Hallo Pieter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Viele Grüße
Hoinzi
Hallo Pieter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Viele Grüße
Hoinzi
Hallo Hoinzi,
so wie du es nun erzählst, ist es wirklich sehr misslich formuliert gewesen. Aber das die Provision vom Käufer zu entrichten sei - so wie er es angeworben hatte - hätte im Vertrag ebenso stehen müssen. Bin kein Rechtsanwalt, jedoch würde ich bei einer so großen Summe einen bitten, sich die Unterlagen einmal zurchzulesen und dir eine Empfehlung auszusprechen. Das dürfte vielleicht ~50,- € oder so kosten, aber das sollte man dann schon investieren.
Sollte das Objekt noch nicht verkauft worden sein, kannst du ja noch vom Vertrag zurücktreten.
Viel Erfolg!
Ich kann leider nicht weiterhelfen!
Hallo TT,
ja, im Prinzip liegt der Fehler bei mir, weil ich halt den Vertrag nicht richtig überprüft habe.
Ich werde mal nach dem Motto „im Zweifel für den Angeklagten“ handeln und ie Sache nicht weiterverfolgen.
Nochmals Danke für Deine Hilfe.
Hoinzi
Hallo Lisa,
Danke für Deine Antwort, auch wenn Du mir nicht weiterhelfen kannst.
Viele Grüße
Hoinzi
Hallo Hoinzi,
leider kenne ich mich nicht so wirklich dazu aus, ich denke nicht das der gesamte Vertrag nichtig ist sondern nur vereinzelte Passagen.
Hallo Hanes2686,
vielen Dank für Deine Antwort.
Hoinzi
Mit der vorliegenden Rechtsfragen habe ich keine Erfahrung.