Hallo!
Meine Frage ist folgende:
Ich habe mit jemandem einen Vertrag geschlossen und dieser gerät in Verzug.
Welche Möglichkeiten besitze ich nun?
Meine Theorie:
Bei terminabhängigen Lieferungen (z.B. Gläser für eine Party) kann ich Schadensersetz fordern. Trete ich auch vom Vertrag zurück? Oder verwirke ich damit den Schadensersatzanspruch?
Bei anderen Lieferungen, die nicht speziell an nur einen möglichen Termin gebunden sind, also z.B. die Lieferung von Visitenkarten, kann ich hier vom vertrag zurücktreten? Inwiefern habe ich Anspruch auf Schadenserstz?
Und schließewn sich der Rücktritt vom Vertrag und der Anspruch auf Schadensersatz grundsätzlich aus?
Wer kann mir da helfen?
Gruß,
Norah
Ahoi, also meines Wissens nach kannst du entweder von Vertrag zurücktretten oder auf Abnahme bestehen. Schadensersatz kannste auf jeden Fall fordern. Bei der Lieferung bei der der Termin feststand kannst du es gleich machen. Bei der anderen Lieferung ohne einen Termin musst du erst eine Mahnung rausschicken mit Fristsetzung bis zu der die Ware angenommen werden muss. Wird diese überschritten dann kannst du Schadensersatz verlangen. Ich würde empfehlen einfach eine Mahnung zu schreiben in der du deinen Kunden darum bittest die aufgelistete Ware bis zu einem best. Datum anzunehmen (auch die von dem festgesetzem Termin) ansonsten würdest du Schadensersatz in einer bestimmten Höhe verlangen.