Guten Abend Lichtblick,
gerne nehme ich auf Ihre Frage wie folgt Stellung:
Ein Mietvertrag kann grds. formfrei geschlossen werden. Das könnte vorliegend bedeuten, dass ein Mietvertrag schon durch eine mündliche Abrede (über die Mietparteien, den Mietzins und die Mietdauer) zustandegekommen ist.
Da Sie davon sprechen, dass der Mietvertrag zwischen K und F für eine bestimmte Zeitdauer geschlossen wurde, signalisiert das zwei Dinge:
a) Ein - zumindest - mündlicher Vertrag ist zustandegekommen;
b) bei einem befristeten Mietvertrag gilt in gewissem Sinne doch eine Formvorschrift.
§ 550 Satz 1 BGB regelt, dass ein Mietvertrag, der für eine bestimmte Zeit geschlossen werden soll, der Schriftform bedarf. Das Fehlen der Schriftform führt jedoch nicht zur (schwebenden) Unwirksamkeit des Vertrages, sondern, führt dazu, dass der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Zur Kündigung dann § 550 Satz 2 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/550.html
Durch das Fehlen der Unterschrift der F, wurde vorliegend - sofern nicht zwischen den Parteien explizit Schriftform vereinbart wurde, vgl. § 127 BGB - ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen.
Ist der Vertrag alleine schon aufgrund der Zahlung der Mietpauschale rechtswirksam geworden?
Ihre Frage ist nach alledem dahingehend zu beantworten, dass nicht erst die Zahlung der Miete den Vertrag „erweckt“ hat, sondern schon die Vereinbarungen vorab. Dies natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Parteien sich in irgendeiner Form schon geeinigt hatten!
Unterstellen wir nun einmal, dass ein Vertrag bis zur Zahlung des Mietzinses noch nicht abgeschlossen wurde, so dürfte folgendes gelten:
Wenn K Verbraucher ist, kann nicht ohne Weiteres von einem Ingangsetzen des Vertrages ausgegangen werden. Der K könnte den Betrag daher evtl. nach Bereicherungsrecht zurückfordern (vgl. §§ 812 ff. BGB - Achtung: § 814 BGB! Kein Rückforderungsrecht bei Kenntnis der Nichtschuld!).
Anders könnte das Ganze zu beurteilen sein, wenn K Unternehmer ist. Hier könnte ggf. von einem Ingangsetzen auszugehen sein.
Zusammengefasst:
Ein - unbefristeter - Mietvertrag dürfte bereits durch die Vereinbarung zwischen K und F zustandegekommen sein!
Wurde eine Form vereinbart, führt die Zahlung des Mietzinses allein, noch nicht zum Abschluss des Vertrages.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe, jedoch nicht ohne darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine Form der verbindlichen Rechtsberatung handelt,
mit freundlichen Grüßen
Luxuria86