Vertrag unwirksam?

Hallo,

in einem Schulvertrag einer Privatschule ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten angegeben.

Da das Kind der Vertragsinhaberin in der Schule gemobbt und geschlagen wird, und die Schulleitung keinen Handlungsbedarf sieht die Sache zu ändern, ist die Mutter des Kindes gezwungen, ihr Kind von der Schule zu nehmen, möchte aus den genannten gründen aber das Schulgeld für die 3 Monate an dem ihr Kind die Schule nicht mehr besucht hat, nicht zahlen.

Ist der Mutter in dem Fall recht zu geben und ist der Vertrag daher auch unwirksam?

Vielen herzlichen Dank im Voraus

Ist der Mutter in dem Fall recht zu geben

Verträge die man eingeht muß man auch einhalten. Wenn der Vertrag keine außerordentliche Kündigung vorsieht, gilt die 3-monatige Frist. Schließlich möchte die Mutter auch nicht, dass die Schulleiterin anruft und sagt, dass Kind dürfe ab morgen nicht mehr kommen.

und ist der Vertrag daher auch unwirksam?

Warum soll er plötzlich unwirksam geworden sein ?

Der Schüler wurde von Mitschülern gemobbt, und es folgten auch Taten die zur Anzeige bei der Polizei gebracht wurden. Trotz allem griff der Schulleiter nicht ein. Daraus resultiert die Frage, ob so ein Vertrag unter diesen „bestimmten Umständen“ unwirksam ist, da die Mutter zum Schutz ihr Kind aus der Schule genommen hat.

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Hallo Bommel,

Zu irgendwas wird sich die Schule ja vertraglich verpflichtet
haben. Vermutlich zu qualifiziertem Unterricht und Erziehung?!

Genau darauf wird es hinauslaufen. Der Schule so schwerwiegende Versäumnisse nachzuweisen, dass man zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, ist nicht so einfach.

deuten, dass die Schule ihren Teil des Vertrages nicht
sonderlich ernst genommen hat.

Das muß man aber vor Gericht beweisen können und darin liegt genau das Problem.

Dass die Situation für das Kind und für die zahlende Mutter ausgesprochen unerfreulich ist, steht außer Frage. Aber daraus eine einseitige Vertragsauflösung herleiten zu wollen, steht auf einem anderen Blatt, da wird die Schule kaum mitspielen. Also edet das Ganze vor dem Richtertisch und dort sind beweisbare Fakten gefragt.

So einfach kommt man aus Verträgen nun mal nicht heraus.

denkt sich das

Nordlicht

Hallo,

Der Schüler wurde von Mitschülern gemobbt, und es folgten auch
Taten die zur Anzeige bei der Polizei gebracht wurden. Trotz
allem griff der Schulleiter nicht ein. Daraus resultiert die
Frage, ob so ein Vertrag unter diesen „bestimmten Umständen“
unwirksam ist, da die Mutter zum Schutz ihr Kind aus der
Schule genommen hat.

Nein, Verträge werden nicht durch das Verhalten einer Partei „unwirksam“. Bei Verletzung vertraglicher Pflichten kann die andere Partei aber nach Fristsetzung oder ggf. sofort (letzteres hier wohl eher nicht) außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen.

Näheres erklärt ein Anwalt in der Nähe.
Gruß
Dea