Wenn jemand einen Vertrag abschließt und er einfach durch den Abieter geändert wird, mit der Argumentation, wir haben per Email informiert und keine Antwort erhalten.
Ist sowas überhaupt möglich und rechtens ?
Hallo!
M.E. nach geht das schon. Man schickt eine Vertragsänderung(meist der allgemeinen Vertragsbedingungen),die ab bestimmtem Zeitpunkt wirksam werden soll.
Man hat z.B. 1 Monat Zeit sich dazu zu äußern und ggf. zu widersprechen.
Macht man nichts, tritt Änderung in Kraft.
Ob das Unternehmen den Zugang der Benachrichtigung dokumentieren und nachweisen muss ?
Ich würde sagen, JA. Bin da aber unsicher.
mfG
duck313
A hat einen Vertrag mit Telefonanbieter B. B schickt eine Mail dass sich die Preise ab dem x.x. erhöhen und A das Recht hat dem zu widersprechen, sein Vertrag aber dann halt gekündigt wird. Dadurch dass A nun weitertelefoniert geht B davon aus dass A die Änderungen akzeptiert. Nennt man „konkludentes Handeln“.
schwachsinn! ohne erklärungwillen kein vertrag, bei privatpersonen ist ein schweigen erstmal keine zustimmung.
und wenn du mir nicht glaubst, guckst du http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
„konkludentes Handeln“. ist was komplett anderes als NICHTS TUN
wieso ist da http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html nur andere meinung?
die klauseln werden von gerichten regelmässig für nichtig erklärt!
Hallo,
auch wenn unten viel „geraten“ wird, für eine Verbraucher ist das sogut wie unmöglich, dein Freund hier ist das BGB in der hausnummer 308 ( 5+6)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
hth
Angenommen A hat seit Jahren eine Privathaftpflichtversicherung. Die will nun die Prämie erhöhen. Die Versicherung schickt A einen Brief und gibt ihm 14 Tage Zeit zu widersprechen oder ansonsten den Vertrag zur erhöhten Prämie weiterzuführen. A sagt sich „Die paar EUR mehr im Jahr tun mir nicht weh“ und macht nichts. Die Versicherung bucht den neuen Beitrag entsprechend ab.
Dann ist dieser Vertrag also nichtig? Weil A ja „nichts“ gemacht hat? Hätte A also ausdrücklich der Prämienerhöhung zustimmen müssen?
Onkel BGB sagt:
(Fingierte Erklärungen)
eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
a)
dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
b)
der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;
ja, die ist nichtig und zeitweise sogar wettbewerbswidrig.
http://linksandlaw.blogspot.de/2013/06/ankundigung-e…
http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell…
wieso ist da http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
nur andere meinung?
lies mal Absatz 5.
Und dann überleg Dir mal, wie eine Preisanpassung bei einem Gaslieferanten, Stromlieferanten, Handyvertrag, Vdersicherungsvertrag,… wohl ablaufen müsste, wenn es diese Möglichkeit nicht gäbe.
http://linksandlaw.blogspot.de/2013/06/ankundigung-e…
http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell…
Da geht es um einen völlig anderen Sachverhalt.
ja, die ist nichtig und zeitweise sogar wettbewerbswidrig.
Mal ehrlich: es ist doch offensichtlich, daß diese Einschätzung nicht stimmen kann, denn sonst müßten die Telefonabieter, Stromverkäufer und Gaslieferanten ständig Vertragsverhandlungen mit Millionen Menschen verhandeln bzw. sich diese Millionen Menschen ständig neue Anbieter, Versorger und Lieferanten suchen.
die fragestellung war nach einer vertragsänderung, nicht nach einer preisänderung.
und selbst die preisklauseln sind auch nicht immer so eindeutig, wie die lieferanten das gern hätten
mal ehrlich, doch genau so isser, hier gehts um eine verträgsänderung.
preis änderungen sind was anderes und haben auch ganz andere voraussetzungen
http://www.express.de/politik-wirtschaft/laut-verbra…
nur so mal als denkanstoss, es gibt massig klauseln, die eben selbst in einem geregelten umfeld nicht haltbar sind
die fragestellung war nach einer vertragsänderung, nicht nach
einer preisänderung.
Zum einen weißt Du gar nicht, was denn nun genau geändert wurde und was im Vertrag stand, zum zweiten IST eine Preisänderung selbstverständlich auch eine Vertragsänderung. Und natürlich darf man auch nicht nur den Preis ändern - oder hast Du noch nie Vertragsänderungen Deiner Versicherungen bekommen mit der gleichen Vorgehensweise?
Bevor Du also ‚geht auf keinen Fall‘ schreibst, solltest Du doch erstmal prüfen, was genau der Fragesteller meint.
Hallo,
auch wenn unten viel „geraten“ wird,
…was Du natürlich nicht machst, Du kennst den Fall ganz genau…
für eine Verbraucher ist
das sogut wie unmöglich, dein Freund hier ist das BGB in der
hausnummer 308 ( 5+6)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
Dann lies den Paragraphen mal genau und vollständig.
Selbstverständlich ist das möglich und sogar üblich. Wir wissen doch gar nicht, was genau geändert wurde und warum. Du lehnst Dich heftig weit aus dem Fenster.
Gruß
Testare_
Hallo!
Nichts zu tun ist kein konkludentes Handeln.
Gruß
Tom
Hallo!
Na wenigstens einer, der die richtige Antwort kennt 
Der wesentliche Punkt ist: eine einseitige Vertragsänderung ist nur möglich, wenn diese Möglichkeit vorher vertraglich vereinbart wurde.
Gruß
Tom