dritten auf den neuen Ver-
    sicherungsnehmer wird bestätigt, dass eben dieser die
    Rabatte selbst erfahren hat. Wenn nun einem Elternteil dies
    bestätigt wird, kann man eben nicht - wie hier von der
    Gesellschaft wohl versprochen - nach einigen Monaten hin-
    gehen und sagen: „April, April, es war doch der Enkel, der
    das Fahrzeug gefahren ist.“
    Dies scheint die Gesellschaft - sehr zum Leidwesen des
    Fragenden - jetzt auch erkannt zu haben.

Den Führerschein habe ich seit 10 Jahren. Der Versicherung habe ich seit Anfang an gesagt das ich den Wagen gefahren habe. Daraufhin sind wir auf die Lösung über das Elternteil gekommen, weil sie wohl auch keine direkte Übertragung erlauben.

Das gilt eben nur, wenn die Tarifbedingungen der einzelnen
Gesellschaft das auch hergeben. Bei vielen ist nur eine
Übertragung zwischen Angehörigen ersten Grades möglich (was
übrigens dem Vorschlag der Versicherung hier halbwegs einen
Sinn geben würde).

Welche Versicherungen übertragen den Rabatt von der Oma auf den Enkel? Wenn es solche gibt, müsste man ja den Ursprungszustand wieder herstellen. Momentan würden die Jahre wahrscheinlich neu zählen? Was passiert eigentlich mit dem Rabatt wenn die Oma stirbt?

Bei dem, was momentan abläuft, versucht dich die Versicherung
nur zu verarschen. Was soll der Scheiss mit „Wir könnten Sie
ja auf 140% einstufen“ ??? Das ist normalerweise schon fast
immer möglich…

Mit dieser Einschätzung wäre ich aufgrund der wenigen
vorliegenden Infos vorsichtig. Ich bin aufgrund meiner -
absolut subjekitven - Sicht des Vorgangs genau zum umgekehrten
Schluss gekommen: Die anfängliche Aussage der Versicherung,
die Rabatte einfach hin und her zu übertragen, halte ich für
schlichtweg falsch. Jetzt verhält man sich aber korrekt (nicht
missverstehen: das macht die anfänglichen Fehler - ob nun
bewußt oder fahrlässig entstanden - nicht besser).

Entweder war es eine unwissentliche inkompetente Beratung oder es war bewusster Kundenfang um möglicherweise eine Provision einzufangen.

Sorry, ist meine Meinung. Ich würde an der Stelle definitiv
einen Anwalt einschalten, und das über den regeln lassen. Ach
ja, und natürlich die bestehende Versicherung so schnell wie
möglich kündigen.

Den Anwalt würde ich nur bei bestehender
Rechtsschutzversicherung und erteilter Deckungszusage
einschalten. Es geht aus dem Posting des Frages nicht hervor,
ob er die Versprechungen der Versicherung schriftlich hat und
damit beweisen kann.
Und sogar mit der Kündigung der Versicherung wäre ich bis zur
Klärung vorsichtig („vom Regen in die Traufe“?)

Kündigen kann man doch immer, oder? Schriftlich habe ich nichts, man ist einfach zu gutgläubig. Heutzutage muss man sich jede Aussage schriftlich geben lassen. Das habe ich auf jeden Fall dazugelernt.
Was könnte man jetzt am sinnvollsten machen? Mit der Versicherung nochmal reden? Den Vorgang aufschreiben und an die Hauptniederlassung schicken? Ist es sinnvoll andere Mitbürger durch einen Erfahrungsbericht im Internet (Homepage, Weblog…) vor dieser Versicherung (Filiale) zu warnen? Die Versicherungsgesellschaft ansich macht einen guten Eindruck auf mich.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Etwas ratlos,
Lars

Hallo Lars,

Den Führerschein habe ich seit 10 Jahren. Der Versicherung
habe ich seit Anfang an gesagt das ich den Wagen gefahren
habe. Daraufhin sind wir auf die Lösung über das Elternteil
gekommen, weil sie wohl auch keine direkte Übertragung
erlauben.

Gibt´s für die Zusage der Gesellschaft, dass das so funktionieren soll, - wenn schon keine schriftlichen Belege - wenigstens einen Zeugen?
Ansonsten sehe ich wie gesagt das Problem der Beweisbarkeit.

Welche Versicherungen übertragen den Rabatt von der Oma auf
den Enkel? Wenn es solche gibt, müsste man ja den
Ursprungszustand wieder herstellen. Momentan würden die Jahre
wahrscheinlich neu zählen? Was passiert eigentlich mit dem
Rabatt wenn die Oma stirbt?

Den „Ursprungszustand“ wieder herzustellen wird schwierig, da ja sowohl die SFR-Abgebende (die Oma) als auch der SFR-Empfänger (das Elternteil) in einem Erklärung bestätigt haben, dass der Empfänger die Rabatte er-fahren hat.

Entweder war es eine unwissentliche inkompetente Beratung oder
es war bewusster Kundenfang um möglicherweise eine Provision
einzufangen.

*no comment*

Kündigen kann man doch immer, oder? Schriftlich habe ich
nichts, man ist einfach zu gutgläubig. Heutzutage muss man
sich jede Aussage schriftlich geben lassen. Das habe ich auf
jeden Fall dazugelernt.
Was könnte man jetzt am sinnvollsten machen? Mit der
Versicherung nochmal reden?

Auf jeden Fall, ja. Und ruhig höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass es hier zu einer Fehlberatung gekommen ist. Dann der Versicherung die Möglichkeit geben, eben diesen Fehler zu korrigieren (nochmal: ohne Beweise ist es ein dünnes Eis, wenn man allzu sehr in diesem Fall „auf den Busch klopft“.).

Den Vorgang aufschreiben und an
die Hauptniederlassung schicken?

Warum nicht? Entweder als parallelen oder zweiten Schritt.

Ist es sinnvoll andere
Mitbürger durch einen Erfahrungsbericht im Internet (Homepage,
Weblog…) vor dieser Versicherung (Filiale) zu warnen? Die
Versicherungsgesellschaft ansich macht einen guten Eindruck
auf mich.

*no comment* Für´s persönliche Wohlbefinden vielleicht ok. Ob´s in der Sache etwas bringt: sehr zweifelhaft

Sorry, aber die Aussichten sind - soweit ich das aus der Distanz beurteilen kann - nicht gerade rosig.
Um „die Kuh vom Eis“ zu kriegen, ist ein Kooperation der Gesellschaft erforderlich - und rechtlich hat die eben momentan die besseren Karten (rechtlich!! nicht moralisch!!)

Mehr dazu auf Wunsch per mail, da alles weitere wohl eher nicht hier in´s Forum gehört.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch