Guten Tag,
ist es möglich einen Vertrag zwischen zwei deutschen
Vertragspartnern zu schließen, nach deutschem Recht, mit
deutschem Gerichtsstandort, aber in einer Fremdsprache z.
B. Englisch?
Bei einem Grenzüergreifenden Vertrag (ein Partner
Standort Deutschland, der andere z. B. Frankreich) ist
dies ja so weit ich weiß möglich.
Es geht um Lieferverträge und AEB (Allgemeine
Einkaufsbedingungen) bzw. QSV
(Qualitätssicherungsvereinbarungen).
Vielen Dank
Frank Drews