Mein Fall: Ein Mitarbeiter auf Provision der Firma XY hält ein Seminar. Er arbeitet für eine Firma wo etwas durch monatliche Überweisung angespart werden soll (Rohstoffe, Sachwerte, Gold, Silber etc.).
In diesem Seminar macht er völlig falsche Versprechungen und informiert die Seminarteilnehmer falsch über den Vertrag. (z.B.: ausstieg jederzeit möglich ohne weitere Kosten, Stilllegung möglich ohne weitere Kosten).
Nun wird der Vertrag natürlich, ohne nochmals gelesen zu werden, unterschrieben. Da der Mitarbeiter uns „informiert hat“ - (in diesem Vertrag sind die Abschlusskosten zu zahlen, falls man Vertragsbruch begeht - Widerspruch mit Seminar ???). Nach 4 Monaten stellt sich heraus, dass die Versprechungen leer waren. Daher überweist der Vertragsnehmer die monatliche Rate nicht.
Eine gewisse Zeit später:Firma XY verschickt Inkassobriefe, indem Sie die Abschlusskosten einfordert, welche eigentlich laut Mitarbeiter nicht bezahlt werden mussten.
Wenn der Vertragsnehmer noch ein bißchen Restverstand hat, könnte er sich ja für die Zukunft merken, dass man sich alles durchlesen soll, was man unterschreibt.
Entweder er sucht Zeugen aus demselben Seminar die ähnliches erlebt haben und VERSUCHT mit einem spezialisierten Anwalt für teuer Geld vor Gericht zu ziehen oder er bezahlt und informiert sich nächstes Mal BEVOR er eine solche Veranstaltung besucht was auf ihn zukommt…
der VN müsste anhand von Zeugenaussagen belegen, dass während des Seminars etwas Anderes versprochen als anschließend gehalten wurde. Und selbst wenn dem so ist, entbindet das einen VN nicht von der Pflicht, den Vertrag vor der Unterzeichnung genau zu lesen und ggf. Widerspruch einzulegen oder eben NICHT zu unterschreiben. Das steht ja jedem frei.
Es müsste also eine arglistige Täuschung vorliegen. Und ich bin sicher, dass in dem Vertrag ein Passus enthalten ist, der besagt, das mündliche Zusagen der Schriftform bedürfen, da sie ansonsten unwirksam sind. Somit kann auf einem Seminar sonst was erzählt werden.
bedeutet die, dass man als Firma diplomatenfreiheit genießt ? Wenn der Mitarbeiter die Seminarteilnehmer mit absicht falsch über die Firma aufklärt und die AGBs falsch erläutert, dann hat das keine Konsequenzen ?Gibt es nicht eine Art versteckte Dissens etc. ? Wenn man beim Setzen der Unterschrift nicht gewusst hat, dass man die Abschlusskosten (1500€) bezahlen muss, dann kann man doch nicht an ein Vertrag gebunden sein ? Falls dem so ist, kann jede Firma Seminare veranstalten Geld und Luxus anbieten und die Menschen dann an ein Vertrag binden wo nichts für den Kunden rausspringt.
Es wurde auch nicht gesagt, dass bei der monatlichen Rate (50€/Monat) die ersten 30 Monate auf die Tilgung der Abschlusskosten gehen und erst DANACH Gold angespart wird.
Es wurde viel verschwiegen bzw. schöngeredet als im Endeffekt rausgekommen ist.
Die Seminarteilnehmer sind großteils Studenten und/oder Schüler.